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230569 · Beschlussvorlage

Wahl eines Projektbeirats für das Projekt Neues Quartier Bundesviertel

Nummer
230569
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.04.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230569-001 ST Wahl eines Projektbeirats für das Projekt Neues Quartier Bundesviertel

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Beschlussvorlage
öffentlich
230569
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Wahl eines Projektbeirats für das Projekt Neues
Quartier Bundesviertel
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
26.04.2023 Empfehlung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Zum beabsichtigten Ausschreibungsverfahren Neues Quartier
Bundesviertel (ehem. Landesbehördenhaus) wird ein Projektbeirat
bestehend aus Vertreter*innen aus den politischen Gremien gewählt.
2. Das Gremium besteht aus insgesamt 9 Mitgliedern und setzt sich aus 9
Vertreter*innen aus den politischen Gremien der Stadt Bonn
zusammen. Wird eine Verteilung der Stimmen der Vertreterinnen und
Vertreter aus den politischen Gremien nach dem Stimmenverhältnis der
Fraktionen im Rat vorgenommen, ergibt sich folgende Besetzung
des Projektbeirates (§ 50 Abs. 3 u. 4 GO NRW):
Nachfolgende Gremienmitglieder werden aus den politischen Gremien der
Stadt Bonn benannt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Grüne: AM Rainer Grotegut Vertreter/in: AM Dr. Lisanne Riedel
2. Grüne: Stv. Malte Lömpcke Vertreter/in: Stv. Dr. Daniel Rutte
3. CDU: Stv. Bert Justus Moll Vertreter/in: Stv. Georg Schäfer
4. CDU: Bzv. Arno Hospes Vertreter/in: Ulrich Gödeke
5. Volt: AM Frank Fremerey Vertreter/in: Stv. Dr. Dominik Maxein
6. SPD: Bzv. Gabriel Kunze Vertreter/in: Stv. Alois Saß
7. FDP: Bzv. Frank Thomas Vertreter/in: AM Andreas Stenz
8. Linke: AM Holger Schmidt Vertreter/in: AM Munirae Gharevi
9. BBB: Stv. Marcel Schmitt Vertreter/in: AM Alfred Mutinelli
Mit dem Projekt befasste Vertreter*innen der Verwaltung können als Gast
begleitend oder moderierend teilnehmen. Zur Berichterstattung können weitereSeite 1 von 3
Seite 2
Vertreter*innen der Verwaltung und fachkundige Berater*innen (z.B. externe
Projektsteuerung) hinzugezogen werden.
3. Für die Entschädigung der Mitglieder des Projektbeirates ist die
Entschädigungsordnung des Rates sinngemäß anzuwenden.
Begründung
Zu 1. und 2.
Zur Realisierung des Neuen Quartiers Bundesviertel mit gemischter Nutzung
einschließlich einem neuen Verwaltungsgebäude und Wohnnutzungen bereitet
die Stadt eine europaweite Ausschreibung (mehrstufiges
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) vor.
Das Vergabeverfahren wird mit dem zeitgleich laufenden
Bebauungsplanverfahren sowie einem RPW-Wettbewerb zur
Freiraumgestaltung eng verzahnt werden. Hinsichtlich der Beschreibung zum
beabsichtigen Verfahrensablauf wird auf die Vorlage DS-Nr. 222469 verwiesen.
Bereits jetzt in der Vorbereitungsphase sind grundsätzliche Weichenstellungen
zu setzen.
Deshalb möchte die Verwaltung bereits frühzeitig ein politisch besetztes
Gremium zur Entscheidungsvorbereitung besetzen. Dieses Gremium sollte
nach Möglichkeit den gesamten Verfahrensverlauf bis ca. in das Jahr 2026
hinein begleiten und – dann ggfls. mit abweichender politischer Besetzung und
unter Hinzuziehung weiterer externer Fachbeteiligter – auch als Jury für die
Bewertung der letztverbindlichen Angebote fungieren. Dieses Gremium würde
zunächst durch die Verwaltung regelmäßig über den Verfahrensfortschritt
unterrichtet und zu regelmäßig, vierteljährlich tagenden, Besprechungen
eingeladen werden.
In Ergänzung der verwaltungsseitig bereits bestehenden
Projektsteuerungsstrukturen (dezernatsübergreifende Projektgruppe zur
Koordination der operativen Arbeiten, Verwaltungsvorstand als
Lenkungsgruppe) soll der Beirat den Prozess als politisches Vorgremium
begleiten.
Der Projektbeirat tagt nichtöffentlich. Er ist kein Beschlussorgan, sondern dient
der Information der Gremienmitglieder und der Vorbereitung von
Entscheidungen der gemäß Zuständigkeitsordnung bzw. Bezirkssatzung
zuständigen Gremien. Ziel ist eine möglichst enge Begleitung der
Projektumsetzung durch politische Vertreterinnen und Vertreter, um
größtmögliche Transparenz (Planungsstand, Kostenentwicklung und Zeitplan)
herzustellen. Dieses Verfahren hat sich bewährt, um in konstruktiver
Gesprächsatmosphäre aktuelle Fragestellungen der Projekte und der
Gesamtmaßnahme zu erörtern und die weiteren Projektschritte vorzubereiten.
Die Besetzung richtet sich nach § 5 der Geschäftsordnung des Rates. Die
Größe des Beirates weist für einen Projektbeirat eine übliche Größe auf
(Vergleich Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle). Es wäre wünschenswert,
dass Mitglieder aus den Gremien vertreten sind, die die weiteren
Entscheidungen über die Projekte treffen, wie der Ausschuss für Planung,Seite 2 von 3
Seite 3
Wohnen und Bauen und der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe.
Zu 3.
Kosten entstehen durch die Anwendung der Entschädigungsordnung des
Rates. Eine genaue Angabe ist nicht möglich, da die Kosten von individuellen
Rahmenbedingungen der gewählten Mitglieder und der tatsächlichen Zahl der
Sitzungen im Jahr abhängig sind.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de