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230536-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Straßen-/Platzbenennung Kirchplatz St. Josef

Nummer
230536-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230536 Bürgerantrag: Straßen-/Platzbenennung Kirchplatz St. Josef

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230536-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Straßen-/Platzbenennung Kirchplatz St. Josef
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Straßenbenennungen werden primär aus ordnungsrechtlichen Gründen vorge-
nommen, um durch Zuordnung von Hausnummern bzw. Adressen das Auffin-
den der an der Verkehrsfläche gelegenen Gebäude zu gewährleisten. Des Wei-
teren dient die Straßenbenennung einer klar erkennbaren Gliederung des Ge-
meindegebietes und damit einer besseren Orientierung. Da bei der hier bean-
tragten Platzbenennung die v. g. Gründe nicht vorliegen, ist die Vergabe einer
eigenen Bezeichnung für den Kirchplatz ordnungsrechtlich nicht erforderlich.
Auch handelt es sich hier um eine private Fläche der Kirchengemeinde Sankt
Josef und Paulus, für die üblicherweise, außer im Fall notwendiger Hausnum-
merierungen, keine Straßenbenennung vorgenommen wird, sodass auch eine
Präzedenzwirkung zu berücksichtigen ist. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen,
dass es in unmittelbarer Nähe bereits die Straße „An Sankt Josef“ gibt; bei ei-
ner erneuten Verwendung des gleichen Namens, wenn auch in anderer Formu-
lierung, können Verwechselungen nicht ausgeschlossen werden, sodass ins-
besondere hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Aspekte die Vergabe einer ei-
genen Bezeichnung in diesem Fall seitens der Verwaltung nicht befürwortet
wird.
Sollte sich die Bezirksvertretung Beuel dennoch dem Antrag anschließen, wird
die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für den Hauptausschuss fertigen,
der gemäß § 7 Abs. 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung Beschlusskompetenz hat,
da der beantragte Name nicht der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen und
vorrangig zu berücksichtigenden Benennungsliste entnommen wurde; die Be-
zirksvertretung hat in diesem Fall ein Empfehlungsrecht.
Die zu benennende Fläche steht im Eigentum der Katholischen Kirchenge-
meinde Sankt Josef und Paulus, die aufgrund des Beschlusses des Kirchen-
vorstandes vom 20.03.2023 den v. g. Bürgerantrag unterstützt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de