230623-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027
Kerndaten
- Nummer
- 230623-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 13.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.201 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 230623-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt BBB-Änderungsantrag: Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027 Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird in Ziffer 1 wie folgt (Fettdruck) geändert: Die vorgelegte turnusmäßige Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes über Straßenausbaumaßnahmen zur Sanierung, Erneuerung und Verbesserung von Straßen und Teileinrichtungen von Straßen im Bonner Stadtgebiet gemäß Anlage „Liste 3 Fortschreibung 2023“ wird unter Verzicht auf die in der Liste unter b) „Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen“, Ziffer 14 mit „Lehnpütz Hohle Gasse - Hs-Nr. 5 Vollausbau - Umsetzung 2025/26“ bezeichnete Maßnahme beschlossen. Begründung Der Ausbau der Straße Lehnpütz wurde von der BV Bad Godesberg am 28.April 2021 endgültig abgelehnt*. Die Aufnahme der in Rede stehenden Maßnahme in das Straßen - und Wegekonzept ist damit entbehrlich. *Vgl. Auszug aus Drucksachennummern 212405 und 220779-01 ST (Wortgleich) Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 06.11.2019 die Planung zum Ausbau der Straße Lehnpütz beschlossen (DS-Nr. 190411). Auf der Grundlage dieser Planung sollte zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bonn ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem sich der Bauherr zum Ausbau der Straße Lehnpütz verpflichtet hätte. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wäre die Erschließung der Bauvorhaben gesichert gewesen. Entgegen der ursprünglichen Erwartung ist ein betroffener Grundstückseigentümer offenbar nicht mehr bereit, eine in seinem Eigentum befindliche Straßenfläche abzutreten, weshalb der städtebauliche Vertrag nichtSeite 1 von 2 Seite 2 unterzeichnet werden konnte. Stattdessen wurde eine Umplanung erforderlich, die eine Verschiebung der Straßentrasse zum Inhalt hatte. Diese Umplanung bedurfte wiederum der Genehmigung der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Letztlich hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 28.04.2021 die Genehmigung der geänderten Ausbauplanung zur Herstellung der Straße Lehnpütz abgelehnt (DS-Nr. 210218). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de