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230613 · Große Anfrage

Prüfung der Zulässigkeit einer Veranstaltung / Versammlung im Grünzug Bonn Nord mit 300 Personen

Nummer
230613
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
23.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 17.10.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 55,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230613-01 Prüfung der Zulässigkeit einer Veranstaltung / Versammlung im Grünzug Bonn Nord mit 300 Personen
  2. 230613-02 Information des MUNV zu politischen Veranstaltungen in Schutzgebieten

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Große Anfrage
öffentlich
230613
Fragesteller/in:
Wolfgang Kehren, Vorsitzender Naturschutzbeirat
21.03.2023
Prüfung der Zulässigkeit einer Veranstaltung /
Versammlung im Grünzug Bonn Nord mit 300
Personen
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 31.05.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
Begründung
Am 20.03.2023 fand im Bonn/Alfter/Bornheimer „Grünzug Nord“ eine
Veranstaltung zum kurdischen Neujahrsfest „Newroz“ statt.
Es nahmen mindestens 300 Menschen teil. Bei der Veranstaltung wurde mit
technischen Mitteln beschallt, dafür wurden Stromleitungen verlegt, es wurden
Zelte im nicht befestigten Bereich aufgestellt und der Grünzug wurde in
erheblichem Maße mit Motorfahrzeugen befahren. Das alles fand während der
Zeit der Amphibienwanderung im unmittelbaren Umfeld des Weihers im
Grünzug statt, von morgens 11 Uhr bis nach Einbruch der Dunkelheit.
Der Grünzug ist nach Festlegung des Landschaftsplans Kottenforst Teil des
Landschaftsschutzgebietes „Dransdorfer Weg, Bornheimer Weg und
Tannenbusch West“.
Während der Veranstaltung waren Polizei, Ordnungsamt Bonn und
Ordnungsamt Alfter mit Mitarbeitenden vor Ort. Von einem Mitarbeiter des
Ordnungsamtes Bonn wurde mir, nach dessen telefonischer Rücksprache zu
seiner Dienststelle mitgeteilt, die Veranstaltung sei von der Polizei als
Versammlung genehmigt und damit unterläge sie keinen Einschränkungen
durch andere Gesetze. Eine naturschutzrechtliche Befreiung sei nicht
notwendig. Die Auskunft wurde von Mitarbeitenden der Polizei bestätigt.
Als für den Landschaftsschutz relevante Auflage wurde lediglich erlassen,
Feuer nur in Feuerschalen abzubrennen.
Es erscheint mir notwendig, diese Sichtweise zu überprüfen, da ihre Bedeutung
über den konkreten Fall hinaus geht.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de