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230623-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027

Nummer
230623-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
13.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 230623 Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027

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Änderungsantrag
öffentlich
230623-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag: Straßen- und Wegekonzept
nach § 8 a KAG
hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird in Ziffer 1 wie folgt (Fettdruck) geändert:
Die vorgelegte turnusmäßige Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes
über Straßenausbaumaßnahmen zur Sanierung, Erneuerung und
Verbesserung von Straßen und Teileinrichtungen von Straßen im Bonner
Stadtgebiet gemäß Anlage „Liste 3 Fortschreibung 2023“ wird unter Verzicht
auf die in der Liste unter b) „Beabsichtigte beitragspflichtige
Straßenausbaumaßnahmen“, Ziffer 14 mit „Lehnpütz Hohle Gasse - Hs-Nr.
5 Vollausbau - Umsetzung 2025/26“ bezeichnete Maßnahme beschlossen.
Begründung
Der Ausbau der Straße Lehnpütz wurde von der BV Bad Godesberg am
28.April 2021 endgültig abgelehnt*. Die Aufnahme der in Rede stehenden
Maßnahme in das Straßen - und Wegekonzept ist damit entbehrlich.
*Vgl. Auszug aus Drucksachennummern 212405 und 220779-01 ST
(Wortgleich)
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 06.11.2019 die Planung zum
Ausbau der Straße Lehnpütz beschlossen (DS-Nr. 190411). Auf der Grundlage
dieser Planung sollte zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bonn ein
städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem sich der Bauherr zum
Ausbau der Straße Lehnpütz verpflichtet hätte. Mit Unterzeichnung dieser
Vereinbarung wäre die Erschließung der Bauvorhaben gesichert gewesen.
Entgegen der ursprünglichen Erwartung ist ein betroffener
Grundstückseigentümer offenbar nicht mehr bereit, eine in seinem Eigentum
befindliche Straßenfläche abzutreten, weshalb der städtebauliche Vertrag nichtSeite 1 von 2
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unterzeichnet werden konnte. Stattdessen wurde eine Umplanung erforderlich,
die eine Verschiebung der Straßentrasse zum Inhalt hatte. Diese Umplanung
bedurfte wiederum der Genehmigung der Bezirksvertretung Bad Godesberg.
Letztlich hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 28.04.2021 die
Genehmigung der geänderten Ausbauplanung zur Herstellung der Straße
Lehnpütz abgelehnt (DS-Nr. 210218).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de