230567-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der BBB-Fraktion: Kosten der Beschulung in den jeweiligen Schulformen
Kerndaten
- Nummer
- 230567-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230567-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Große Anfrage der BBB-Fraktion: Kosten der Beschulung in den jeweiligen Schulformen Beratungsfolge Schulausschuss 25.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Kosten in welcher Höhe würden der Stadt Bonn jährlich entstehen, wenn den in Bonn von ansässigen Ersatzschulen aufgenommenen Schü- lerinnen und Schüler ein Platz in einer städtischen Schule angeboten werden müsste? 2. Kosten in welcher Höhe entstehen der Stadt Bonn pro Schüler und Schulform durchschnittlich pro Jahr für deren Beschulung, auch unter Berücksichtigung von Instandhaltungs- und Neubaukosten an den Bon- ner Schulen? Antworten zu 1 und 2: Vorbemerkung: Die Stadt Bonn als „Schulträger“ von 88 städtischen Schulen unterschiedlichs- ter Schulformen verfügt über keine sog. Vollkostenrechnung in diesem Bereich. Die Schulträgeraufgaben sind auf eine Vielzahl von Dienststellen und Ämtern (u.a. Rechtsamt, Gesundheitsamt, Schulamt, Sportamt, Amt für Umwelt und Stadtgrün, SGB, Kämmerei) verteilt. Im Übrigen ist die Schaffung eines Schulplatzes abhängig von unterschiedlichs- ten Parametern und Standortfaktoren. Am Beispiel von zwei aktuellen Schulneubaumaßnahmen kann exemplarisch die (Bau-)-Kostenstruktur quantifiziert werden: Als realistischer Maßstab kön- nen dabei nur vollständige Neubaumaßnahmen zugrunde gelegt werden. Dazu existieren für die Vergangenheit der letzten 3 Jahre in Bonn keine repräsentati- ven Vergleichszahlen. Angesichts massiv steigender Kosten in allen Bereichen ist es interessengerecht, bei den Berechnungen der Investitionskosten auch die Risikozuschläge und die Preisindexsteigerungen, die das SGB bei den beiden an dieser Stelle genannten repräsentativen Vergleichsobjekten zugrunde gelegt hat (WiPlan sowie Vorlagen im Allris), einzubeziehen. a) Neubau „Schulzentrum Tannenbusch“ Für die weiterführenden Schulen Sek I und SEK II können das geplante Schul- zentrum Tannenbusch (4 zügige Realschule, 4 zügiges Gymnasium) sowie dieSeite 1 von 5 Seite 2 dazu gehörige Turnhalle benannt werden. Lt. Wirtschaftsplan und Vorlage im Allris belaufen sich die Gesamtkosten inkl. aller Nebenkosten (Außengelände, Einrichtung) sowie Risikozuschlag und Preisindexsteigerung für das Schulzentrum auf 135.250.000,00 EUR und für die Turnhalle auf 7.610.000,00 EUR. Die Gesamtinvestitionskosten liegen bei 142.860.000,00 EUR. Die maximale Gesamtschülerzahl von Realschule und Gymnasium liegt bei insgesamt 1.752 Schüler*innen. Im SEK I / SEK II Bereich (weiterführende Schule) ist daher von Investiti- onskosten in Höhe von rd. 81.550 EUR pro Schulplatz OHNE Grunderwerb auszugehen. Ausweislich der aktuellen Bodenrichtwertkarte, müsste – sofern die Stadt nicht bereits Eigentümerin des Grundstücks wäre - folgende Grunderwerbskosten hinzugerechnet werden: Der Bodenrichtwert beträgt zwischen 550 Euro je m² für ein MFH und 630 Euro je m² für ein EFH. Das Schulareal incl. Außensportanlage und TH benötigt ca. 55.000,00 m², so dass mit zusätzlichen Grunderwerbskosten (ohne Nebenkos- ten) in Höhe von rund 30.250.000,00 bzw. 34.650.000,00 Euro zu rechnen wä- re. b) Neubau Grundschule „Am Apfelgarten“ Im Bereich der Grundschulen wird der geplante Neubau der Grundschule in Buschdorf mit Sporthalle (Peter Klein Straße – Schule am Apfelgarten) zugrun- de gelegt. Lt. Wirtschaftsplan und Vorlage im Allris belaufen sich die Gesamt- kosten inkl. aller Nebenkosten (Außengelände, Einrichtung) sowie Risikozu- schlag und Preisindexsteigerung auf 21.602.000,00 EUR. Der maximale Klassenbildungswert für eine dreizügige Grundschule liegt bei 27 Kindern/Klasse, d.h. 324 Kinder. Im Grundschulbereich ist von Investitionskosten in Höhe von rd. 66.700 EUR pro Schulplatz OHNE Grunderwerb auszugehen. Ausweislich der aktuellen Bodenrichtwertkarte, müsste – sofern die Stadt nicht bereits Eigentümerin des Grundstücks wäre - folgende Grunderwerbskosten hinzugerechnet werden: Der Bodenrichtwert liegt je m² bei 540 Euro (Mischgebiet). Das Schulareal incl. Sporthalle umfasst ca. 10.000,00 m², so dass mit zusätzlichen Grunderwerbs- kosten (ohne Nebenkosten) in Höhe von 5.400.000,00 Euro zu rechnen wäre. Der Deutsche Städtetag und die kommunalen Spitzenverbände beziffern die Schaffung eines Schulplatzes bundesweit durchschnittlich mit 70.000 Euro. (Stand: 17.03.2023) ------------------------------------ Das Statistische Bundesamt hat die jährlichen Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler nach Schularten und Bundesländern für das Jahr 2021 veröffentlicht. Die Ausgaben enthalten die Personalausgaben für Schulen und Schulverwaltung (einschließlich unterstellter Sozialbeiträge und Beihilfe- aufwendungen für aktive verbeamtete Lehrkräfte), den laufenden SachaufwandSeite 2 von 5 Seite 3 sowie die Investitionsausgaben. Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung- Kultur/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/Tabellen/ausgaben- schueler.html Die Übersicht ist der Stellungnahme als Anlage beigefügt. 3. Einnahmen in welcher Höhe stehen den zu Frage 2 entstehenden Kos- ten gegenüber? Die Höhe der Schulpauschale des Landes wird nachgereicht. Zudem haben Bund und Land NRW eine Vielzahl von Förderprogrammen auf- gelegt, um die Schulträger bei Schulbaumaßnahmen, dem Bau von Sportstät- ten und der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen zu unterstüt- zen. Anlage/n 1 Statistisches Bundesamt_Ausgaben für öffentliche Schulen je Schüler-in nach Schularten (öffentlich)Seite 3 von 5 11.5.2023 Statistisches Bundesamt - Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/Tabellen/ausgaben-… 1/2 Bildungsnanzen und Ausbildungsförderung Ausgaben für öentliche Schulen je Schülerin und Schüler nach Schularten und Bundesländern Ausgaben für öentliche Schulen je Schülerin und Schüler im Haushaltsjahr 2021 nach Schularten und Ländern in Euro Allgemeinbildende Schulen Beruiche Schulen Alle Schul- artenins- gesamt darunter: ins- gesamt darunter: Grund- schulen Haupt- schulen Schulen mit mehreren Bildungs- gängen Real- schulen Gymnasien Integrierte Gesamt- schulen Berufs- schulen im Dualen System 1: Die Ausgaben enthalten die Personalausgaben für Schulen und Schulverwaltung (einschließlich unterstellter Sozialbeiträge und Beihilfeaufwendungen für aktive verbeamtete Lehrkräte), den laufenden Sachaufwand sowie die Investitionsausgaben. Alle Ergebnisse wurden nach der Berechnung gerundet. Vorläuge Ergebnisse. 2: Berlin und Brandenburg ohne 5. und 6. Jahrgangsstufe. 3: Teilzeitunterricht. Deutschland 9 900 8 000 / 10 200 8 900 10 200 10 900 6 400 3 900 9 200 Baden- Württemberg 9 400 7 000 / / 8 400 10 200 10 000 7 100 3 800 8 800 Bayern 11 500 9 100 13 400 / 11 100 12 600 / 7 000 4 000 10 500 Berlin 14 200 12 000 / / / 14 000 16 600 9 000 5 400 13 300 Brandenburg 9 500 7 200 / 11 400 / 9 300 11 100 6 200 4 600 9 000 Bremen 10 900 9 500 / / / 9 600 12 000 6 100 3 800 9 600 Hamburg 12 900 12 200 / / / 11 400 14 100 7 300 5 100 11 700 Hessen 9 600 8 500 / / 8 700 9 100 10 200 6 500 4 100 9 000 Mecklenburg- Vorpommern 8 900 7 000 / 8 800 / 9 900 / 5 100 3 500 8 200 Niedersachsen 9 600 8 100 / 11 500 8 200 9 200 10 400 5 700 3 500 8 700 Nordrhein- Westfalen 9 000 7 000 / / 7 600 9 300 9 800 5 700 3 500 8 300 Rheinland- Pfalz 9 200 7 800 / 9 500 / 9 300 10 000 5 900 3 700 8 500 Saarland 9 300 7 900 / / / 9 300 9 300 5 700 3 600 8 400 Sachsen 9 200 7 400 / 9 100 / 9 700 / 6 400 4 400 8 700 Sachsen- Anhalt 9 200 7 100 / 9 300 / 9 800 9 400 5 700 3 700 8 600 Schleswig- Holstein 9 400 7 800 / / / 8 800 10 400 6 300 4 500 8 600 Thüringen 9 900 7 600 / 10 500 / 11 100 10 800 7 900 5 000 9 500 1 2 3Seite 4 von 5 11.5.2023 Statistisches Bundesamt - Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/Tabellen/ausgaben-… 2/2 Stand 3. März 2023Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de