230570-002 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 und eingeschränkte Befahrbarkeit des Brückenbauwerks Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord
Kerndaten
- Nummer
- 230570-002 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.210 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230570-002 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 und eingeschränkte Befahrbarkeit des Brückenbauwerks Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Autobahn GmbH hat mit Mail vom 13.04.2023 folgende Stellungnahme zu der Großen Anfrage 230570 abgegeben (siehe auch 230570-01 ST): „(…) zu der von Ihnen zugeschickten Große Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 19.04.2023 erhalten Sie (…) die Antwort seitens der Autobahn GmbH. 1. Welche zeitlichen Verzögerungen werden sich voraussichtlich aufgrund der von der Stadt Bonn geforderten umfassenden Überarbeitung des Planwerkes ergeben? Die Autobahn GmbH plant den Tausendfüßler weiterhin gemäß dem Auftrag des Bundesverkehrswegeplans. Planungsänderungen sind im laufenden Planfeststellungverfahren nicht vorgesehen. Die Planung des Radschnellweges war bereits in der Vergangenheit Thema zwischen der Stadt, Straßen NRW und dem Land. Eine erneute Planung wäre auf den Tausendfüßler abzustimmen. 2. Welche Folgen werden sich aus der eingeschränkte oder eventuell sogar nicht mehr mögliche Befahrbarkeit des Brückenwerks für den Schwerlastverkehr in der nächsten Zeit ergeben? Bei der Nachrechnung im Jahre 2012 wurde eine vorläufige Restnutzungsdauer bis 2022 festgelegt. Zur Gewährleistung des Betriebs wurde der Tausendfüßler bereits verstärkt und eine erste Ablastungsmaßnahme festgelegt. Nach Vorlage des Baurechts wird umgehend damit begonnen zu entlasten. Bis dahin wird das Bauwerk einem verstärkten Monitoring (jährliche Sonderprüfung) unterworfen. Als Ergebnis der Sonderprüfungen sind jedoch weitere Ablastungsmaßnahmen nicht gänzlich auszuschließen. 3. Mit welchen Umleitungsverkehren wird gerechnet und welche MaßnahmenSeite 1 von 2 Seite 2 wird die Stadt Bonn ergreifen? Im Falle einer weiteren Ablastung des Tausendfüßlers würde der Fernverkehr weitläufig über die A1/A61 und die A3 geleitet werden.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de