230551 · Mitteilungsvorlage
Arbeitsprogramm zur grundhaften Sanierung der Fahrbahndecke, Maßnahmen aus dem Straßen- und Wegekonzept
Kerndaten
- Nummer
- 230551
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230551 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Arbeitsprogramm zur grundhaften Sanierung der Fahrbahndecke, Maßnahmen aus dem Straßen- und Wegekonzept Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit dem Förderprogramm des Landes „Programm zur Förderung des kommu- nalen Straßenbaus“, aufgelegt im Jahr 2020, soll die schnelle Instandsetzung und die Sicherstellung der Verkehrstauglichkeit von verkehrswichtigen Straßen gewährleistet werden. Die hiermit geförderte grundhafte Sanierung beschränkt sich auf die Fahrbahn und umfasst nicht die Nebenanlagen. Eine Neuaufteilung der Verkehre unter Änderung der Straßenquerschnitte ist von diesem Förderprogramm somit nicht abgedeckt. Im Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes ist momentan die grundhafte Erneue- rung der Fahrbahnen der folgenden Straßen vorgesehen. Haushaltsmittel sind für eine kurz- bis mittelfristige Ausführung angemeldet. Die Straßen sind bei der Bezirksregierung Köln zur Förderung angemeldet und bewilligt: • Berta-Lungstras-Straße • Im Wingert • Trierer Straße • Adenauerallee (Protected-Bike-Lane wird eingeplant) • Reuterstraße Generell unterliegt die grundhafte Sanierung der Beitragspflicht nach § 8 KAG. Die Straßen sind im beschlossenen Straßen- und Wegekonzept enthalten und erfüllen damit momentan die Voraussetzung einer hundertprozentigen Förde- rung durch das Land. Dies bedeutet, dass die umlagefähigen Kosten momen- tan nicht durch die Anlieger finanziert werden müssen. Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und bestätigt das Arbeitsprogramm der Verwaltung und die Nutzung der bewilligten Förderung unter Verzicht auf die Umgestaltung der Nebenanlagen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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