← Vorlagen

230568 · Antrag

CDU-Antrag: Familiengerechtes Wohnen im Geschosswohnungsbau

Nummer
230568
Art
Antrag
Veröffentlicht
14.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.03.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.04.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230568-002 AA CDU-Antrag: Familiengerechtes Wohnen im Geschosswohnungsbau Antrag zur Vorlage 230568
  2. 230568-01 ST CDU-Antrag: Familiengerechtes Wohnen im Geschosswohnungsbau

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.033 Zeichen)
Antrag
öffentlich
230568
Antragsteller/in:
Ulrich Gödeke
Bert Moll
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
14.03.2023
CDU-Antrag: Familiengerechtes Wohnen im
Geschosswohnungsbau
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. familiengerechte, größere Wohnformen im Geschosswohnungsbau zu
fördern, um mehr jungen Familien mit Kindern im Bonner Stadtgebiet ein
kosten- und flächensparendes Wohnangebot als Alternative zum
Einfamilienhaus anzubieten.
2. Dazu sind in größeren verdichteten Baugebieten Flächen für
Wohnungsbauprojekte mit erdgeschossigen Garten-Maisonette-Wohnungen
und eigenem Freiraumbezug oder Gartenhof gebäudeintegriert im
Geschosswohnungsbau vorzusehen und entsprechende Projekte anzustoßen.
3. Als Ziel wird ein Anteil von 20 % aller Wohnungen als besonders
familiengerechte Wohnungen angestrebt.
4. Für die Umsetzung sollen „Haus-in–Haus-Wohnungen“ nicht nur als
Eigentumswohnungen, sondern auch als Mietwohnungen angeboten werden
können.
5. Ein Mindestanteil öffentlich geförderter Miet- und Eigentumswohnungen ist
für das Segment dieser Wohnungen nicht pauschal vorzugeben, sondern im
Einzelfall bedarfsorientiert gebietsbezogen festzulegen. Geförderte Wohnungen
sind auf das Bonner Baulandmodell anzurechnen.
Begründung
Die eingeschränkte Verfügbarkeit von Baulandflächen im Bonner Stadtgebiet
und die sich verschlechternden Rahmenbedingungen der Baufinanzierung
führen dazu, dass immer weniger Familien ihren Wohnwunsch vom eigenen
Einfamilienhaus verwirklichen können. Gerade für Familien bietet ein Haus mit
Garten vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten, insbesondere auch für die Kinder,
sodass diese Wohnform von Familien stark präferiert wird. Oft ist damit auchSeite 1 von 2
Seite 2
der Wunsch nach Eigentumsbildung verbunden, als werthaltiger
Vermögensaufbau.
Eine Antwort auf diese Problematik waren in der Vergangenheit kosten- und
flächensparende Einfamilienhausgebiete, die von der Wohndichte in der
Familienphase einer durchschnittlichen Wohndichte entsprechen und in den
weiniger verdichteten Stadtbereichen realisiert worden sind. Aufgrund des
anhaltend hohen Wohnbedarfs und dem geringen Angebot in Bonn sind immer
mehr Familien gezwungen, außerhalb von Bonn nach einem Einfamilienhaus
zu suchen, unter Inkaufnahme langer Pendelzeiten, oft mit dem eigenen Pkw.
Um einem Teil dieser für die Bonner Stadtgesellschaft wichtigen
Bevölkerungsgruppe ein adäquates Wohnangebot auch in Bonn zu machen,
sollen in Neubaugebieten mit drei und mehr Vollgeschossen Wohnbauprojekte
initiiert werden mit integrierten Erdgeschoss-Maisonette-Wohnungen für
Familien. Diese Wohnungen können ähnliche Qualitäten wie ein Reihenhaus
bieten, sind in der Errichtung aber wirtschaftlicher. Darüber hinaus ergeben sich
ökonomische Vorteile aufgrund der Lagegunst und eine gesteigerte
Lebensqualität aufgrund kürzerer Fahrzeiten.
In Anbetracht der anhaltenden Probleme auf dem Wohnungsmarkt ist es
geboten, neue Wege zu gehen, auch im Bereich des Wohnbedarfs von
Familien, die bisher Nachfrager von Einfamilienhäusern waren. Dabei sollen als
Zielgruppen sowohl Bauherrengemeinschaften mit eher
gemeinschaftsorientierten Projekten angesprochen werden als auch Erwerber
von Eigentumswohnungen, die von einem Bauträger oder einer
Genossenschaft errichtet worden sind. Entsprechend sind auch Miet- und
Genossenschaftsmodelle möglich, sodass die ganze Palette
wohnungswirtschaftlich Optionen genutzt werden kann. Als Zielgröße für einen
spürbaren Beitrag auf dem Wohnungsmarkt wird ein Anteil von 20 % der
Wohnungen in einem Neubaugebiet als angemessen angesehen. Aufgrund des
Pilotcharakters soll für diese Wohnungen von der pauschalen Festlegung eines
bestimmten Anteils öffentlich geförderter Wohnungen abgesehen werden,
solange keine Erfahrungen vorliegen, wie diese Wohnungen vom
Wohnungsmarkt angenommen werden. Der Anteil soll daher allenfalls
projektbezogen flexibel festgelegt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de