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230538-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüner Pfeil für rechtsabbiegende Fahrradfahrer im Bereich An der Josefshöhe/Pariser Straße

Nummer
230538-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230538 Bürgerantrag: Grüner Pfeil für rechtsabbiegende Fahrradfahrer im Bereich An der Josefshöhe/Pariser Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230538-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Grüner Pfeil für rechtsabbiegende Fahrradfahrer im
Bereich An der Josefshöhe/Pariser Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Einsatz eines grünen Pfeils für den Radverkehr ist durch Inkrafttreten einer
Reihe von Änderungen der StVO seit dem 28. April 2020 möglich.
Die Verwaltung hat die Änderung der StVO zum Anlass genommen, zur
Förderung des Radverkehrs alle signalisierten Knoten auf Bonner Stadtgebiet
auf ihre Eignung für den Einsatz des Grünpfeils für den Radverkehr überprüfen
zu lassen (siehe auch DS 200824). Hierzu wurde ein externes Büro beauftragt,
das die Prüfung anhand eines zuvor mit Verwaltung und Polizei abgestimmten
Kriterienkataloges an allen 316 signalisierten Knotenpunkten in Bonn
vorgenommen hat, u.a. auch An der Josefshöhe/Pariser Straße.
Das Gutachten kommt für den betreffenden Knotenpunkt zu dem Schluss, dass
die Anordnung eines Grünpfeils für den Radverkehr rechtlich nicht zulässig ist.
Insbesondere kommt eine Anordnung hier nicht in Betracht, da bei allgemein
hohem Radverkehrsaufkommen der Anteil des geradeaus fahrenden
Radverkehrs den Anteil des nach rechts abbiegenden Radverkehrs erheblich
übersteigt und die Verkehrsfläche ein sicheres Überholen des wartenden
geradeaus fahrenden Radverkehrs durch den rechts abbiegenden Radverkehr
nicht gewährleistet.
Beschlussvorschlag für die BV Bonn:
Der Antrag auf die Einrichtung eines Grünpfeils für den rechtsabbiegenden
Radverkehr am Kontenpunkt An der Josefshöhe/Pariser Str. wird abgelehnt.
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme
der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen
Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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