230596 · Beschlussvorlage
Aufstellung einer Skulptur von Jaume Plensa, "Laurelle", in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 230596
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung der Kunstkommission Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 230596 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Aufstellung einer Skulptur von Jaume Plensa, "Laurelle", in Bad Godesberg Beratungsfolge Kunstkommission 05.06.2023 Empfehlung Kulturausschuss 20.06.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der zeitlich befristeten Aufstellung der von Jaume Plensa zu schaffen- den Skulptur "Laurelle" wird zugestimmt. 2. Die Standortfrage muss geklärt werden und wird nachlaufend entschie- den. Begründung Zu 1. Der in Bonn ansässige Verein „Stiftung für Kunst und Kultur e. V.“ hat in den vergangenen Jahren bereits 5 Kunstprojekte im öffentlichen Raum in Bonn rea- lisiert: • "Beethoven" von Markus Lüpertz im Bonner Stadtgarten – 2014, • "Mean Average" von Anthony Cragg auf dem Remigiusplatz – 2014 • "ARC‘89" von Bernar Venet, auf dem Helmut-Schmidt-Platz – 2016 • "Hommage an August Macke" von Stephan Balkenhol, im Bonner Hof- garten • "Walking Bag" von Erwin Wurm, Ecke Am Hof / Am Neutor Der Vorsitzende des Vereins, Herr Prof. Walter Smerling, hat der Stadt mit Schreiben vom 14.02.2023 das Angebot unterbreitet, die Reihe von Kunstpro- jekten im öffentlichen Raum 2023 mit der Aufstellung einer Skulptur von Jaume Plensa, „Laurelle", in Bad Godesberg fortzusetzen. Das Angebot mit kurzer Projektbeschreibung und eine Fotomontage der Skulp-Seite 1 von 5 Seite 2 tur am vom Verein vorgeschlagenen Aufstellungsort sind als Anlage beigefügt. Die Skulptur ist 7,00 m hoch, sie besteht aus Gusseisen. Der Verein müsste sich, wie bei den vorherigen Leihen, bei einem entspre- chenden Votum der politischen Gremien bereit erklären, in einem Vertrag mit der Stadt Bonn im Wesentlichen Folgendes zuzusichern: • die Skulptur, die nicht in das Eigentum der Stadt übergeht, wird vom Verein für eine noch festzulegende Dauer, max. 10 Jahre, aufgestellt und anschließend wieder entfernt, sofern die Aufstellungsdauer nicht im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden sollte, • die Kosten für die Aufstellung, inkl. der erforderlichen Klärungen hin- sichtlich dort liegender Versorgungs- und Abwasserleitungen, der Statik etc., die Beseitigung von Verschmutzungen und Beschädigungen sowie für den Abbau werden vom Verein getragen, • die Stiftung verpflichtet sich zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Standsicherheit), lässt diese regelmäßig überprüfen und schließt eine Versicherung für die Folgen mangelnder Verkehrssicherheit für die Dauer der Aufstellung ab. Für die Aufstellung der Skulptur würden der Stadt Bonn keine Kosten entste- hen. Die Aufstellung soll im Jahr 2023 erfolgen. Standort Als Standort schlägt der Verein den Platz vor dem Bahnhof Bad Godesberg vor. Nach Ziffer 4.1 des vom Rat beschlossenen Konzeptes Kunst im öffentlichen Raum (DS-Nr. 220149 ) sollte eine Aufstellung von Kunstwerken vornehmlich auf von der Stadt Bonn explizit ausgewiesenen geeigneten Plätzen im öffentli- chen Raum erfolgen. Dazu wurden in allen Bonner Stadtbezirken und am Rhei- nufer Standorte ermittelt und vorgeschlagen, die künftig die Installation erleich- tern und eine effektive Umsetzung möglich machen sollen. Eine Karte, die mög- liche Standorte aber auch Taburäume angibt, ist Bestandteil des Konzeptes. Bei dem vorgeschlagenen Standort handelt es sich zwar nicht um einen Tabu- raum. Aufgrund der nach Konzepterstellung erfolgten Neugestaltung des Plat- zes mit einem offengelegten Wasserbecken und skulpturalem Wasserspiel hat die Verwaltung erhebliche Bedenken gegen diesen Standort. Bei der Standortsuche und -festlegung muss neben der Beteiligung der Kunst- kommission eine möglichst frühzeitige Abstimmung zu stadtgestalterischen, denkmalpflegerischen und bodendenkmalpflegerischen Belangen erfolgen. Dies ist hier nicht geschehen. Daher schlägt die Verwaltung vor, bei Befürwortung des Kunstwerkes durch die Kunstkommission in Abstimmung mit dem Verein mögliche Standorte zu ermit- teln. Die erforderlichen Klärungen (Genehmigungsfähigkeit im Zusammenhang mit denkmalschutzrechtlichen Belangen - Bau- und Bodendenkmale) müssenSeite 2 von 5 Seite 3 durch den Verein erfolgen. Anlage/n 1 23-02 14_Vorschlag Plensa ohne Unterschrift (öffentlich) 2 23-02-14 Simuation (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de