230536-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Straßen-/Platzbenennung Kirchplatz St. Josef
Kerndaten
- Nummer
- 230536-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230536-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Straßen-/Platzbenennung Kirchplatz St. Josef Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Straßenbenennungen werden primär aus ordnungsrechtlichen Gründen vorge- nommen, um durch Zuordnung von Hausnummern bzw. Adressen das Auffin- den der an der Verkehrsfläche gelegenen Gebäude zu gewährleisten. Des Wei- teren dient die Straßenbenennung einer klar erkennbaren Gliederung des Ge- meindegebietes und damit einer besseren Orientierung. Da bei der hier bean- tragten Platzbenennung die v. g. Gründe nicht vorliegen, ist die Vergabe einer eigenen Bezeichnung für den Kirchplatz ordnungsrechtlich nicht erforderlich. Auch handelt es sich hier um eine private Fläche der Kirchengemeinde Sankt Josef und Paulus, für die üblicherweise, außer im Fall notwendiger Hausnum- merierungen, keine Straßenbenennung vorgenommen wird, sodass auch eine Präzedenzwirkung zu berücksichtigen ist. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass es in unmittelbarer Nähe bereits die Straße „An Sankt Josef“ gibt; bei ei- ner erneuten Verwendung des gleichen Namens, wenn auch in anderer Formu- lierung, können Verwechselungen nicht ausgeschlossen werden, sodass ins- besondere hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Aspekte die Vergabe einer ei- genen Bezeichnung in diesem Fall seitens der Verwaltung nicht befürwortet wird. Sollte sich die Bezirksvertretung Beuel dennoch dem Antrag anschließen, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für den Hauptausschuss fertigen, der gemäß § 7 Abs. 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung Beschlusskompetenz hat, da der beantragte Name nicht der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen und vorrangig zu berücksichtigenden Benennungsliste entnommen wurde; die Be- zirksvertretung hat in diesem Fall ein Empfehlungsrecht. Die zu benennende Fläche steht im Eigentum der Katholischen Kirchenge- meinde Sankt Josef und Paulus, die aufgrund des Beschlusses des Kirchen- vorstandes vom 20.03.2023 den v. g. Bürgerantrag unterstützt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de