230570-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 und eingeschränkte Befahrbarkeit des Brückenbauwerks Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord
Kerndaten
- Nummer
- 230570-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230570-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 und eingeschränkte Befahrbarkeit des Brückenbauwerks Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Autobahn GmbH des Bundes will die Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen im Kontext einer erforderlichen Sanierung neu bauen. Das für das Bauvorhaben notwendige Planfeststellungsverfahren wurde im September 2020 eingeleitet. Vorhabenträger ist die Autobahn GmbH, Planfeststellungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Die Stadt Bonn ist als Kommune lediglich Beteiligte in diesem Verfahren und wird als Träger öffentlicher Belange angehört. In diesem Zusammenhang erfolgten die bisherigen Stellungnahmen der Stadt Bonn in dem o.g. Planfeststellungsverfahren (DS 201923 und 222341). Die Fragestellungen aus der o.g. Anfrage können aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht von der Verwaltung beantwortet werden. Auch liegen der Verwaltung keine Informationen vor, welche eine fundierte Beantwortung der Fragen ermöglichen würde. Daher hat die Verwaltung die Autobahn GmbH (zu Fragen 1 bis 3) und die Bezirksregierung Köln (zu Frage 1) um Stellungnahme gebeten. Sobald von dort Stellungnahmen vorliegen, werden diese den politischen Gremien der Stadt Bonn zur Kenntnis gegeben. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de