230577-06 · Mitteilungsvorlage
Sicherung des Endenicher und Rheindorfer Baches vor Verunreinigungen durch Unfälle auf der BAB 565
Kerndaten
- Nummer
- 230577-06
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Lengsdorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230577-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Sicherung des Endenicher und Rheindorfer Baches vor Verunreinigungen durch Unfälle auf der BAB 565 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert mit dieser Mitteilungsvorlage ergänzend zur bisherigen Beratung der BBB Anfrage. Die Untere Wasserbehörde (UWB) hat seit vielen Jahren den seinerzeit zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW auf Missstände bei der Autobahnentwässerung auf Bonner Stadtgebiet hingewiesen und wiederholt gefordert, einen Zeitplan zur Sanierung der Einleitungen in Gewässer vorzulegen. Der Landesbetrieb hat 2019 mit den Planungen zur Verbesserung der Situation an der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf begonnen. Zwischen 2019 und 2021 gab es Planungen, das bestehende Rückhaltebecken auszubauen und später im Zuge des Ausbaus der BAB 565 ein Retentionsbodenfilterbecken nach dem Stand der Technik zu errichten. Nach Gründung der Autobahn GmbH ging der Vorgang von Straßen NRW an diese über, verbunden mit einer Unterbrechung der Planungen. Seit September 2023 ist die UWB daher in Kontakt mit der Autobahn GmbH, damit die Entwässerung der BAB 565 am Anschluss Lengsdorf angepasst werden kann. Es sollte nun, ohne vorherige Zwischenlösung, eine Retentionsbodenfilteranlage nach dem Stand der Technik geplant werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Ausbaus der BAB 565 aber unter Berücksichtigung des späteren Ausbauzustandes. Im April 2024 fand dazu ein Gespräch mit der Autobahn GmbH und dem planenden Ingenieurbüro statt, in dem ein Entwurf des Retentionsbodenfilterbeckens vorgestellt wurde. Die Planung sah vor, dauerhaft einen Teil des Abflusses ohne Vorbehandlung an dem Retentionsbodenfilterbecken vorbei zu führen und direkt in den Lengsdorfer Bach einzuleiten. Dem konnte die UWB nicht zustimmen. Die aktualisierte Planung wurde in einem weiteren Termin im Juli 2024 vorgestellt. Auch dieser Planung konnte seitens der Unteren Wasserbehörde nicht zugestimmt werden. Konkret ging es um Folgendes: Bei der Behandlung desSeite 1 von 2 Seite 2 Regenwasserabflusses in einer Retentionsbodenfilteranlage werden Schadstoffkonzentrationen erreicht, die unterhalb der Grenzwerte liegen. Der vorgelegte Entwurf sah vor, die Grenzwerte bis auf das höchstzulässige Maß auszunutzen, indem ein Teil des Abflusses ohne Behandlung im Bodenfilter in den Bach eingeleitet werden sollte. Die (emissionsorientierten) Grenzwerte gelten für alle Fließgewässer. Also für den Rhein gleichermaßen wie für den Lengsdorfer Bach. Die vorgelegte Planung berücksichtigte nicht die besondere Empfindlichkeit eines derart kleinen Baches wie dem Lengsdorfer Bach. Bei kleinen Bächen ist nach den Regeln der Technik, neben der emissionsorientierten auch eine immissionsorientierte Betrachtung zu berücksichtigen. Die beabsichtigte Einleitung ist auf die Gewässerverträglichkeit unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität zu prüfen. Die Einleitung darf die nach dem Wasserrecht geforderte Erreichung des guten chemischen und ökologischen Potentials des Gewässers nicht gefährden. Bei einem erneuten Abstimmungstermin am 07.11.2024 wurde eine Planung nach dem Stand der Technik vorgelegt, die auch die geringe Größe des Lengsdorfer Baches berücksichtigt. Die Autobahn GmbH wird nun den erforderlichen Genehmigungsantrag stellen. Bis zur Errichtung der Anlage können bei Unfällen Stoffe im bestehenden Regenrückhaltebecken zurück gehalten werden. Gewässerverunreinigungen können dadurch nicht gänzlich verhindert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de