230530-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6920-2, Innovation Greenhouse im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel - Stellungnahme zu Technikgeschoss/Dachbegrünung
Kerndaten
- Nummer
- 230530-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230530-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6920- 2, Innovation Greenhouse im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel - Stellungnahme zu Technikgeschoss/Dachbegrünung Beratungsfolge Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen am 10.08.2023 wurde um ergänzende Informationen zu den Themen Technikgeschoss und Dachbegrünung gebeten. Zunächst ist hier festzuhalten, dass der Beschluss des Hauptausschusses vom 15.09.2022 zum Vorrang für Dachbegrünung und Photovoltaik für dieses Verfahren nicht relevant ist, da zu diesem Zeitpunkt für das Bebauungsplanverfahren bereits die erste öffentliche Auslegung beschlossen (09.12.2021) und durchgeführt war. Maßgebend für den Beschluss vom 15.09.2022 war, dass der Verfahrensstand der frühzeitigen Beteiligung noch nicht beschlossen war. Dennoch sind die Inhalte des Beschlusses in diesem Verfahren bereits vollumfänglich umgesetzt, da die Dachbegrünung Teil der Bebauungsplanfestsetzungen ist. Neben den Photovoltaikfolien an der Glasfassade, die zudem dem Vogelschutz dienen, werden auch im Dachbereich teilweise Photovoltaikflächen installiert, zudem wird das Glasdach des Atriums Photovoltaikfolienelemente enthalten. Die Photovoltaikinstallation ist Teil des Energiekonzepts, welches im Städtebaulichen Vertrag vereinbart wird. Außerhalb des Städtebaulichen Vertrags wird durch den Vorhabenträger auch das oberste Parkdeck des Bestandsgebäudes mit Photovoltaikmodulen bestückt. Der Technikbereich im Dach enthält im Wesentlichen den Treppenzugang zur Dachterrasse sowie Aufzugs- und Entrauchungstechnik, welche zwingend im Dachbereich untergebracht werden muss. Die technischen Hauptanlagen wie Raumlufttechnik-Zentrale, Sprinklertank und Sprinklerzentrale sind dagegen im Kellergeschoss untergebracht. Eine weitere Reduzierung des Technikaufbaus auf dem Dach ist nicht möglich. Der Technikbereich wird von der Rheinseite aus durch das geneigte Glasdach des Atriums größtenteils verdeckt. Von der Bahnseite aus ist der Technikbereich hinter der aufgehenden Hauptfassade der RückseiteSeite 1 von 3 Seite 2 untergebracht, welche in diesem Bereich entsprechend der festgesetzten Gebäudehöhe errichtet wird und nicht als Technikaufbau, sondern als reguläres Geschoss wahrgenommen werden wird. Das Dach des Technikgeschosses wird ebenfalls begrünt. Eine Darstellung der Dachbegrünung ist dieser Stellungnahme als Anlage beigefügt. Anlage/n 1 Dachbegrünung Innovation Greenhouse (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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