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230537-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung Tempo 30-Zone in der Paul-Langen-Straße

Nummer
230537-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230537 Bürgerantrag: Einrichtung Tempo 30-Zone in der Paul-Langen-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230537-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung Tempo 30-Zone in der Paul-Langen-
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit vorliegendem Bürgerantrag wird um Prüfung der Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit im Teilabschnitt der Paul-Langen-Straße zwischen
Hauptstraße und Holzlarer Straße auf Tempo 30 gebeten. Begründet wird dies
in erster Linie mit Lärmbelästigungen durch den Busverkehr.
Grundsätzlich ist die Verwaltung dafür, das Anliegen der Antragstellerin zu
unterstützen. Tempo 30 Zonen dürfen nach den Verwaltungsvorschriften zur
Straßenverkehrsordnung allerdings nur dort angeordnet werden, wo der
Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Das ist in dem beantragten
Teilabschnitt eindeutig nicht der Fall. Es handelt sich um einen wichtigen
Verbindungsabschnitt in den östlichen Teil Holzlars, der überwiegend
Durchgangsverkehr aufnimmt. Aus diesem Grund sind auch kürzlich bereits
einige Parkflächen zur Beschleunigung des ÖPNV auf Beschluss der
Bezirksvertretung Beuel entfallen.
Eine qualifizierte Gefahrenlage oder eine schützenswerte Einrichtung, die eine
Einzelreduzierung auf Tempo 30 zulassen würden, sind dort ebenfalls nicht
vorhanden. Berechnete Lärmwerte liegen der Verwaltung aktuell nicht vor.
Gerne stellt die Verwaltung in Aussicht, diese Werte berechnen zu lassen und
die Bezirksvertretung über Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, zu
informieren.
Aus den o.g. Gründen kann die Verwaltung dem Antrag zunächst nicht
entsprechen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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