230606 · Beschlussvorlage
Optimierung der Beleuchtung der zum Boulespielen genutzten Fläche im Alten Zoll
Kerndaten
- Nummer
- 230606
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230606 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Optimierung der Beleuchtung der zum Boulespielen genutzten Fläche im Alten Zoll Beratungsfolge Sportausschuss 11.05.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, eine Optimierung der Beleuchtung für die zum Boulespielen genutzten Fläche am Alten Zoll unter den bestehenden Anforde- rungen des Denkmal,- Natur- und Artenschutzes zu prüfen und die dafür erfor- derlichen Gutachten und Vorplanungen in Auftrag zu geben. Begründung Der Platz im Stadtgarten am Alten Zoll wird regelmäßig zum Boulespielen genutzt. Er ist insbesondere Trainings- und Spielstätte des Pétanque- und Boules-Club Altstadtfreunde Bonn e.V. Bereits seit längerer Zeit bemüht sich der Verein um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen an diesem Standort. Insbesondere die aus Sicht des Vereins nicht ausreichende Beleuchtung der Fläche wird bemängelt. Der Verein hatte deshalb um Prüfung gebeten, ob an diesem Standort eine bundesligataugliche Beleuchtung angebracht werden kann. In der Drucksachen-Nr. 190300-02 hat die Verwaltung ausgeführt, dass aus Gründen des Denkmalschutzes, des Naturschutzes und des Artenschutzes die von dem Verein erbetene bundesligataugliche Beleuchtung nicht genehmigungsfähig ist. Nach der neuen Landschaftsschutzgebietsverordnung Rheinufer vom 27.07.2022 ist die neue Errichtung von Beleuchtungsanlagen nicht zulässig. Ausnahmegenehmigungen können nur aus Sicherheitsgründen, bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses und Vereinbarkeit mit dem Artenschutz erteilt werden. Derzeit wird der Platz in den Abendstunden mit herkömmlichen Halogenstrahlern beleuchtet. Diese Strahler befinden sich auf Höhe der Biergarten-Einfriedung am östlichen Rand der Boulefläche und müssen zur Erhellung des gesamten Platzes sehr weit aufgeneigt werden. Dies belegen die im Anhang beigefügten Fotos.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, die Beleuchtungssituation unter Einsatz einer modernen LED-Beleuchtung hinsichtlich Lichtfarbe, Abstrahlung (Lichtimmission) und Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung zu überprüfen, um so die Belange des Denkmal-, Natur- und Artenschutzes mit den Anforderungen an eine ganzjährige Ausübung der Sportart Boule im Stadtgarten am Alten Zoll in Einklang zu bringen. Dazu sollen eine Vorplanung mit mehreren Varianten sowie natur- und artenschutzrechtliche Gutachten in Auftrag gegeben werden. Ziel ist es, eine genehmigungsfähige Planung zu erstellen, die dann der Politik zur Beschlussfassung vorgestellt werden soll. Im weiteren Planungsverfahren erfolgt eine enge Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde sowie der unteren Naturschutzbehörde. Für die erforderlichen natur- und artenschutzrechtlichen Gutachten, einer Denkmalschutz-Verträglichkeitsprüfung sowie einer Vorplanung für mehrere Varianten werden Kosten in Höhe von bis zu 25.000 € geschätzt. Da aus heutiger Sicht, insbesondere seitens der Unteren Naturschutzbehörde, erhebliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit einer Lichtvariante bestehen, sind die Kosten für die Vorplanung und die Gutachten konsumtiv anzusetzen. Das Budget hierfür steht im Haushalt des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung. Aufgrund der Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung (§ 82 GO NRW) kann eine Beauftragung der Planungen und Gutachten erst nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023/24 erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 25.000 € 152000801/7 2.1000 2023 Einzahlungen / Erträge HaushaltsbelastungSeite 2 von 4 Seite 3 jährlich Anlage/n 1 Anlage Beschlussvorlage Beleuchtung Alter Zoll (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de