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230577-06 · Mitteilungsvorlage

Sicherung des Endenicher und Rheindorfer Baches vor Verunreinigungen durch Unfälle auf der BAB 565

Nummer
230577-06
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230577 Sicherung des Endenicher und Rheindorfer Baches vor Verunreinigungen durch Unfälle auf der BAB 565

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230577-06
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Sicherung des Endenicher und Rheindorfer Baches
vor Verunreinigungen durch Unfälle auf der BAB
565
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert mit dieser Mitteilungsvorlage ergänzend zur
bisherigen Beratung der BBB Anfrage.
Die Untere Wasserbehörde (UWB) hat seit vielen Jahren den seinerzeit
zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW auf Missstände bei der
Autobahnentwässerung auf Bonner Stadtgebiet hingewiesen und wiederholt
gefordert, einen Zeitplan zur Sanierung der Einleitungen in Gewässer
vorzulegen.
Der Landesbetrieb hat 2019 mit den Planungen zur Verbesserung der Situation
an der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf begonnen. Zwischen 2019 und 2021
gab es Planungen, das bestehende Rückhaltebecken auszubauen und später
im Zuge des Ausbaus der BAB 565 ein Retentionsbodenfilterbecken nach dem
Stand der Technik zu errichten. Nach Gründung der Autobahn GmbH ging der
Vorgang von Straßen NRW an diese über, verbunden mit einer Unterbrechung
der Planungen.
Seit September 2023 ist die UWB daher in Kontakt mit der Autobahn GmbH,
damit die Entwässerung der BAB 565 am Anschluss Lengsdorf angepasst
werden kann. Es sollte nun, ohne vorherige Zwischenlösung, eine
Retentionsbodenfilteranlage nach dem Stand der Technik geplant werden,
unabhängig vom Zeitpunkt des Ausbaus der BAB 565 aber unter
Berücksichtigung des späteren Ausbauzustandes. Im April 2024 fand dazu ein
Gespräch mit der Autobahn GmbH und dem planenden Ingenieurbüro statt, in
dem ein Entwurf des Retentionsbodenfilterbeckens vorgestellt wurde. Die
Planung sah vor, dauerhaft einen Teil des Abflusses ohne Vorbehandlung an
dem Retentionsbodenfilterbecken vorbei zu führen und direkt in den
Lengsdorfer Bach einzuleiten. Dem konnte die UWB nicht zustimmen. Die
aktualisierte Planung wurde in einem weiteren Termin im Juli 2024 vorgestellt.
Auch dieser Planung konnte seitens der Unteren Wasserbehörde nicht
zugestimmt werden.
Konkret ging es um Folgendes: Bei der Behandlung desSeite 1 von 2
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Regenwasserabflusses in einer Retentionsbodenfilteranlage werden
Schadstoffkonzentrationen erreicht, die unterhalb der Grenzwerte liegen. Der
vorgelegte Entwurf sah vor, die Grenzwerte bis auf das höchstzulässige Maß
auszunutzen, indem ein Teil des Abflusses ohne Behandlung im Bodenfilter in
den Bach eingeleitet werden sollte. Die (emissionsorientierten) Grenzwerte
gelten für alle Fließgewässer. Also für den Rhein gleichermaßen wie für den
Lengsdorfer Bach. Die vorgelegte Planung berücksichtigte nicht die besondere
Empfindlichkeit eines derart kleinen Baches wie dem Lengsdorfer Bach. Bei
kleinen Bächen ist nach den Regeln der Technik, neben der
emissionsorientierten auch eine immissionsorientierte Betrachtung zu
berücksichtigen. Die beabsichtigte Einleitung ist auf die
Gewässerverträglichkeit unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität zu
prüfen. Die Einleitung darf die nach dem Wasserrecht geforderte Erreichung
des guten chemischen und ökologischen Potentials des Gewässers nicht
gefährden.
Bei einem erneuten Abstimmungstermin am 07.11.2024 wurde eine Planung
nach dem Stand der Technik vorgelegt, die auch die geringe Größe des
Lengsdorfer Baches berücksichtigt. Die Autobahn GmbH wird nun den
erforderlichen Genehmigungsantrag stellen.
Bis zur Errichtung der Anlage können bei Unfällen Stoffe im bestehenden
Regenrückhaltebecken zurück gehalten werden. Gewässerverunreinigungen
können dadurch nicht gänzlich verhindert werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de