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230549 · Beschlussvorlage

Städtebauliches / freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Benennung der politischen Berater*innen

Nummer
230549
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230549
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Städtebauliches / freiraumplanerisches
Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." -
Benennung der politischen Berater*innen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Beratung im Verfahren "Quartier zwischen Kölnstraße und
Schlesienstraße" werden folgende Personen benannt:
Beratendes Mitglied:
1. AM Dr. Lisanne Riedel -Grüne-
2. Stv. Georg Schäfer -CDU-
3. Stv. Alois Saß -SPD-
4. AM Holger Schmidt -Linke-
5. Stv. Hartwig Lohmeyer -RheinGrün-
Stellvertretung:
für 1. Stv. Rolf Beu - Grüne-
für 2. Bzv. Dr. Bettina Fischer-Starcke -CDU-
für 3. Bzv. Sabrina Lipprandt -SPD-
für 4. AM Frank Fremerey -Volt-
Begründung
Am 09.06.2022 hat der Rat der Stadt Bonn einen Zielbeschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 6324-2 gefasst und dem Vorschlag zur Durchführung
eines Qualifizierungsverfahrens nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für
Planungswettbewerbe) zugestimmt (DS Nr.211142).Gegenstand des
Wettbewerbs ist die Findung eines städtebaulichen und freiraumplanerischenSeite 1 von 3
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Konzeptes für die Plangebietsfläche im Ortsteil Buschdorf, Bezirk Bonn.
Verfahrensablauf
Das Qualifizierungsverfahren wird als 1-phasiger Wettbewerb gemäß RPW
2013 durchgeführt. Neben vier gesetzten Teams werden weitere acht Teams
im Zuge eines Bewerbungsverfahrens ermittelt. Das Verfahren wird gemeinsam
von der Stadt Bonn und der concept-3 GmbH ausgelobt. Die Vorgaben des
oben genannten Zielbeschlusses, der Entwicklungsperspektive Buschdorf (DS
Nr. 211142-07 ST) sowie die Zielsetzungen des IEK Buschdorfs finden dabei
Berücksichtigung. Die Aufgabenstellung wird den politischen Gremien vor
Veröffentlichung zum Beschluss vorgelegt.
Das Ergebnis dient anschließend als Grundlage der Planausarbeitung für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die weiteren Schritte im
Bauleitplanverfahren.
Benennung der beratenden Mitglieder der Empfehlungskommission
Die Wahl der Mitglieder erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Die Berater*innen
und ihre Stellvertretung nehmen an der Sitzung der Empfehlungskommission
teil, die voraussichtlich im dritten Quartal 2023 stattfindet. Sie erhalten von dem
für die Durchführung des Verfahrens beauftragten Büro eine persönliche
Einladung mit genauen Angaben zu Zeit und Ort.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 3
Bebauungsplan Nr.. 66332244--22
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Buschdorf
Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 3300..0088..22002211
115500 m 330000 mSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de