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230594 · Große Anfrage

CDU-Anfrage: Park & Ride Platz Ramersdorf

Nummer
230594
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
22.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230594-02 ST CDU-Anfrage: Park & Ride Platz Ramersdorf
  2. 230594-01 ST CDU-Anfrage: Park & Ride Platz Ramersdorf

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Große Anfrage
öffentlich
230594
Fragesteller/in:
Marco Rudolph
CDU-Bezirksfraktion Beuel
Jürgen Wehlus
CDU-Ratsfraktion
21.03.2023 gez. Pfeiffer
CDU-Anfrage: Park & Ride Platz Ramersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen in Bezug zur Festsetzung der
Fläche Gemarkung Beuel, Flur 66, Park+Ride Schotterfläche U-Bahn
Ramersdorf als Überschwemmungsgebiet in Rücksprache mit der Oberen
Wasserbehörde ausführlich zu beantworten:
1. Ist es weiterhin trotz Festsetzung zulässig, in regelmäßigen Abständen auf
der Interimsparkfläche neuen Schotter aufzutragen, damit dort PKW parken
können?
2. Wäre es trotz Festsetzung zulässig, wenn die Verwaltung und die SWB die
Fläche dauerhaft asphaltieren würde sowie eine Schrankenanlage mit
Fundament erstellen würde?
3. Wäre es trotz Festsetzung zulässig, auf der Fläche ein P+R Parkhaus zu
planen und zu bauen?
4. Wäre es trotz Festsetzung zulässig, auf der Fläche die Seilbahn mit einer
eigenen Haltestation entlang zu führen?
Begründung
Mit dem Amtsblatt der Bezirksregierung Köln vom 21. Februar 2023 ist das
Überschwemmungsgebiet des Ankerbachs im Stadtgebiet Bonn festgesetzt
worden. Es dient dem Erhalt natürlicher Rückhalteflächen, der Regelung des
Hochwasserabflusses, dem Erhalt und der Verbesserung ökologischer
Strukturen des Ankerbaches und seiner Überflutungsflächen sowie der
Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe. Die Festsetzung hat zur Folge, dass
die besonderen Schutzvorschriften des WHG und des LWG zu beachten sind.
Einher geht u.a. ein Neubauverbot, ein Verbot der Pflanzung von Bäumen und
ein Verbot der Nutzung als landwirtschaftliche Fläche. Die U-Bahn-Station ist
ein großer ÖPNV-Umsteigepunkt, weswegen ein großes Interesse an P+R
Parkmöglichkeiten besteht. Auch eine Seilbahnstation mit Fortführung RichtungSeite 1 von 2
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Ennert ist eine denkbare Option, wofür die Verwaltung eine eigene
Machbarkeitsstudie beauftragen wollte.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de