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230614 · Beschlussvorlage

Freiraumqualifizierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 "Grootestraße/Lenaustraße" - Benennung von politischen Berater*innen

Nummer
230614
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230614
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Freiraumqualifizierung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6122-1
"Grootestraße/Lenaustraße" - Benennung von
politischen Berater*innen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Beratung der Freiraumqualifizierung im Vorhabenbezogenen Bebauungs-
planverfahren Nr. 6122-1 „Grootestraße/ Lenaustraße“ werden folgende Perso-
nen zur Wahl gestellt
beratendes Mitglied Stellvertretung
1. Bzv. Jakob Kraasch -Grüne- 1. Bzv. Jutta Brodhäcker -Grüne-
2. Stv. Dr. Ursula Sautter -CDU- 2. Bzv. Arno Hospes -CDU-
3. Bzv. Gabriel Kunze -SPD- 3. Bzv. Jochen Reeh-Schall -SPD-
4. Bzv. Hanno von Raußendorf -Linke- 4.
5. Stv. Poppe-Reiners -RheinGrün-
Begründung
Anlass und Ziele
Mit Beschluss der BV Bonn vom 15.06.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6122-1 " Grootestraße/Lenaustraße" im Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Dransdorf nach vorheriger Entwurfsüberarbeitung beschlossen (Ds.Nr.
201805). Der geänderte Entwurf wurde den politischen Gremien im August
2022 vorgelegt (DS.Nr. 201805-04).
Um im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens eine hohe
Gestaltungsqualität zu sichern, haben Bauherrin und Stadt Bonn die
Durchführung eines Qualifizierungsverfahren für die FreiraumplanungSeite 1 von 2
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vereinbart.
In diesem Verfahren wird die Qualifizierung und Gestaltung der öffentlichen
Freiräume (hier insbesondere der Nachbarschaftshöfe) und der verbindenden
Straßenzüge durch Landschaftsarchitekturbüros vorgesehen. Eine Bewertung
der Arbeiten erfolgt unter Einbeziehung einer Fachjury, die Bonner Politik soll in
das Verfahren miteinbezogen werden.
Verfahrensablauf
Das freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren soll in Form einer
Mehrfachbeauftragung mit 4 Landschaftsarchitekturbüros erfolgen (S. Ds.Nr
201805-04). Ausloberin ist die Vorhabenträgerin, die das Verfahren in enger
Abstimmung mit der Stadt Bonn durchführt.
Das Preisgericht wird in der Preisgerichtssitzung gemeinsam über die
Entwurfsarbeiten diskutieren und über eine Platzierung der Arbeiten
entscheiden.
Benennung der beratenden Mitglieder des Preisgerichts
Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten vier beratenden Mitglieder und jeweils
eine Vertretung werden zur Preisgerichtssitzung sowie der Vorbesprechung
geladen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW
Termine für die Mitglieder des Preisgerichts
Der Auftakttermin wird für Mitte Mai 2023 vorgesehen. Die Preisgerichtssitzung
wird nach den Sommerferien im August 2023 geplant. Genaue Termine wurden
noch nicht final festgelegt. Die Berater*Innen werden über die konkreten
Termine informiert, erhalten im Vorfeld die erforderlichen
Wettbewerbsunterlagen und werden um Teilnahme gebeten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de