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230616-05 · Beschlussvorlage

N-Vorlage zum DA Schulstandort Liebfrauenschule

Nummer
230616-05
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 06.06.2023 Entscheidung federführend
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  1. 230616 Schulstandort Liebfrauenschule

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Beschlussvorlage
öffentlich
230616-05
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
N-Vorlage zum DA Schulstandort Liebfrauenschule
Beratungsfolge
Hauptausschuss 06.06.2023 Entscheidung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1) Zur Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche zu führen, wie die Liebfrauenschule
erhalten werden kann.
2) Zur Beschlussfassung durch den Rat
Jeder anderen Nutzung der Flächen und Gebäude außer für schulische Zwe-
cke wird ausdrücklich widersprochen.
Der Rat der Bundesstadt Bonn möge beschließen, dass er jegliche Änderung
des für die Liebfrauenschule rechtsgültigen Bebauungsplanes mit einem ande-
ren Ziel als „Gemeinbedarf Schule“ ablehnt und er möge die Verwaltung anwei-
sen, entsprechende Gesuche auf Änderung dieses Bebauungsplans abzuleh-
nen.
Begründung
Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der geänderten Empfehlung des
Schulausschusses in seiner Sitzung am 29.03.2023.
- - -
Der ursprüngliche Inhalt des Dringlichkeitsantrags hatte folgenden Wortlaut:
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, auf die angekündigte Schließung der
Liebfrauenschule in der Südstadt bis zur Sommerpause wie folgt zu reagieren:
1.) Mit der Katholischen Kirche wird über die weitere Entwicklung des Standorts
verhandelt und die genauen Details der Schließungspläne, insbesondere auch
der Zeitpunkt, geklärt.Seite 1 von 2
Seite 2
2.) Es wird geprüft, inwiefern das Gymnasium in städtische Trägerschaft über-
tragen werden kann oder alternativ die benötigten Schulplätze im Gymnasialbe-
reich gedeckt werden können.
3.) Es wird geprüft, ob von Seiten der Stadt ein Vorkaufsrecht besteht bzw.
über den Kauf des Grundstücks verhandelt.
4.) Dem Stadtrat wird eine Satzung vorgelegt, in der baurechtlich sichergestellt
wird, dass der Standort auch weiterhin als Schulgelände zur Verfügung steht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de