230569 · Beschlussvorlage
Wahl eines Projektbeirats für das Projekt Neues Quartier Bundesviertel
Kerndaten
- Nummer
- 230569
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230569 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Wahl eines Projektbeirats für das Projekt Neues Quartier Bundesviertel Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.04.2023 Empfehlung Rat 27.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Zum beabsichtigten Ausschreibungsverfahren Neues Quartier Bundesviertel (ehem. Landesbehördenhaus) wird ein Projektbeirat bestehend aus Vertreter*innen aus den politischen Gremien gewählt. 2. Das Gremium besteht aus insgesamt 9 Mitgliedern und setzt sich aus 9 Vertreter*innen aus den politischen Gremien der Stadt Bonn zusammen. Wird eine Verteilung der Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter aus den politischen Gremien nach dem Stimmenverhältnis der Fraktionen im Rat vorgenommen, ergibt sich folgende Besetzung des Projektbeirates (§ 50 Abs. 3 u. 4 GO NRW): Nachfolgende Gremienmitglieder werden aus den politischen Gremien der Stadt Bonn benannt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1. Grüne: AM Rainer Grotegut Vertreter/in: AM Dr. Lisanne Riedel 2. Grüne: Stv. Malte Lömpcke Vertreter/in: Stv. Dr. Daniel Rutte 3. CDU: Stv. Bert Justus Moll Vertreter/in: Stv. Georg Schäfer 4. CDU: Bzv. Arno Hospes Vertreter/in: Ulrich Gödeke 5. Volt: AM Frank Fremerey Vertreter/in: Stv. Dr. Dominik Maxein 6. SPD: Bzv. Gabriel Kunze Vertreter/in: Stv. Alois Saß 7. FDP: Bzv. Frank Thomas Vertreter/in: AM Andreas Stenz 8. Linke: AM Holger Schmidt Vertreter/in: AM Munirae Gharevi 9. BBB: Stv. Marcel Schmitt Vertreter/in: AM Alfred Mutinelli Mit dem Projekt befasste Vertreter*innen der Verwaltung können als Gast begleitend oder moderierend teilnehmen. Zur Berichterstattung können weitereSeite 1 von 3 Seite 2 Vertreter*innen der Verwaltung und fachkundige Berater*innen (z.B. externe Projektsteuerung) hinzugezogen werden. 3. Für die Entschädigung der Mitglieder des Projektbeirates ist die Entschädigungsordnung des Rates sinngemäß anzuwenden. Begründung Zu 1. und 2. Zur Realisierung des Neuen Quartiers Bundesviertel mit gemischter Nutzung einschließlich einem neuen Verwaltungsgebäude und Wohnnutzungen bereitet die Stadt eine europaweite Ausschreibung (mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) vor. Das Vergabeverfahren wird mit dem zeitgleich laufenden Bebauungsplanverfahren sowie einem RPW-Wettbewerb zur Freiraumgestaltung eng verzahnt werden. Hinsichtlich der Beschreibung zum beabsichtigen Verfahrensablauf wird auf die Vorlage DS-Nr. 222469 verwiesen. Bereits jetzt in der Vorbereitungsphase sind grundsätzliche Weichenstellungen zu setzen. Deshalb möchte die Verwaltung bereits frühzeitig ein politisch besetztes Gremium zur Entscheidungsvorbereitung besetzen. Dieses Gremium sollte nach Möglichkeit den gesamten Verfahrensverlauf bis ca. in das Jahr 2026 hinein begleiten und – dann ggfls. mit abweichender politischer Besetzung und unter Hinzuziehung weiterer externer Fachbeteiligter – auch als Jury für die Bewertung der letztverbindlichen Angebote fungieren. Dieses Gremium würde zunächst durch die Verwaltung regelmäßig über den Verfahrensfortschritt unterrichtet und zu regelmäßig, vierteljährlich tagenden, Besprechungen eingeladen werden. In Ergänzung der verwaltungsseitig bereits bestehenden Projektsteuerungsstrukturen (dezernatsübergreifende Projektgruppe zur Koordination der operativen Arbeiten, Verwaltungsvorstand als Lenkungsgruppe) soll der Beirat den Prozess als politisches Vorgremium begleiten. Der Projektbeirat tagt nichtöffentlich. Er ist kein Beschlussorgan, sondern dient der Information der Gremienmitglieder und der Vorbereitung von Entscheidungen der gemäß Zuständigkeitsordnung bzw. Bezirkssatzung zuständigen Gremien. Ziel ist eine möglichst enge Begleitung der Projektumsetzung durch politische Vertreterinnen und Vertreter, um größtmögliche Transparenz (Planungsstand, Kostenentwicklung und Zeitplan) herzustellen. Dieses Verfahren hat sich bewährt, um in konstruktiver Gesprächsatmosphäre aktuelle Fragestellungen der Projekte und der Gesamtmaßnahme zu erörtern und die weiteren Projektschritte vorzubereiten. Die Besetzung richtet sich nach § 5 der Geschäftsordnung des Rates. Die Größe des Beirates weist für einen Projektbeirat eine übliche Größe auf (Vergleich Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle). Es wäre wünschenswert, dass Mitglieder aus den Gremien vertreten sind, die die weiteren Entscheidungen über die Projekte treffen, wie der Ausschuss für Planung,Seite 2 von 3 Seite 3 Wohnen und Bauen und der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe. Zu 3. Kosten entstehen durch die Anwendung der Entschädigungsordnung des Rates. Eine genaue Angabe ist nicht möglich, da die Kosten von individuellen Rahmenbedingungen der gewählten Mitglieder und der tatsächlichen Zahl der Sitzungen im Jahr abhängig sind. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de