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230616-03 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Schulstandort Liebfrauenschule

Nummer
230616-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 29.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 230616 Schulstandort Liebfrauenschule

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Änderungsantrag
öffentlich
230616-03 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
29.03.23
BBB-Änderungsantrag: Schulstandort
Liebfrauenschule
Beratungsfolge
Schulausschuss 29.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Für den Fall, dass das Erzbistum seine Entscheidung zur Schließung der
Liebfrauenschule überdenken sollte, spricht sich der Schulausschuss der
Bundesstadt Bonn für den Erhalt der Liebfrauenschule aus und beauftragt die
Verwaltung, Gespräche zu führen, wie die Liebfrauenschule erhalten werden
kann.
2. Andernfalls wird die Oberbürgermeisterin gebeten, auf die Schließung der
Liebfrauenschule in der Südstadt bis zur Sommerpause wie folgt zu reagieren:
a.) Mit der Katholischen Kirche wird über die weitere Entwicklung des Standorts
verhandelt und die genauen Details der Schließungspläne, insbesondere auch
der Zeitpunkt, geklärt.
b.) Es wird geprüft, inwiefern das Gymnasium in städtische Trägerschaft
übertragen werden kann oder alternativ die benötigten Schulplätze im
Gymnasialbereich gedeckt werden können.
c.) Es wird geprüft, ob von Seiten der Stadt ein Vorkaufsrecht besteht bzw. über
den Kauf des Grundstücks verhandelt.
3. Ungeachtet der Ziffern 1 und 2 möge der Rat der Bundesstadt Bonn
beschließen, dass er jegliche Änderung des für die Liebfrauenschule
rechtsgültigen Bebauungsplanes mit einem anderen Ziel als „Gemeinbedarf
Schule“ ablehnt und die Verwaltung anweist, entsprechende Gesuche auf
Änderung dieses Bebauungsplans abzulehnen.
Begründung
Der Änderungsantrag entspricht in Ziffer 2 dem ursprünglichen Antrag der BBB-
Fraktion mit Ausnahme der ehemaligen Nummer 4, die nun in Beschlusspunkt
3 aufgeht.
Die neue Ziffer 1 soll klarstellen, dass die Antragsteller selbstverständlich auch
einen Fortbestand der Liebfrauenschule in der derzeitigen Form unterstützen.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Informationslage hat hierfür aber bislang keinen berechtigten Anlass zu
Hoffnungen gegeben.
Selbst wenn sich das Erzbistum dazu entscheiden sollte, die Liebfrauenschule
zunächst auch über 2029 hinaus zu betreiben, hält es der BBB für angezeigt,
dass die Verwaltung eine Alternative für den Fall einer späteren Schließung
entwickelt und so weit möglich vorbereitet.
Mit der neuen Ziffer 3 möchten die Antragsteller ein klares Zeichen setzen,
dass der Rat angesichts der Schulbedarfsplanung 2021/22 und der aktuellen
Situation insbesondere an Bonner Gymnasien den Standort der
Liebfrauenschule als Schulstandort nicht aufgeben wird.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de