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230537-02 · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung Tempo 30-Zone in der Paul-Langen-Straße

Nummer
230537-02
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230537 Bürgerantrag: Einrichtung Tempo 30-Zone in der Paul-Langen-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230537-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung Tempo 30-Zone in der
Paul-Langen-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Durchgangsverkehr im Bereich der Holzlarer Straße / Paul-Langen-Straße/
Müldorfer Straße / Hauptstraße wurde durch eine Kennzeichenverfolgung
ermittelt. Der Erhebungszeitraum erstreckte sich von 6 bis 19 Uhr. Als
Durchgangsverkehr sind nur solche Verkehre gewertet worden, die innerhalb
der Fahrzeit inkl. eines Zeitpuffers zwei unterschiedliche Querschnitte
passierten. Somit waren z. B. Lieferverkehre, die innerhalb des Gebietes
anliefern und an einem anderen Querschnitt aus dem Gebiet herausfahren,
nicht als Durchgangsverkehr erfasst.
Die Auswertung der Daten ergibt auf dem zu betrachtenden Ast zwischen
Müldorfer Straße und Holzlarer Straße folgende Durchgangsverkehre:
In Fahrtrichtung Müldorfer Straße beträgt der Durchgangsverkehr 198 Kfz. und
der Schwerverkehr 47. In Fahrtrichtung Holzlarer Straße liegt der
Durchgangsverkehr bei 218 Kfz. und der Schwerverkehr bei 83. Diese Zahl ist
aus Sicht der Verwaltung -auch für eine Tempo 30 Zone- noch als verträglich
anzusehen.
Im Querschnitt ergibt sich, dass 23,9 % des Kfz.-Verkehrs und 75,1 % des
Schwerverkehrs zwischen der Holzlarer Straße und der Müldorfer Straße
Durchgangsverkehr ist. Aus verkehrsplanerischer und verkehrlicher Sicht
stehen diese Ergebnisse entgegen der ersten Stellungnahme der Verwaltung
der Einrichtung von Tempo 30 nicht entgegen, so dass die Verwaltung bei
positivem Votum der Bezirksvertretung die Tempo 30 Zone erweitern würde.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung
Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
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