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230570-002 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 und eingeschränkte Befahrbarkeit des Brückenbauwerks Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord

Nummer
230570-002 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230570 CDU-Große Anfrage: Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 und eingeschränkte Befahrbarkeit des Brückenbauwerks Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230570-002 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Planfeststellungsverfahren für
den 6-streifigen Ausbau der A 565 und
eingeschränkte Befahrbarkeit des
Brückenbauwerks Anschlussstelle Bonn-Endenich
und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Autobahn GmbH hat mit Mail vom 13.04.2023 folgende Stellungnahme zu
der Großen Anfrage 230570 abgegeben (siehe auch 230570-01 ST):
„(…) zu der von Ihnen zugeschickten Große Anfrage für die Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 19.04.2023 erhalten Sie (…) die
Antwort seitens der Autobahn GmbH.
1. Welche zeitlichen Verzögerungen werden sich voraussichtlich aufgrund der
von der Stadt Bonn geforderten umfassenden Überarbeitung des Planwerkes
ergeben?
Die Autobahn GmbH plant den Tausendfüßler weiterhin gemäß dem Auftrag
des Bundesverkehrswegeplans. Planungsänderungen sind im laufenden
Planfeststellungverfahren nicht vorgesehen. Die Planung des Radschnellweges
war bereits in der Vergangenheit Thema zwischen der Stadt, Straßen NRW und
dem Land. Eine erneute Planung wäre auf den Tausendfüßler abzustimmen.
2. Welche Folgen werden sich aus der eingeschränkte oder eventuell sogar
nicht mehr mögliche Befahrbarkeit des Brückenwerks für den
Schwerlastverkehr in der nächsten Zeit ergeben?
Bei der Nachrechnung im Jahre 2012 wurde eine vorläufige Restnutzungsdauer
bis 2022 festgelegt. Zur Gewährleistung des Betriebs wurde der Tausendfüßler
bereits verstärkt und eine erste Ablastungsmaßnahme festgelegt. Nach Vorlage
des Baurechts wird umgehend damit begonnen zu entlasten. Bis dahin wird das
Bauwerk einem verstärkten Monitoring (jährliche Sonderprüfung) unterworfen.
Als Ergebnis der Sonderprüfungen sind jedoch weitere Ablastungsmaßnahmen
nicht gänzlich auszuschließen.
3. Mit welchen Umleitungsverkehren wird gerechnet und welche MaßnahmenSeite 1 von 2
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wird die Stadt Bonn ergreifen?
Im Falle einer weiteren Ablastung des Tausendfüßlers würde der Fernverkehr
weitläufig über die A1/A61 und die A3 geleitet werden.“
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de