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230556 · Beschlussvorlage

Benennung und Umbenennung im Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße in Beuel-Vilich

Nummer
230556
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.04.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 221406 Anliegeranhörung zur Umbenennung Teilbereich Gartenstraße in Beuel-Vilich

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Beschlussvorlage
öffentlich
230556
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Benennung und Umbenennung im Bereich
Gartenstraße und Gerhardstraße in Beuel-Vilich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 20.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. (Entscheidung der Bezirksvertretung Beuel)
Die neue bahnparallele Straße zwischen neuer Straßenunterführung und
bisheriger Gartenstraße wird Gerhardstraße benannt.
2. (Entscheidung der Bezirksvertretung Beuel)
Das Teilstück der Gartenstraße von DB-Gleisen bis Sankt Augustiner
Straße/B56 wird in Gerhardstraße umbenannt.
3. (Entscheidung des Hauptausschusses nach Empfehlung der
Bezirksvertretung Beuel)
Das Teilstück der Gartenstraße von Sankt Augustiner Straße/B56 bis
Adelheidisstraße wird in Mathildastraße umbenannt.
4. (Entscheidung des Hauptausschusses nach Empfehlung der
Bezirksvertretung Beuel)
Das Teilstück der Gerhardstraße von DB-Gleisen bis Platanenweg wird in
Benediktstraße umbenannt.
Begründung
Im Zuge des Ausbaus der S 13 von Troisdorf nach Bonn-Oberkassel werden
die Bahnübergänge Gartenstraße und Gerhardstraße aufgehoben. Diese
Maßnahme sowie der Ausbau einer neuen bahnparallelen Straße zwischen den
bisherigen Bahnübergängen zieht eine Änderung der Verkehrsführung nach
sich, sodass eine Anpassung der bestehenden Straßenbenennung erforderlich
wird.
Am Verfahren wurden der Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-
Rechtsrheinisch e. V, der Heimat- und Geschichtsverein Beuel am Rhein e. V
sowie der Bürgerverein Vilich e. V. beteiligt.
Aufgrund der Umbenennungen und der damit verbundenen
Adressenänderungen für die betroffenen Anlieger*innen wurde aufgrund des
Beschlusses der Bezirksvertretung Beuel vom 31.08.2022 in der Zeit vomSeite 1 von 13
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08.11.2022 bis 16.12.2022 eine Anliegeranhörung durchgeführt.
Im Hinblick auf das Votum der am Verfahren Beteiligten sowie darauf, dass sich
die Vorschläge Mathilda und Benedikt vergleichbar anderer umliegender
Straßen auf die Ortsgeschichte von Vilich beziehen, könnte hier von der
vorrangig zu berücksichtigenden Benennungsliste abgewichen werden. In
diesen Fällen hat gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung die
Bezirksvertretung Beuel nur ein Empfehlungsrecht und der Hauptausschuss die
Entscheidungskompetenz.
Die Benennung und Umbenennung in Gerhardstraße und damit die Fortführung
eines bereits bestehenden Namens erfordert nicht die Beschlussfassung im
Hauptausschuss.
Zu 1. Benennung der neuen bahnparallelen Straße in Gerhardstraße
a. Begründung und Namensvorschlag
Für die neu ausgebaute Straße ist eine Benennung durchzuführen. Diese
Straße liegt ausgehend von der neuen Straßenunterführung im Zuge der
bestehenden Gerhardstraße und führt diese fort, sodass dafür auch die
bestehende Straßenbezeichnung weitergeführt werden soll.
Die Bedeutung des Straßennamens Gerhardstraße bezieht sich darauf, dass
man über diesen früheren Feldfahrweg auch die alte Flur „Im Gerhardstal“ bei
Pützchen erreichen konnte.
b. Beteiligung der Vereine
Der Bürgerverein Vilich schließt sich dem v. g. Verwaltungsvorschlag an. Dies
war ein einstimmiges Ergebnis einer Mitgliederversammlung vom 07.12.2022.
Die beiden Heimat- und Geschichtsvereine haben sich hingegen dafür
ausgesprochen, für die Neubautrasse eine eigene Bezeichnung zu vergeben
und die Straße Gerbergastraße zu benennen, womit sie von ihrem
ursprünglichen Vorschlag Megingozstraße abweichen.
Gerberga und Megingoz sind die Eltern der Bonner Stadtpatronin Adelheid
(+1015) und die Begründer des Stiftes Vilich (987). Weitere Erläuterungen dazu
sind dem als Anlage beigefügten Schreiben des Denkmal- und
Geschichtsvereins zu entnehmen.
Fazit
Da die neue Straße eindeutig die Fortführung der Gerhardstraße bildet und
unnötige Stückelungen durchgehender Straßenzüge vermieden werden sollten,
wird vorgeschlagen, die Neubaustrecke der bestehenden Gerhardstraße
zuzuordnen.
Zu 2. Umbenennung des Teilstückes der Gartenstraße von DB-Gleisen bis
Sankt Augustiner Straße/B56 in Gerhardstraße
a. Begründung und Namensvorschlag
Durch die Schließung des Bahnübergangs Gartenstraße wird der westlich der
Bahn gelegene Abschnitt von der übrigen Gartenstraße abgebunden und istSeite 2 von 13
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nicht mehr für Kraftfahrzeuge, sondern mittels einer Überführung nur noch für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durchgängig nutzbar.
Aus ordnungsrechtlichen Gründen, insbesondere um ein sicheres und
schnelles Auffinden der Anliegergrundstücke in Not- und Rettungseinsätzen zu
gewährleisten und um unnötige Such- und Fehlfahrten zu vermeiden, soll das
kurze Straßenstück westlich der Bahn nicht mehr der Gartenstraße zugeordnet
und umbenannt werden. Die Bahntrasse bildet darüber hinaus eine deutliche,
örtliche Trennung der beiden Straßenabschnitte. Da sich der betroffene
Abschnitt im Bereich der v. g. Neubaustraße befindet und mit dieser einen
durchgängigen Straßenzug bis zur Sankt Augustiner Straße/B56 bildet, soll
auch hierfür die Bezeichnung Gerhardstraße fortgeführt werden.
b. Beteiligung der Vereine
Der Bürgerverein Vilich e. V. schließt sich auch hier dem Verwaltungsvorschlag
an. Die beiden Heimat- und Geschichtsvereine hingegen schlagen in
Fortführung der Neubaustraße auch hierfür die Bezeichnung Gerbergastraße
vor.
c. Beteiligung der betroffenen Anlieger*innen
An diesem Teilstück befinden sich ein Baumarkt (Gartenstraße 125) sowie ein
Einkaufszentrum mit fünf Einzelhandelsgeschäften und
Dienstleistungsunternehmen (Gartenstraße 102).
Zu der beabsichtigten Maßnahme hat sich lediglich die Vertretung des
Baumarktes geäußert und sich mit der im Folgenden dargelegten Begründung
gegen eine Umbenennung ausgesprochen. Die übrigen betroffenen
Unternehmen haben sich nicht gemeldet.
Für ein Einzelhandelsunternehmen spielt die Bekanntheit der Verkaufsräume
eine entscheidende Rolle und die Wiedererlangung dieses Bekanntheitsgrades
der neuen Adresse würde Jahre dauern.
Kund*innen mit älteren oder keinem Navigationsgerät würden fehlgeleitet oder
gingen sogar von einer Verlegung oder Schließung des Standortes aus, was
erhebliche Umsatzrückgänge nach sich ziehen würde. Dies widerspricht dem
Argument der Vermeidung von Fehlfahrten.
Mit der Adressenänderung würde ein erheblicher Bürokratie- und
Kostenaufwand für die Änderung der Geschäftspapiere und des
Werbematerials einhergehen.
Das Argument der besseren Auffindbarkeit der Anliegergrundstücke
insbesondere in Not- und Rettungseinsätzen wird insoweit nicht gesehen, da
die Einsatzkräfte über aktuelle Navigationssysteme verfügen.
Der Wegfall des Bahnübergangs stellt in verkehrstechnischer Hinsicht keine
außergewöhnliche Barriere dar, da sich das gleiche Problem bei
Einbahnstraßen oder Abbiegeverboten stellt.
Sollte dennoch eine Umbenennung erfolgen, wird vorgeschlagen, das
Straßenstück der Sankt Augustiner Straße zuzuordnen.
d. Stellungnahme zu den vorgebrachten Einwendungen der Anlieger
Die Suche eines Einzelhandelsunternehmens dürfte heute bevorzugt im
Internet nach dem Namen des Unternehmens und dem Ort erfolgen, wobei die
entsprechende Web-Seite in der Regel mit einer Karte verlinkt ist, aus der derSeite 3 von 13
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Standort hervorgeht. Dabei dürfte für den Nutzer sicherlich die exponierte Lage
direkt an der B56 prägnant sein. Auf der Web-Seite kann auf die geänderte
Adresse hingewiesen werden, sodass auch Nutzer von Navigationsgeräten
berücksichtigen können, dass ggf. die neue Adresse in ihrem Gerät noch nicht
aktualisiert wurde.
Da der hier betreffende Baumarkt über eine Vielzahl von Standorten verfügt,
dürfte in Print-Werbung die Angabe einer Adresse allenfalls eine
untergeordnete Rolle spielen, dennoch wird es Geschäftspapiere geben, bei
denen dann die Adressenänderung zu berücksichtigen sein wird.
Die bessere Auffindbarkeit der Anliegergrundstücke ist zwar insbesondere,
aber nicht nur für Rettungskräfte von Bedeutung. Auch ist in diesem
Zusammenhang zu bedenken, dass Beteiligte eines Notfalls den Einsatzkräften
die richtige Adresse nennen müssen und dabei ggf. nicht davon ausgehen
werden, dass zwei voneinander unabhängige Straßenstücke den gleichen
Namen haben.
Grundsätzlich sind auch Verkehrsteilnehmer*innen zu berücksichtigen, die sich
nur örtlich anhand der vorhandenen Straßennamenschilder orientieren. Gerade
in diesen Fällen könnte es zu vermehrten Fehlfahrten kommen, die
insbesondere in dem Wohngebiet des verbleibenden Teilstücks der
Gartenstraße vermieden werden sollten.
Eine Zuordnung des hier in Rede stehenden Straßenstücks zur Sankt
Augustiner Straße kommt nicht in Betracht, da die Fortführung der
Straßenbezeichnung einer Hauptverkehrsstraße auf ein davon abgehendes
und zudem sehr kurzes Straßenstück der Übersichtlichkeit entgegensteht.
Fazit
Die Umbenennung einer Straße ist eine Ermessensentscheidung, bei der die
für und gegen die Maßnahme sprechenden Argumente abzuwägen sind. Die o.
g. ordnungsrechtlichen Aspekte der besseren Orientierung und Auffindbarkeit
der Anlieger, insbesondere, aber nicht nur, in Not- und Rettungseinsätzen, und
der Vermeidung von Fehlfahrten, sowie die langfristige Wirkung der Maßnahme
für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern werden gegenüber den für einen
eher kurzen Zeitraum entstehenden Umstände und Kosten für die Anlieger
höher gewichtet.
Da das betreffende Teilstück der Gartenstraße die Fortführung der v. g.
Neubaustraße bildet und unnötige Stückelungen durchgehender Straßenzüge
vermieden werden sollten, wird auch hier vorgeschlagen, die Bezeichnung
Gerhardstraße zu vergeben.
Zu 3. Umbenennung des Teilstückes der Gartenstraße von Sankt
Augustiner Straße/B56 bis Adelheidisstraße in Mathildastraße
a. Begründung und Namensvorschlag
Auch dieses Teilstück der Gartenstraße von Sankt Augustiner Straße/B56 bis
Adelheidisstraße ist folgerichtig von der übrigen Gartenstraße abgebunden.
Durch die Kreuzung der Sankt Augustiner Straße/B56 liegt dieses aber nicht in
einem durchgängigen Straßenzug mit der Neubaustrecke bzw. des unter 2.
genannten Teilstücks, sodass hierfür ein eigener, neuer Name, hier
Mathildastraße, vergeben werden soll.Seite 4 von 13
Seite 5
b. Beteiligung der Vereine
Die beiden Heimat- und Geschichtsvereine sowie auch der Bürgerverein Vilich
(einstimmiges Votum der Mitgliederversammlung vom 07.12.2022) haben sich
für die neue Bezeichnung Mathildastraße ausgesprochen; zur Begründung wird
angeführt, dass der Name kurz und prägnant und mit der Ortsgeschichte von
Vilich verbunden ist. Weiteres ist den als Anlage beigefügten Schreiben des
Denkmal- und Geschichtsvereins zu entnehmen.
Bezugnehmend auf die Schreiben des Vereins und zu v. g. Vorschlag wird
seitens des Zentrums für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen Folgendes
festgestellt:
Mathilde ist die zweite namentlich bekannte Vilicher Äbtissin (1050), in der
Zählung die dritte Äbtissin; auf die erste Äbtissin Adelheid folgte eine
namentlich nicht bekannte Nichte von Adelheid. Sie war Tochter des
lothringischen Pfalzgrafen Ezzo, des Herrschers über den Auelgau; ihr Bruder
war Erzbischof von Köln.
Der Bau einer neuen Stiftskirche wurde wohl in der ersten Hälfte des 11. Jh.
beschlossen, als die Wallfahrten zunahmen. Man geht davon aus, dass der
Bau in die Amtszeit von Mathilde fällt. Eine Kirche für die Pfarrgemeinde wurde
vermutlich erst in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts errichtet. Bis dahin
wurde die Stiftskirche auch für Pfarrgottesdienste genutzt.
c. Beteiligung der betroffenen Anlieger
Auch die von der Umbenennung betroffenen Anlieger der Hausnummern 102 –
110 haben in Abstimmung mit dem Bürgerverein Vilich den neuen Namen
Mathildastraße vorgeschlagen.
Die Eigentümer von zwei der vier betroffenen Hausgrundstücke haben sich
aber grundsätzlich gegen die Umbenennung ausgesprochen, da die damit
verbundenen Adressenänderungen für sie mit Umständen und Kosten
verbunden sind. Hier werden die Änderung der Ausweispapiere genannt, sowie
Änderung im Grundbuch, im Kataster, und bei Verträgen mit
Dienstleistungsunternehmen. Auch sind die am Haus angebrachten
Hausnummern zu ändern sowie in einem Fall die Folie einer Haustüre, die
sowohl den Straßennamen als auch die Hausnummer enthält, zu erneuern. Im
Hinblick auf die entstehenden Kosten wird eine Kostenübernahme seitens der
Stadt Bonn gefordert, insbesondere da die Häuser erst vor circa sieben Jahren
gebaut wurden und die Bewohner damit vor nicht allzu langer Zeit bereits mit
dem Umzug eine neue Adresse erhalten hatten.
d. Stellungnahme zu den vorgebrachten Einwendungen der Anlieger
Für die Änderung von Ausweisen fallen keine Gebühren an. Die Änderung des
Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die Änderung der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn auf die Umbenennung
hingewiesen wird.
Rechtlich ist es nicht erforderlich, die Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) zu ändern. Sollte eine Aktualisierung gewünscht sein, wäre hier
die Gebühr zu entrichten. Im Führerschein ist keine Adresse enthalten und im
Reisepass und Kinderreisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine
Anpassung entfällt.
Die Änderung der Adressen im Kataster sowie im Grundbuch werden von derSeite 5 von 13
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Stadt Bonn durchgeführt bzw. veranlasst, sodass dafür keine Kosten entstehen.
Die Mitteilungen an Banken, Versicherungen und sonstige
Dienstleistungsunternehmen sind hingegen von den Anliegern vorzunehmen;
da dies heute im Regelfall im Internet erledigt werden kann, dürfte dies nicht mit
zu hohen Kosten und zu hohem Zeitaufwand verbunden sein.
Die mit einer Umbenennung einhergehenden finanziellen Aufwendungen
zählen zu den gelegentlich auftretenden Kosten des allgemeinen Lebens bzw.
bei Gewerbebetrieben des Geschäftsbetriebes und werden von der Stadt Bonn
nicht übernommen.
Fazit
Auch diese Umbenennung stellt eine Ermessensentscheidung dar, bei der die
bereits o. g. ordnungsrechtlichen Gründe gegenüber den für die Anlieger nicht
in einem Übermaß entstehenden Umstände und Kosten höher gewichtet
werden.
Gegen den von Vereinen und Anlieger einstimmig vorgeschlagenen neuen
Straßennamen Mathildastraße bestehen seitens der Verwaltung keine
Bedenken.
Zu 4. Umbenennung eines Teilstücks der Gerhardstraße von DB-Gleisen
bis Platanenweg in Benediktstraße
a. Begründung und Namensvorschlag
Im Zuge des v. g. Ausbaus wird auch der Bahnübergang Gerhardstraße
aufgehoben, der aber bereits seit längerem für Kraftfahrzeuge nicht mehr
nutzbar war. Die hier schon bestehende Situation wie jetzt auch bei der
Gartenstraße, führte bisher noch nicht zu einer Straßenumbenennung, da das
abgebundene Teilstück nur durch das Gelände des Friedhofes führt.
Die v. g. beabsichtigte Fortführung des Namens Gerhardstraße für die
Neubaustraße und einen Teil der Gartenstraße bis zur Sankt Augustiner
Straße/B56 macht nun aber eine Umbenennung insoweit erforderlich, da es zu
Missverständnissen kommen könnte, wenn der gleiche Straßenname in zwei
unterschiedliche Richtungen fortgeführt würde, wobei beide Straßenzüge direkt
auf die Sankt Augustiner Straße bzw. auf die Einmündung Platanenweg/Sankt
Augustiner Straße führen. Für dieses Straßenstück soll der Name
Benediktstraße vergeben werden.
b. Beteiligung der Vereine
Bezüglich eines neuen Namens für dieses Straßenstück haben sich die beiden
Heimat- und Geschichtsvereine für Benediktusstraße oder Benediktallee
ausgesprochen. Für den Fall, dass – wie dargelegt - Gerbergastraße für das
Teilstück der Gartenstraße keine Verwendung finden sollte, wird gebeten,
stattdessen Gerbergastraße hier für das Teilstück der Gerhardstraße zu
vergeben. Weiteres ist den als Anlage beigefügten Schreiben des Denkmal-
und Geschichtsvereins zu entnehmen.
Bezugnehmend auf die Schreiben des Vereins und zu dem v. g. Vorschlag wird
seitens des Zentrums für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen Folgendes
festgestellt:Seite 6 von 13
Seite 7
Benedikt von Nursia (480-547) war ein Ordensgründer, dem in Vilich eine
romanische Kapelle geweiht war. Die Vilicher Abtei, 987 als Stift gegründet, hat
zu Beginn des 11. Jahrhunderts die Benediktinerregel angenommen. Seit Ende
des 12. Jh. ist aber eine Lockerung der Lebensweise/Aushöhlung der Regel –
jedoch keine bewusste Abwendung – zu beobachten. Letztendlich bestätigt
Papst Innozenz VIII. 1488 die bereits faktisch vollzogene Rückumwandlung in
ein Stift.
Fazit
Seitens der Verwaltung bestehen gegen eine Benennung nach Benedikt keine
Bedenken. Da kein Alleecharakter vorliegt und Namen möglichst kurz sein
sollten, wird die Bezeichnung Benediktstraße vorgeschlagen.
Von der Verwendung des Namens Gerbergastraße sollte hingegen abgesehen
werden, da die „alte“ Bezeichnung Gerhardstraße und die „neue“ Bezeichnung
Gerbergastraße zu ähnlich klingen, sodass Verwechselungen und
Missverständnisse entstehen könnten.
Für die Friedhofsgebäude hat diese Umbenennung die Änderung der
bisherigen Adresse Gerhardstraße 1 zur Folge.
Zu 3. Und 4. Berücksichtigung der Benennungsliste
Sollte für das ggf. nach Mathilda zu benennende Teilstück der Gartenstraße
aber ein Name aus der Benennungsliste verwendet werden, schlägt die
Verwaltung Clara-Sahlberg-Straße vor. In der Nähe ist bereits eine Straße nach
Jakob Kaiser benannt, mit dem sie in Verbindung stand.
Clara Sahlberg: (* 03. 07.1890 in Rixdorf (Berlin), † 13.04.1977 in Fleisbach
bei Herborn)
Sie war eine deutsche Gewerkschafterin. Nach dem gescheiterten Attentat auf
Hitler am 20. Juli 1944 half sie auch dem von der Gestapo gesuchten
christlichen Gewerkschaftsführer und Widerstandskämpfer Jakob Kaiser.
Für das ggf. nach Benedikt zu benennende Teilstück der Gerhardstraße schlägt
die Verwaltung Louise-Schroeder-Straße vor.
Louise Schroeder:(* 02.04.1887 in Altona; † 04.06.1957 in Berlin)
Sie war eine deutsche Politikerin und von 1947 bis 1948 kommissarische
Oberbürgermeisterin Berlins. Bereits sehr früh engagierte sie sich in den
Bereichen Sozialpolitik und Gleichstellung der Frau. An der Gründung der
Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte sie maßgeblichen Anteil.
Anlage/n
1 Lageplan Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße (öffentlich)Seite 7 von 13
Seite 8
2 Schreiben Denkmal- u. Geschichtsverein 15.12.22 u. 01.01.23 (öffentlich)Seite 8 von 13
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Neue Eisenbahn-
überführung bzw.
Straßenunterfüh-
rung
Neue Fuß- und Rad-
weganbindung
Neue Überführung nur
für Fußgänger und Rad-
fahrer
Straßenbenennung und Straßenumbenennung im Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich
3. Umbenennung Teil-
stück Gartenstraße
von Sankt Augustiner
Straße/B56 bis Adel-
heidisstraße 2. Umbenennung Teilstück
Gartenstraße von DB-
Gleise bis Sankt Augusti-
ner Straße/B56
4. Umbenennung Teil-
stück Gerhardstraße
von DB-Gleise bis Pla-
tanenweg
Auszug Geoinformationssystem der Stadt BonnSeite 9 von 13
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Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de