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230563 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Anbringung eines Schildes und Markierung „rechts vor links“ an der Ecke Hammstraße/Geislarstraße

Nummer
230563
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
16.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.03.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.04.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230563-01 ST Anbringung eines Schildes und Markierung „rechts vor links“ an der Ecke Hammstraße/Geislarstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230563
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
13.03.2023
Bürgerantrag: Anbringung eines Schildes und
Markierung „rechts vor links“ an der Ecke
Hammstraße/Geislarstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 19.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich
- ein „Rechts vor Links“ Schild (Gefahrenzeichen 102) für die Ecke
Geislarstr./Hammstraße
- eine Bodenmarkierung/Wartelinie auf der Geislarstraße
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Schild und Markierung „rechts vor links“ an der Ecke Hammstraße/Geislarstraße
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich
- ein „Rechts vor Links“ Schild (Gefahrenzeichen 102) für die Ecke Geislarstr./Hammstraße
- eine Bodenmarkierung/Wartelinie auf der Geislarstraße
Begründung des Antrags
Ich begrüße es sehr, dass die 30er Zone über die Ortsgrenze von Geislar bzw. Vilich hinaus verlängert wurde.
Bedauerlicherweise hat das aber kaum jemand mitbekommen, da die Schilder „Anfang/Ende 30er Zone“ lediglich
entfernt wurden. Ohne Erinnerung an das Tempolimit fahren viele Fahrzeuge zu schnell.
Die Strecke ist Schulweg und wird jeden morgen von dutzenden Schüler*innen genutzt, bei jeder Witterung, im
Winter im Dunkeln.
Manche Autofahrer*innen ignorieren die „Rechts vor Links“ Vorfahrtsregelung an der Geislarstr/ Ecke
Hammstraße und setzen ihre Fahrt ungebremst fort, oft mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als erlaubt.
Da dies auch eine viel befahrene Radpendlerroute in Richtung Rhein und Vilich Müldorf ist, sollte hier ein Schild
„Rechts vor Links“ angebracht werden. Es ist geradezu erschreckend zu beobachten, wie Autos hier mit
überhöhter Geschwindigkeit und zudem ungebremst die Vorfahrtsregelung missachten. Da die Strecke wie
erwähnt Schulweg ist, sollte hier möglichst schnell nachgebessert werden. Auch die Querungshilfe folgt direkt
nach der Kreuzung, und unter den derzeitigen Verhältnissen kann eine Querung sehr gefährlich werden.
Da selbst mit „Zone 30“ Schild am ehemaligen Ortseingang Geislar sich einige Autofahrer nicht an das
Tempolimit hielten, erwarte ich hier eine Verschlimmerung, da am ehemaligen Orteingang nun keinerlei Schilder
mehr stehen und der Autofahrer - die Aufpflasterung ignorierend - fahrlässigerweise davon ausgehen könnte, er
dürfe Tempo 50 fahren. Daher wird an der Ecke Geislarstraße/Hammstraße ein „Rechts vor Links“ Schild
dringend benötigt.
Ebenso sollte eine Wartelinie aufgebracht werden. Die Ecke ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Hecke des
Eckhauses) überhaupt nicht einsichtbar.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de