230561 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Errichtung von einem Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) in Geislar auf Höhe der Bushaltestelle „Geislar Hammstraße“
Kerndaten
- Nummer
- 230561
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 13.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230561 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 13.03.2023 Bürgerantrag: Errichtung von einem Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) in Geislar auf Höhe der Bushaltestelle „Geislar Hammstraße“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.04.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich - einen „Zebrastreifen“ an der Querungshilfe auf Höhe der Bushaltestelle „Geis- lar Hammstraße“. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Errichtung von einem Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) in Geislar Ihr Antrag Hiermit beantrage ich - einen „Zebrastreifen“ an der Querungshilfe auf Höhe der Bushaltestelle „Geislar Hammstraße“. Begründung des Antrags Die genannte Stelle ist Schulweg und sie wird jeden Tag von dutzenden Schüler*innen aus Geislar genutzt, bei jeder Witterung, im Winter morgens im Dunkeln. Das Alter der Schulkinder liegt in der Regel zwischen 5(!)-10 Jahren. Ein gut ausgeleuchteter Überweg soll den Kindern und allen anderen Verkehrsteilnehmer*innen die Querung der Straße erleichtern. Kinder, die aus „Geislar Ost“ kommen, müssen die Geislarstraße irgendwo queren, um zum Haupteingang der Adelheidisschule zu kommen. Die Querungshilfe ist die dafür geeignetste Stelle, da auch ein Fußgängerweg dort auskommt, und sie sollte zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder einen "Zebrastreifen" erhalten. Dieser Bürgerantrag passt inhaltlich auch zu meinen zwei weiteren zeitgleichen Anträgen des „Rechts vor Links“ Schildes und der Geschwindigkeitseinhaltung, da das Queren der Geislarstraße durch Fahrzeuge, die mit überhöhter Geschwindigkeit ins Bebauungsgebiet einfahren, gefährlich wird. Abschließend möchte ich Sie an dieser Stelle bitten, das Errichten des Übergangs zu Gunsten der Sicherheit aller Kinder zu priorisieren. Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer sollte immer Priorität haben. Der Zebrastreifen ist somit längst überfällig. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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