230614 · Beschlussvorlage
Freiraumqualifizierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 "Grootestraße/Lenaustraße" - Benennung von politischen Berater*innen
Kerndaten
- Nummer
- 230614
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.983 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 230614 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Freiraumqualifizierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 "Grootestraße/Lenaustraße" - Benennung von politischen Berater*innen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung Rat 27.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Beratung der Freiraumqualifizierung im Vorhabenbezogenen Bebauungs- planverfahren Nr. 6122-1 „Grootestraße/ Lenaustraße“ werden folgende Perso- nen zur Wahl gestellt beratendes Mitglied Stellvertretung 1. Bzv. Jakob Kraasch -Grüne- 1. Bzv. Jutta Brodhäcker -Grüne- 2. Stv. Dr. Ursula Sautter -CDU- 2. Bzv. Arno Hospes -CDU- 3. Bzv. Gabriel Kunze -SPD- 3. Bzv. Jochen Reeh-Schall -SPD- 4. Bzv. Hanno von Raußendorf -Linke- 4. 5. Stv. Poppe-Reiners -RheinGrün- Begründung Anlass und Ziele Mit Beschluss der BV Bonn vom 15.06.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 " Grootestraße/Lenaustraße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf nach vorheriger Entwurfsüberarbeitung beschlossen (Ds.Nr. 201805). Der geänderte Entwurf wurde den politischen Gremien im August 2022 vorgelegt (DS.Nr. 201805-04). Um im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens eine hohe Gestaltungsqualität zu sichern, haben Bauherrin und Stadt Bonn die Durchführung eines Qualifizierungsverfahren für die FreiraumplanungSeite 1 von 2 Seite 2 vereinbart. In diesem Verfahren wird die Qualifizierung und Gestaltung der öffentlichen Freiräume (hier insbesondere der Nachbarschaftshöfe) und der verbindenden Straßenzüge durch Landschaftsarchitekturbüros vorgesehen. Eine Bewertung der Arbeiten erfolgt unter Einbeziehung einer Fachjury, die Bonner Politik soll in das Verfahren miteinbezogen werden. Verfahrensablauf Das freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren soll in Form einer Mehrfachbeauftragung mit 4 Landschaftsarchitekturbüros erfolgen (S. Ds.Nr 201805-04). Ausloberin ist die Vorhabenträgerin, die das Verfahren in enger Abstimmung mit der Stadt Bonn durchführt. Das Preisgericht wird in der Preisgerichtssitzung gemeinsam über die Entwurfsarbeiten diskutieren und über eine Platzierung der Arbeiten entscheiden. Benennung der beratenden Mitglieder des Preisgerichts Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten vier beratenden Mitglieder und jeweils eine Vertretung werden zur Preisgerichtssitzung sowie der Vorbesprechung geladen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW Termine für die Mitglieder des Preisgerichts Der Auftakttermin wird für Mitte Mai 2023 vorgesehen. Die Preisgerichtssitzung wird nach den Sommerferien im August 2023 geplant. Genaue Termine wurden noch nicht final festgelegt. Die Berater*Innen werden über die konkreten Termine informiert, erhalten im Vorfeld die erforderlichen Wettbewerbsunterlagen und werden um Teilnahme gebeten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de