230563 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Anbringung eines Schildes und Markierung „rechts vor links“ an der Ecke Hammstraße/Geislarstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230563
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 16.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230563 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 13.03.2023 Bürgerantrag: Anbringung eines Schildes und Markierung „rechts vor links“ an der Ecke Hammstraße/Geislarstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.04.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich - ein „Rechts vor Links“ Schild (Gefahrenzeichen 102) für die Ecke Geislarstr./Hammstraße - eine Bodenmarkierung/Wartelinie auf der Geislarstraße Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Schild und Markierung „rechts vor links“ an der Ecke Hammstraße/Geislarstraße Ihr Antrag Hiermit beantrage ich - ein „Rechts vor Links“ Schild (Gefahrenzeichen 102) für die Ecke Geislarstr./Hammstraße - eine Bodenmarkierung/Wartelinie auf der Geislarstraße Begründung des Antrags Ich begrüße es sehr, dass die 30er Zone über die Ortsgrenze von Geislar bzw. Vilich hinaus verlängert wurde. Bedauerlicherweise hat das aber kaum jemand mitbekommen, da die Schilder „Anfang/Ende 30er Zone“ lediglich entfernt wurden. Ohne Erinnerung an das Tempolimit fahren viele Fahrzeuge zu schnell. Die Strecke ist Schulweg und wird jeden morgen von dutzenden Schüler*innen genutzt, bei jeder Witterung, im Winter im Dunkeln. Manche Autofahrer*innen ignorieren die „Rechts vor Links“ Vorfahrtsregelung an der Geislarstr/ Ecke Hammstraße und setzen ihre Fahrt ungebremst fort, oft mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als erlaubt. Da dies auch eine viel befahrene Radpendlerroute in Richtung Rhein und Vilich Müldorf ist, sollte hier ein Schild „Rechts vor Links“ angebracht werden. Es ist geradezu erschreckend zu beobachten, wie Autos hier mit überhöhter Geschwindigkeit und zudem ungebremst die Vorfahrtsregelung missachten. Da die Strecke wie erwähnt Schulweg ist, sollte hier möglichst schnell nachgebessert werden. Auch die Querungshilfe folgt direkt nach der Kreuzung, und unter den derzeitigen Verhältnissen kann eine Querung sehr gefährlich werden. Da selbst mit „Zone 30“ Schild am ehemaligen Ortseingang Geislar sich einige Autofahrer nicht an das Tempolimit hielten, erwarte ich hier eine Verschlimmerung, da am ehemaligen Orteingang nun keinerlei Schilder mehr stehen und der Autofahrer - die Aufpflasterung ignorierend - fahrlässigerweise davon ausgehen könnte, er dürfe Tempo 50 fahren. Daher wird an der Ecke Geislarstraße/Hammstraße ein „Rechts vor Links“ Schild dringend benötigt. Ebenso sollte eine Wartelinie aufgebracht werden. Die Ecke ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Hecke des Eckhauses) überhaupt nicht einsichtbar. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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