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230593 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn-Castell, Graurheindorfer Str. 151 a (Gemarkung Bonn, Flur 12, Flurstück 72) - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an das Bestandsgebäude, blindengerechte Wohnungen und 1 Gewerbeeinheit Aktenzeichen: 10179/2022

Nummer
230593
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230593
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn-Castell, Graurheindorfer Str. 151
a (Gemarkung Bonn, Flur 12, Flurstück 72)
- Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an
das Bestandsgebäude,
blindengerechte Wohnungen und 1
Gewerbeeinheit
Aktenzeichen: 10179/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die
Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben nicht gemäß § 34
BauGB in die nähere Umgebung einfügt.
Begründung
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Anbaus
an das Bestandsgebäude mit blindengerechten Wohnungen und einer
Gewerbeeinheit auf dem Grundstück Graurheindorfer Str. 151 a vor.
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so
dass das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der
näheren Umgebung wird durch eine bis zu VII-geschossige Bebauung teils in
geschlossener Bauweise mit Baukörperlängen über 50 m und teils durch
Gebäude mit seitlichen Grenzabständen geprägt. Neben vereinzelten
Wohnbebauung finden sich im maßgeblichen Umfeld insbesondere Ministerial-
und Bundeseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Einrichtungen für soziale
Zwecke sowie Beherbergungsbetriebe, so dass das Gebiet als Gemengelage
eingestuft wird. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden straßenseitig
und rückwärtig durch die faktischen vorderen und hinteren Baufluchten der
Umgebungsbebauung bestimmt.
Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben grundsätzlich
in die Umgebung ein. Jedoch soll das geplante Gebäude auch nachSeite 1 von 3
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Umplanung immer noch lediglich 1 m von der straßenseitigen
Grundstücksgrenze entfernt liegen. Dadurch wird die hier vorhandene ca. 4,50
m von der Straße zurückliegende vordere Bauflucht nicht eingehalten und das
Vorhaben liegt fast komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Trotz eines Beratungsgespräches hält die Bauherrschaft an dieser Planung
fest. Hiergegen bestehen planungsrechtliche Bedenken, da durch das
Vorhaben Folgefälle mit erheblicher städtebaulicher Wirkung in der Umgebung
zu erwarten sind.
Daher soll der Antrag auf Vorbescheid abgelehnt werden.
Im Übrigen wäre auch schützenswerter Baumbestand durch das Vorhaben
tangiert.
Anlage/n
1 Graurheindorfer Str_151a_öPlan (öffentlich)
2 Graurheindorfer Str_151a_nö_plan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 22:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de