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230530-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6920-2, Innovation Greenhouse im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel - Stellungnahme zu Technikgeschoss/Dachbegrünung

Nummer
230530-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230530 Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6920-2, Innovation Greenhouse im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230530-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6920-
2, Innovation Greenhouse im Stadtbezirk Beuel,
Ortsteil Oberkassel - Stellungnahme zu
Technikgeschoss/Dachbegrünung
Beratungsfolge
Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen am 10.08.2023 wurde um
ergänzende Informationen zu den Themen Technikgeschoss und
Dachbegrünung gebeten.
Zunächst ist hier festzuhalten, dass der Beschluss des Hauptausschusses vom
15.09.2022 zum Vorrang für Dachbegrünung und Photovoltaik für dieses
Verfahren nicht relevant ist, da zu diesem Zeitpunkt für das
Bebauungsplanverfahren bereits die erste öffentliche Auslegung beschlossen
(09.12.2021) und durchgeführt war. Maßgebend für den Beschluss vom
15.09.2022 war, dass der Verfahrensstand der frühzeitigen Beteiligung noch
nicht beschlossen war.
Dennoch sind die Inhalte des Beschlusses in diesem Verfahren bereits
vollumfänglich umgesetzt, da die Dachbegrünung Teil der
Bebauungsplanfestsetzungen ist. Neben den Photovoltaikfolien an der
Glasfassade, die zudem dem Vogelschutz dienen, werden auch im
Dachbereich teilweise Photovoltaikflächen installiert, zudem wird das Glasdach
des Atriums Photovoltaikfolienelemente enthalten. Die Photovoltaikinstallation
ist Teil des Energiekonzepts, welches im Städtebaulichen Vertrag vereinbart
wird. Außerhalb des Städtebaulichen Vertrags wird durch den Vorhabenträger
auch das oberste Parkdeck des Bestandsgebäudes mit Photovoltaikmodulen
bestückt.
Der Technikbereich im Dach enthält im Wesentlichen den Treppenzugang zur
Dachterrasse sowie Aufzugs- und Entrauchungstechnik, welche zwingend im
Dachbereich untergebracht werden muss. Die technischen Hauptanlagen wie
Raumlufttechnik-Zentrale, Sprinklertank und Sprinklerzentrale sind dagegen im
Kellergeschoss untergebracht. Eine weitere Reduzierung des Technikaufbaus
auf dem Dach ist nicht möglich.
Der Technikbereich wird von der Rheinseite aus durch das geneigte Glasdach
des Atriums größtenteils verdeckt. Von der Bahnseite aus ist der
Technikbereich hinter der aufgehenden Hauptfassade der RückseiteSeite 1 von 3
Seite 2
untergebracht, welche in diesem Bereich entsprechend der festgesetzten
Gebäudehöhe errichtet wird und nicht als Technikaufbau, sondern als reguläres
Geschoss wahrgenommen werden wird. Das Dach des Technikgeschosses
wird ebenfalls begrünt. Eine Darstellung der Dachbegrünung ist dieser
Stellungnahme als Anlage beigefügt.
Anlage/n
1 Dachbegrünung Innovation Greenhouse (öffentlich)Seite 2 von 3
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