← Vorlagen

230606 · Beschlussvorlage

Optimierung der Beleuchtung der zum Boulespielen genutzten Fläche im Alten Zoll

Nummer
230606
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 11.05.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 591,5 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.205 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
230606
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Optimierung der Beleuchtung der zum Boulespielen
genutzten Fläche im Alten Zoll
Beratungsfolge
Sportausschuss 11.05.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Optimierung der Beleuchtung für die zum
Boulespielen genutzten Fläche am Alten Zoll unter den bestehenden Anforde-
rungen des Denkmal,- Natur- und Artenschutzes zu prüfen und die dafür erfor-
derlichen Gutachten und Vorplanungen in Auftrag zu geben.
Begründung
Der Platz im Stadtgarten am Alten Zoll wird regelmäßig zum Boulespielen
genutzt. Er ist insbesondere Trainings- und Spielstätte des Pétanque- und
Boules-Club Altstadtfreunde Bonn e.V.
Bereits seit längerer Zeit bemüht sich der Verein um eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen an diesem Standort. Insbesondere die aus Sicht des
Vereins nicht ausreichende Beleuchtung der Fläche wird bemängelt. Der Verein
hatte deshalb um Prüfung gebeten, ob an diesem Standort eine
bundesligataugliche Beleuchtung angebracht werden kann.
In der Drucksachen-Nr. 190300-02 hat die Verwaltung ausgeführt, dass aus
Gründen des Denkmalschutzes, des Naturschutzes und des Artenschutzes die
von dem Verein erbetene bundesligataugliche Beleuchtung nicht
genehmigungsfähig ist. Nach der neuen Landschaftsschutzgebietsverordnung
Rheinufer vom 27.07.2022 ist die neue Errichtung von Beleuchtungsanlagen
nicht zulässig. Ausnahmegenehmigungen können nur aus Sicherheitsgründen,
bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses und Vereinbarkeit
mit dem Artenschutz erteilt werden.
Derzeit wird der Platz in den Abendstunden mit herkömmlichen
Halogenstrahlern beleuchtet. Diese Strahler befinden sich auf Höhe der
Biergarten-Einfriedung am östlichen Rand der Boulefläche und müssen zur
Erhellung des gesamten Platzes sehr weit aufgeneigt werden. Dies belegen die
im Anhang beigefügten Fotos.Seite 1 von 4
Seite 2
Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, die Beleuchtungssituation unter Einsatz
einer modernen LED-Beleuchtung hinsichtlich Lichtfarbe, Abstrahlung
(Lichtimmission) und Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung zu überprüfen, um so
die Belange des Denkmal-, Natur- und Artenschutzes mit den Anforderungen
an eine ganzjährige Ausübung der Sportart Boule im Stadtgarten am Alten Zoll
in Einklang zu bringen.
Dazu sollen eine Vorplanung mit mehreren Varianten sowie natur- und
artenschutzrechtliche Gutachten in Auftrag gegeben werden. Ziel ist es, eine
genehmigungsfähige Planung zu erstellen, die dann der Politik zur
Beschlussfassung vorgestellt werden soll.
Im weiteren Planungsverfahren erfolgt eine enge Abstimmung mit der unteren
Denkmalbehörde sowie der unteren Naturschutzbehörde.
Für die erforderlichen natur- und artenschutzrechtlichen Gutachten, einer
Denkmalschutz-Verträglichkeitsprüfung sowie einer Vorplanung für mehrere
Varianten werden Kosten in Höhe von bis zu 25.000 € geschätzt.
Da aus heutiger Sicht, insbesondere seitens der Unteren Naturschutzbehörde,
erhebliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit einer Lichtvariante bestehen,
sind die Kosten für die Vorplanung und die Gutachten konsumtiv anzusetzen.
Das Budget hierfür steht im Haushalt des Sport- und Bäderamtes zur
Verfügung. Aufgrund der Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung (§
82 GO NRW) kann eine Beauftragung der Planungen und Gutachten erst nach
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023/24 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb
von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
25.000 € 152000801/7
2.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
HaushaltsbelastungSeite 2 von 4
Seite 3
jährlich
Anlage/n
1 Anlage Beschlussvorlage Beleuchtung Alter Zoll (öffentlich)Seite 3 von 4
Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de