230613 · Große Anfrage
Prüfung der Zulässigkeit einer Veranstaltung / Versammlung im Grünzug Bonn Nord mit 300 Personen
Kerndaten
- Nummer
- 230613
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 23.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 230613 Fragesteller/in: Wolfgang Kehren, Vorsitzender Naturschutzbeirat 21.03.2023 Prüfung der Zulässigkeit einer Veranstaltung / Versammlung im Grünzug Bonn Nord mit 300 Personen Beratungsfolge Naturschutzbeirat 31.05.2023 Kenntnisnahme Fragestellung Begründung Am 20.03.2023 fand im Bonn/Alfter/Bornheimer „Grünzug Nord“ eine Veranstaltung zum kurdischen Neujahrsfest „Newroz“ statt. Es nahmen mindestens 300 Menschen teil. Bei der Veranstaltung wurde mit technischen Mitteln beschallt, dafür wurden Stromleitungen verlegt, es wurden Zelte im nicht befestigten Bereich aufgestellt und der Grünzug wurde in erheblichem Maße mit Motorfahrzeugen befahren. Das alles fand während der Zeit der Amphibienwanderung im unmittelbaren Umfeld des Weihers im Grünzug statt, von morgens 11 Uhr bis nach Einbruch der Dunkelheit. Der Grünzug ist nach Festlegung des Landschaftsplans Kottenforst Teil des Landschaftsschutzgebietes „Dransdorfer Weg, Bornheimer Weg und Tannenbusch West“. Während der Veranstaltung waren Polizei, Ordnungsamt Bonn und Ordnungsamt Alfter mit Mitarbeitenden vor Ort. Von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bonn wurde mir, nach dessen telefonischer Rücksprache zu seiner Dienststelle mitgeteilt, die Veranstaltung sei von der Polizei als Versammlung genehmigt und damit unterläge sie keinen Einschränkungen durch andere Gesetze. Eine naturschutzrechtliche Befreiung sei nicht notwendig. Die Auskunft wurde von Mitarbeitenden der Polizei bestätigt. Als für den Landschaftsschutz relevante Auflage wurde lediglich erlassen, Feuer nur in Feuerschalen abzubrennen. Es erscheint mir notwendig, diese Sichtweise zu überprüfen, da ihre Bedeutung über den konkreten Fall hinaus geht. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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