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230618 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße, Bonn-Mehlem

Nummer
230618
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
24.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.03.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.10.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 82 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230618-01 ST Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße, Bonn-Mehlem

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230618
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
23.03.2023
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen
in der Meckenheimer Straße, Bonn-Mehlem
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche kurzfristigen verkehrsrechtli-
chen Maßnahmen geeignet sind, eine Verkehrsberuhigung der Meckenheimer
Straße zwischen Mainzer Str. und An der Nesselburg herbeizuführen (z.B.
Ausweisung als Anliegerstraße, verkehrsberuhigter Bereich, Fahrradstraße,
Überholverbot einspuriger Fahrzeuge etc.). Die Maßnahmen sollen den Fuß-
und Radverkehr in diesem Abschnitt der Meckenheimer Straße durch eine Re-
duzierung der KfZ-Geschwindigkeiten, des Kfz-Verkehrsaufkommens sowie
durch ein Überholverbot in Abschnitten mit unzureichender Fahrbahn- und
Gehwegbreiten schützen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Verkehrsberuhigung Meckenheimer Straße, Bonn-Mehlem
Ihr Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche kurzfristigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen geeignet sind,
eine Verkehrsberuhigung der Meckenheimer Straße zwischen Mainzer Str. und An der Nesselburg
herbeizuführen (z.B. Ausweisung als Anliegerstraße, verkehrsberuhigter Bereich, Fahrradstraße, Überholverbot
einspuriger Fahrzeuge etc.). Die Maßnahmen sollen den Fuß- und Radverkehr in diesem Abschnitt der
Meckenheimer Straße durch eine Reduzierung der KfZ-Geschwindigkeiten, des Kfz-Verkehrsaufkommens sowie
durch ein Überholverbot in Abschnitten mit unzureichender Fahrbahn- und Gehwegbreiten schützen.
Begründung des Antrags
Die Meckenheimer Straße zeichnet sich durch eine äußerst geringe Fahrbahnbreite (abschnittsweise < 4 m)
sowie äußert schmalen Gehwegen (abschnittsweise < 80 cm) aus. Obwohl es im Umkreis zahlreiche alternative
Hauptstraßen gibt, kommt es auf der Meckenheimer Straße insbesondere zu den Stoßzeiten zu einem sehr
hohen Kfz-Verkehrsaufkommen. Zeitgleich nutzen viele Fußgänger und Fahrradfahrer die Meckenheimer Straße
zur Unterquerung der B9/Eisenbahn, um das Ortsteilzentrum, die ansässigen Geschäfte oder die örtlichen
Schulen und Kitas zu erreichen. Hierbei kommt es regelmäßig zu Konflikten und Gefährdung von Fußgängern
und Radfahrern in der beengten Straße. Zahlreiche Autofahrer missachten bei der Durchfahrt die maximale
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, verletzen das gültige Rechts-vor-Links (Schwerpunkt Ecke Rolandswerther
Str.) oder missachten das faktische Überholverbot einspuriger Fahrzeuge durch den nicht einhaltbaren
Mindestüberholabstand von 1,5 m. Die vorhandenen Gehwegbreite erlauben abschnittsweise keinen sicheren
Begegnungsverkehr und zwingen Fußgänger (vor allem mit Rollatoren und Kinderwägen) zum Ausweichen auf
die Fahrbahn. Zudem erschwert häufig illegales Gehwegparken die Situation der Fußgänger entlang der
Meckenheimer Straße. Bei KfZ-Begegnungsverkehr resultiert aus der geringer Fahrbahnbreite bei gleichzeitig
geringer Fußwegbreite ein Abstand zwischen Fuß- und Kfz-Verkehr von wenigen Zentimetern und so
zwangsläufig eine große Gefährdung von Fußgängern.
Besonderer Handlungsbedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass unter den Fußgängern und Radfahrern viele
Kinder der örtlichen Kitas, Schulen und Sportvereinen sind. In unmittelbarer Nähe der Meckenheimer Straße
liegen insgesamt vier Kitas, zwei Schulen, ein Sportplatz mit Sporthalle sowie die (Jugend-)Feuerwehr Mehlems.
Selbst während der Fahrsicherheitskurse der angrenzenden Grundschulen kam es zu gefährliche Verstößen
seitens des Kfz-Verkehrs und Unfälle konnten nur durch beherztes Einschreiten der Eltern unterbunden werden.
Zudem ist die Meckenheimer Straße eine zukünftige Hauptroute innerhalb des Radwegenetzes der Stadt Bonn
mit Anschluss an Wachtberg und wird in ihrer Bedeutung für den Radverkehr weiter steigen.
Bei dem aktuell sehr hohen Verkehrsaufkommen in der Meckenheimer Straße handelt es sich überwiegend um
verzichtbaren Schleichverkehr, da mit der Hagenstraße, An der Nesselburg, Mainzer Straße oder der B9
geeignete Hauptstraßen in der direkten Umgebung vorhanden sind. Eine wie auch immer geartete
Verkehrsberuhigung würde maßgeblich zum Schutz von Fuß- und Radverkehr, hier insbesondere Kindern und
Familien, beitragen. Zwar wurde erst kürzlich eine umfangreiche Umgestaltung beschlossen(DS 222274), es ist
aber zu erwarten, dass bis zur Umsetzung des Beschlusses einige Jahre vergehen werden. Für die Zwischenzeit
sollte der zur Verfügung stehende Rechtsrahmen ausgenutzt werden, um die verwundbarsten
Verkehrsteilnehmer auf dieser Straße angemessen zu schützen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de