230575-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der nördlichen Wilhelmstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230575-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230575-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der nördlichen Wilhelmstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die Prüfung von Tempo 30 auf der nördlichen Wilhelmstraße (zwischen Wilhelmsplatz und Oxfordstraße) durchgeführt. Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für die nördliche Wilhelmstraße wurden durch die Fa. VSU GmbH berechnet. Hiernach ergibt sich sowohl zu den Tages- als auch Nachtzeiten eine überwiegende Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher in diesem Bereich durchgehend Tempo 30 einzurichten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de