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230570-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 und eingeschränkte Befahrbarkeit des Brückenbauwerks Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord

Nummer
230570-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230570 CDU-Große Anfrage: Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 und eingeschränkte Befahrbarkeit des Brückenbauwerks Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230570-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Planfeststellungsverfahren für
den 6-streifigen Ausbau der A 565 und
eingeschränkte Befahrbarkeit des
Brückenbauwerks Anschlussstelle Bonn-Endenich
und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Autobahn GmbH des Bundes will die Autobahn 565 zwischen der
Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord
einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie
Entwässerungseinrichtungen im Kontext einer erforderlichen Sanierung neu
bauen. Das für das Bauvorhaben notwendige Planfeststellungsverfahren wurde
im September 2020 eingeleitet. Vorhabenträger ist die Autobahn GmbH,
Planfeststellungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Die Stadt Bonn ist als
Kommune lediglich Beteiligte in diesem Verfahren und wird als Träger
öffentlicher Belange angehört. In diesem Zusammenhang erfolgten die
bisherigen Stellungnahmen der Stadt Bonn in dem o.g.
Planfeststellungsverfahren (DS 201923 und 222341).
Die Fragestellungen aus der o.g. Anfrage können aufgrund fehlender
Zuständigkeit nicht von der Verwaltung beantwortet werden. Auch liegen der
Verwaltung keine Informationen vor, welche eine fundierte Beantwortung der
Fragen ermöglichen würde. Daher hat die Verwaltung die Autobahn GmbH (zu
Fragen 1 bis 3) und die Bezirksregierung Köln (zu Frage 1) um Stellungnahme
gebeten.
Sobald von dort Stellungnahmen vorliegen, werden diese den politischen
Gremien der Stadt Bonn zur Kenntnis gegeben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de