230618 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße, Bonn-Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 230618
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 24.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230618 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 23.03.2023 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße, Bonn-Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche kurzfristigen verkehrsrechtli- chen Maßnahmen geeignet sind, eine Verkehrsberuhigung der Meckenheimer Straße zwischen Mainzer Str. und An der Nesselburg herbeizuführen (z.B. Ausweisung als Anliegerstraße, verkehrsberuhigter Bereich, Fahrradstraße, Überholverbot einspuriger Fahrzeuge etc.). Die Maßnahmen sollen den Fuß- und Radverkehr in diesem Abschnitt der Meckenheimer Straße durch eine Re- duzierung der KfZ-Geschwindigkeiten, des Kfz-Verkehrsaufkommens sowie durch ein Überholverbot in Abschnitten mit unzureichender Fahrbahn- und Gehwegbreiten schützen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Verkehrsberuhigung Meckenheimer Straße, Bonn-Mehlem Ihr Antrag Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche kurzfristigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen geeignet sind, eine Verkehrsberuhigung der Meckenheimer Straße zwischen Mainzer Str. und An der Nesselburg herbeizuführen (z.B. Ausweisung als Anliegerstraße, verkehrsberuhigter Bereich, Fahrradstraße, Überholverbot einspuriger Fahrzeuge etc.). Die Maßnahmen sollen den Fuß- und Radverkehr in diesem Abschnitt der Meckenheimer Straße durch eine Reduzierung der KfZ-Geschwindigkeiten, des Kfz-Verkehrsaufkommens sowie durch ein Überholverbot in Abschnitten mit unzureichender Fahrbahn- und Gehwegbreiten schützen. Begründung des Antrags Die Meckenheimer Straße zeichnet sich durch eine äußerst geringe Fahrbahnbreite (abschnittsweise < 4 m) sowie äußert schmalen Gehwegen (abschnittsweise < 80 cm) aus. Obwohl es im Umkreis zahlreiche alternative Hauptstraßen gibt, kommt es auf der Meckenheimer Straße insbesondere zu den Stoßzeiten zu einem sehr hohen Kfz-Verkehrsaufkommen. Zeitgleich nutzen viele Fußgänger und Fahrradfahrer die Meckenheimer Straße zur Unterquerung der B9/Eisenbahn, um das Ortsteilzentrum, die ansässigen Geschäfte oder die örtlichen Schulen und Kitas zu erreichen. Hierbei kommt es regelmäßig zu Konflikten und Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern in der beengten Straße. Zahlreiche Autofahrer missachten bei der Durchfahrt die maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, verletzen das gültige Rechts-vor-Links (Schwerpunkt Ecke Rolandswerther Str.) oder missachten das faktische Überholverbot einspuriger Fahrzeuge durch den nicht einhaltbaren Mindestüberholabstand von 1,5 m. Die vorhandenen Gehwegbreite erlauben abschnittsweise keinen sicheren Begegnungsverkehr und zwingen Fußgänger (vor allem mit Rollatoren und Kinderwägen) zum Ausweichen auf die Fahrbahn. Zudem erschwert häufig illegales Gehwegparken die Situation der Fußgänger entlang der Meckenheimer Straße. Bei KfZ-Begegnungsverkehr resultiert aus der geringer Fahrbahnbreite bei gleichzeitig geringer Fußwegbreite ein Abstand zwischen Fuß- und Kfz-Verkehr von wenigen Zentimetern und so zwangsläufig eine große Gefährdung von Fußgängern. Besonderer Handlungsbedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass unter den Fußgängern und Radfahrern viele Kinder der örtlichen Kitas, Schulen und Sportvereinen sind. In unmittelbarer Nähe der Meckenheimer Straße liegen insgesamt vier Kitas, zwei Schulen, ein Sportplatz mit Sporthalle sowie die (Jugend-)Feuerwehr Mehlems. Selbst während der Fahrsicherheitskurse der angrenzenden Grundschulen kam es zu gefährliche Verstößen seitens des Kfz-Verkehrs und Unfälle konnten nur durch beherztes Einschreiten der Eltern unterbunden werden. Zudem ist die Meckenheimer Straße eine zukünftige Hauptroute innerhalb des Radwegenetzes der Stadt Bonn mit Anschluss an Wachtberg und wird in ihrer Bedeutung für den Radverkehr weiter steigen. Bei dem aktuell sehr hohen Verkehrsaufkommen in der Meckenheimer Straße handelt es sich überwiegend um verzichtbaren Schleichverkehr, da mit der Hagenstraße, An der Nesselburg, Mainzer Straße oder der B9 geeignete Hauptstraßen in der direkten Umgebung vorhanden sind. Eine wie auch immer geartete Verkehrsberuhigung würde maßgeblich zum Schutz von Fuß- und Radverkehr, hier insbesondere Kindern und Familien, beitragen. Zwar wurde erst kürzlich eine umfangreiche Umgestaltung beschlossen(DS 222274), es ist aber zu erwarten, dass bis zur Umsetzung des Beschlusses einige Jahre vergehen werden. Für die Zwischenzeit sollte der zur Verfügung stehende Rechtsrahmen ausgenutzt werden, um die verwundbarsten Verkehrsteilnehmer auf dieser Straße angemessen zu schützen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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