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230575-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der nördlichen Wilhelmstraße

Nummer
230575-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230575 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der nördlichen Wilhelmstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230575-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in
der nördlichen Wilhelmstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Prüfung von Tempo 30 auf der nördlichen
Wilhelmstraße (zwischen Wilhelmsplatz und Oxfordstraße) durchgeführt.
Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für die
nördliche Wilhelmstraße wurden durch die Fa. VSU GmbH berechnet. Hiernach
ergibt sich sowohl zu den Tages- als auch Nachtzeiten eine überwiegende
Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und
Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3
dB(A) erreicht werden kann.
Die Verwaltung beabsichtigt daher in diesem Bereich durchgehend Tempo 30
einzurichten.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung
Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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