230538-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüner Pfeil für rechtsabbiegende Fahrradfahrer im Bereich An der Josefshöhe/Pariser Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230538-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230538-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Grüner Pfeil für rechtsabbiegende Fahrradfahrer im Bereich An der Josefshöhe/Pariser Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Einsatz eines grünen Pfeils für den Radverkehr ist durch Inkrafttreten einer Reihe von Änderungen der StVO seit dem 28. April 2020 möglich. Die Verwaltung hat die Änderung der StVO zum Anlass genommen, zur Förderung des Radverkehrs alle signalisierten Knoten auf Bonner Stadtgebiet auf ihre Eignung für den Einsatz des Grünpfeils für den Radverkehr überprüfen zu lassen (siehe auch DS 200824). Hierzu wurde ein externes Büro beauftragt, das die Prüfung anhand eines zuvor mit Verwaltung und Polizei abgestimmten Kriterienkataloges an allen 316 signalisierten Knotenpunkten in Bonn vorgenommen hat, u.a. auch An der Josefshöhe/Pariser Straße. Das Gutachten kommt für den betreffenden Knotenpunkt zu dem Schluss, dass die Anordnung eines Grünpfeils für den Radverkehr rechtlich nicht zulässig ist. Insbesondere kommt eine Anordnung hier nicht in Betracht, da bei allgemein hohem Radverkehrsaufkommen der Anteil des geradeaus fahrenden Radverkehrs den Anteil des nach rechts abbiegenden Radverkehrs erheblich übersteigt und die Verkehrsfläche ein sicheres Überholen des wartenden geradeaus fahrenden Radverkehrs durch den rechts abbiegenden Radverkehr nicht gewährleistet. Beschlussvorschlag für die BV Bonn: Der Antrag auf die Einrichtung eines Grünpfeils für den rechtsabbiegenden Radverkehr am Kontenpunkt An der Josefshöhe/Pariser Str. wird abgelehnt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de