230530 · Beschlussvorlage
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6920-2, Innovation Greenhouse im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel
Kerndaten
- Nummer
- 230530
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 230530 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6920- 2, Innovation Greenhouse im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung Rat 22.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch an der Bauleitplanung Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden entsprechend dem Beschluss des Rates vom 09.12.2021 (DS-Nr.: 211593) behandelt. II. Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden entsprechend dem Beschluss des Rates vom 27.10.2022 (DS-Nr.: 221251) behandelt. III. Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des 2.Entwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 1. Die seitens der Autobahn GmbH mit E-Mail am 22.12.2022 zugesandte Stellungnahme Nr. 1 verweist auf die Stellungnahme vom 07.03.2022 über deren Behandlung bereits in der Ratssitzung am 27.10.2022 entschieden wurde (siehe Beschlusspunkt II). Die darin vorgebrachte Forderung nach einem Nachweis über die Leistungsfähigkeit der beiden Anschlussknoten der A562Seite 1 von 49 Seite 2 wird insoweit berücksichtigt, als die im Rahmen eines Verkehrsgutachtens entwickelten Mobilitätsmaßnahmen in einem städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin vereinbart werden und sicherstellen, dass mit der vorliegenden Planung keine Verkehrsentwicklung zu erwarten ist, die über den bereits bestehenden planungsrechtlichen Zulässigkeitsrahmen hinausgeht. Die Hinweise in der Stellungnahme vom 07.03.2022, dass keine Ansprüche bezüglich Lärmschutz und Schadstoffbelastung an die Autobahn GmbH gestellt werden können, werden zur Kenntnis genommen und der Vorhabenträgerin übermittelt. Die darüber hinausgehenden Bedenken werden nicht geteilt und bleiben unberücksichtigt. 2. Die seitens des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) am 22.12.2022 zugesandte Stellungnahme Nr. 2 verweist zum einen auf die Stellungnahme vom 07.03.2022 über deren Behandlung bereits in der Ratssitzung am 27.10.2022 entschieden wurde (siehe Beschlusspunkt II). Die zum anderen dargelegte Befürchtung, dass durch den zusätzlich ermöglichen Wintergarten für die Gastronomie die Gefahr des Vogelschlags noch verschärft wird, wird zurückgewiesen. 3. Die seitens der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien mit Schreiben vom 05.12.2022 eingegangene Stellungnahme Nr. 3, die einen Bezug zu dem am 02.11.2022 dem Bauordnungsamt zugesandten Schreiben (Stellungnahme Nr. 3a) herstellt, wird dahingehend berücksichtigt, als dass die Hinweise zur Bauausführung entlang der bestehenden Bahnstrecke, den notwendigen Abständen und Sicherheitsvorkehrungen sowie den von der Bahnlinie bei Bau und Betrieb ausgehenden Auswirkungen auf die Nachbarbebauung zur Kenntnis genommen und an die Trägerin des Vorhabens weitergegeben werden. 4. Die seitens des Landesbüros der Naturschutzverbände mit E-Mail vom 22.12.2022 zugesandte Stellungnahme Nr. 4 wird insofern berücksichtigt, als dass eine ergänzende Bewertung der Gefahr durch Vogelschlag in der dieser Vorlage angehängten gutachterlichen Stellungnahme zur Vermeidung von Vogelschlag vorgenommen wurde. Der Anregung, die Bauelemente anders anzuordnen wird nicht gefolgt. 5. Die seitens der Stadtwerke Bonn mit E-Mail vom 07.12.2022 vorgebrachte Stellungnahme Nr. 6 wird insofern berücksichtigt, als dass eine Trafostation im Bebauungsplan durch eine entsprechende Festsetzung berücksichtigt ist. Die sonstigen Hinweise werden der Vorhabenträgerin zur Kenntnis gereicht. 6. Die seitens des Wahnbachtalsperrenverbands mit E-Mail vom 07.11.2022 vorgebrachte Stellungnahme Nr. 7 wird insofern berücksichtigt, als dass die Hinweise der Vorhabenträgerin zur Kenntnis gereicht werden. IV. Satzungsbeschluss Der Bebauungsplan Nr.6920-2 der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke Köln- Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße, Konrad-Zuse-Platz und Karl-Duwe- Straße ist gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 6920-2 ist als Anlage beigefügt.Seite 2 von 49 Seite 3 Begründung Plangebiet Das Plangebiet befindet sich auf einem dreieckförmigen Grundstück zwischen der rechtsrheinischen Bahntrasse und der Karl-Duwe-Straße im Bereich des Projektgebietes Bonner Bogen, auf dem die Flächen einer ehemaligen Zementfabrik unmittelbar am Rheinufer und dem rechtsrheinischen Teil der Rheinaue zu einem modernen Büro- und Dienstleistungsstandort entwickelt wurden. Im Bereich des Plangebiets befindet sich ein Parkhaus mit 450 Stellplätzen und dem vorgelagerten Bürogebäude „Haus der freien Berufe“ sowie einer brachliegenden Fläche, auf der das Innovation Greenhouse entstehen soll. Die Fläche wurde bei der Errichtung des Parkhauses und des Hauses der freien Berufe als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Die Fläche ist überwiegend geschottert, eine befestigte Fläche wird als Fahrradabstellplatz genutzt. Bäume oder sonstige Bepflanzungen sind auf der Fläche bis auf eine spärliche Randvegetation und der mit Gehölzen bewachsenen Böschung zur Bahnstrecke nicht vorhanden. Vorhandenes Planungsrecht Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Plangebiet zum Teil als gemischte Baufläche und zum Teil als Grünfläche sowie als Fläche für Bahnanlagen dargestellt, diese Grünfläche trennt als schmales Band die gemischte Baufläche von der nördlich angrenzenden Sonderbaufläche. Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens auf dem Wege der Berichtigung (künftig: Sonderbaufläche) angepasst. Für die verbleibenden Mischgebietsflächen, die überwiegend im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins liegen, wird der Flächennutzungsplan nachfolgend in einem eigenständigen Verfahren geändert. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 8120-15 vom 09.07.2008 setzt das Plangebiet als Mischgebiet mit zulässiger Nutzung als Parkhaus mit Einzelläden im Erdgeschoss sowie einem Fitnesscenter im Staffelgeschoss fest. Angelehnt an diese Festsetzungen ist im Planbereich durch die Vorhabenträgerin ein Parkhaus mit rund 450 Einstellplätzen mit vorgelagertem Bürogebäude und gastronomischen und dienstleistungsorientierten Nutzungen im Erdgeschoss errichtet worden. Die bestehende Nutzung entspricht jedoch hinsichtlich Art und Maß sowie der Lage der überbauten Flächen nicht den Planfestsetzungen des bestehenden Bebauungsplans, daher soll das Planungsrecht der über Befreiungen genehmigten Nutzung angepasst werden. In Verbindung mit dem Vorhaben Innovation Greenhouse ist eine Anhebung der Grundflächenzahl (GRZ) für das Gesamtgrundstück notwendig. Aufgrund der für den Bonn-Visio Innovationspark noch bestehenden Baupotentiale und Nutzungsüberlegungen sowie des damit verbundenen Stellplatzbedarfs beabsichtigte die Vorhabenträgerin im Jahr 2009 eine deutliche, über den planungsrechtlichen Zulässigkeitsrahmen erheblich hinausgehende Erweiterung der Parkhauskapazitäten auf ca. 880 Stellplätze.Seite 3 von 49 Seite 4 Neben einer Verlängerung des Parkhauses in südlicher Richtung und einer Erhöhung der Geschossigkeit auf VIII Geschosse sollten gleichzeitig die ursprünglich vorgesehenen Sondernutzungen im Staffelgeschoss und den darüber liegenden Dachflächen (Fitnesscenter/sportliche Nutzung) entfallen. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 24.09.2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8120-16 gefasst (DS-Nr. 0910297). Die Planung wurde jedoch nicht weitergeführt. Planungsanlass und Planungsziele Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Bestandsbebauung zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke, Heinrich-Konen-Straße und Karl-Duwe-Straße in Richtung Süden zu erweitern. Geplant ist ein 6-geschossiges Bürogebäude mit einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss. Insgesamt ist eine Bruttogeschossfläche von ca. 4.300 m² beabsichtigt. Parallel dazu beabsichtigt die Vorhabenträgerin, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8120-17 aufzustellen, um den Bau des gastronomisch zu nutzenden Rheinpavillons auf einer Fläche südwestlich des Plangebiets direkt am Rheinufer umsetzen zu können (DS-Nr. 1713510 und 1713510EB3). Die beiden Planverfahren laufen getrennt, die Planunterlagen für eine zu beschließende öffentliche Auslegung werden derzeit erarbeitet. Die Fachgutachten wurden jedoch zum Teil für beide Vorhaben zusammen ausgearbeitet. Die Notwendigkeit der durch den Aufstellungsbeschluss von 2009 vorgesehenen Parkhauserweiterung mit einem zusätzlichen Angebot von ca. 430 Stellplätzen für den Bonner Bogen ist zwischenzeitlich vor dem Hintergrund einer veränderten Stellplatznachfrage und der freien Kapazitäten im bestehenden Parkhaus infrage zu stellen. Durch eine Parkraumuntersuchung des Büros BSV wurde im Jahr 2018 eine Unterauslastung der vorhandenen Parkhäuser und Tiefgaragen im Gesamtgebiet des Bonner Bogens attestiert. Das statt der Parkhauserweiterung von der Vorhabenträgerin geplante Innovation Greenhouse soll den letzten Baustein der Arrondierung des Konrad- Zuse-Platzes mit modernen Arbeitsplätzen bilden. Nach dem künftigen Ausbau der Trasse für die S-Bahn-Linie13 und dem zugehörigen Bahnhof Oberkassel soll das Gebäude für die mit der Bahn Ankommenden das „Tor“ zum Gesamtareal Bonner Bogen sein. Der Standort soll mit der Errichtung moderner Büroflächen für die Nutzung durch innovative Technologieunternehmen / digitale Startups gesichert und etabliert werden, um die enge räumliche Zuordnung und Verknüpfung mit den benachbarten Einrichtungen dauerhaft sicher zu stellen. Aufgrund der bereits heute bestehenden mangelnden Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs Landgrabenweg/Josef-Schumpeter-Allee/A562 in den Spitzenzeiten war die Anforderung an das Planverfahren, dass durch das Innovation Greenhouse keine zusätzlichen Kfz-Verkehre erzeugt werden, als bereits durch die im Bestandsbebauungsplan planungsrechtlich zulässige Nutzung erzeugt werden würde. Das im Verkehrsgutachten ermittelte zusätzliche Verkehrsaufkommen für das Innovation Greenhouse und den Rheinpavillon entspricht in der morgendlichen Spitzenstunde 21 Kfz-Fahrten. Für die nachmittägliche Spitzenstunde erzeugen die geplanten Nutzungen ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 31 Kfz-Seite 4 von 49 Seite 5 Fahrten. Um diese Fahrtenanzahl zu minimieren bzw. auszugleichen wurde ein umfangreiches Paket mit Mobilitätsmaßnahmen entwickelt, welches zum einen auf die zusätzliche Nutzung des Innovation Greenhouse ausgelegt ist, zum anderen aber auch auf das Gesamtverkehrsaufkommen am Bonner Bogen abzielt, so dass rechnerisch nur eine geringe Anzahl zusätzlicher Fahrten in den problematischen Spitzenstunden entsteht. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist aufgrund der nahen Haltepunkte von DB, Stadtbahn und Bus sowie zukünftig der S-Bahn-Linie 13 begünstigt. Für den Radverkehr ist der Standort ebenfalls aufgrund der rheinuferbegleitenden Radwege sehr attraktiv zu erreichen. Ein Carsharing- Angebot ist in näherer Umgebung nicht vorhanden. Ein Fahrradleihsystem ist hingegen bereits vorhanden. Zur Umsetzung und zum Monitoring der Mobilitätsmaßnahmen verpflichtet sich die Vorhabenträgerin in einem städtebaulichen Vertrag. Bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Mobilitätskonzeptes wird laut Gutachten eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens im Gesamtgebiet Bonner Bogen von 15 Kfz-Fahren in der morgendlichen und 6 Kfz-Fahrten in der nachmittäglichen Spitzenstunde erreicht. Im Ergebnis kommt es durch die zusätzlichen Nutzungen rechnerisch zunächst zu geringfügigen Mehrverkehren durch die Planung, die jedoch durch die Mobilitätsmaßnahmen aufgefangen werden können, so dass letztlich eine Verringerung der Kfz-Fahrten gegenüber dem bestehenden Planungsrecht prognostiziert werden kann. Die bauordnungsrechtlich benötigten 41 Stellplätze für das Innovation Greenhouse und für das geplante Restaurant Rheinpavillon werden im Parkhaus P3 – das bereits im Plangebiet vorhanden ist - untergebracht werden, da für einen Großteil der dort vorhandenen Stellplätze keine bauordnungsrechtliche Bindung vorliegt. Die Fahrradabstellplätze werden auf dem Plangrundstück und im Erdgeschoss des Parkhauses P3 dem Bedarf entsprechend verteilt. Planungsablauf Die DevelopVisio Innovation Greenhouse GmbH hat - stellvertretend für die DevelopVisio Pavillon am Bonner Bogen GmbH - mit Schreiben vom 18.07.2019 für das Vorhaben „Innovation Greenhouse“ die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Am 27.11.2019 erfolgte der entsprechende Zielbeschluss durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz (DS-Nr. 190395). Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB, wie zunächst beabsichtigt, kann aus Gründen des Zuschnitts des Plangebiets mit dem Einbezug der benachbarten vorhandenen Nutzung mit Parkhaus und Bürogebäude nicht umgesetzt werden, wie nachfolgend erläutert wird. Die vorhandene Bebauung muss in das Plangebiet mit einbezogen werden, weil sieSeite 5 von 49 Seite 6 aufgrund umfangreicher Befreiungen im Baugenehmigungsverfahren weder dem ursprünglich vorgesehenen und festgesetzten Planungsrecht entspricht, noch mit dem geplanten Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung vereinbar ist. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung gem. §13a BauGB aufgestellt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 und die Erstellung eines Umweltberichts wird dabei verzichtet. Entsprechend einer Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 09.12.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6920-2 mit der Maßgabe beschlossen, dass das Technikgeschoss in seiner Fläche auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden soll (siehe DS-Nr. 211593). Eine flächenmäßige Rücknahme der Technikaufbauten ist nicht möglich, jedoch ist im Bebauungsplan für das Technikgeschoss ein eigenes Baufenster mit einer gegenüber dem sonstigen Baukörper um 3m erhöhten zulässigen Höhe festgesetzt. Darüber hinausgehende Überschreitungen sind durch Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen. Zudem ist eine Einhausung der Anlagen festgesetzt. Das Baufenster für das Technikgeschoss weicht gegenüber der rheinseitigen Fassade um mindestens 3m, überwiegend sogar um 9m zurück und wird daher vom öffentlichen Straßenraum aus kaum in Erscheinung treten. Durch den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 25.11.2021 wurde die Verwaltung gebeten, folgende Frage zu Protokoll zu beantworten: “Inwiefern wurde bzw. wird eine Einbindung in das Geothermie System geprüft?” Nach Rücksprache mit der Vorhabenträgerin konnte ermittelt werden, dass im Rahmen der Vorplanung des Gebäudes die Errichtung einer weiteren Wasser- Wasser-Wärmepumpenanlage an dem Standort Bonner Bogen verworfen wurde. Da bereits ein solcher Antrag der Ewald Hohr Wohnungsbau & Co. KG am 22.10.2012 durch die Untere Wasserbehörde abgelehnt wurde, wurde dies auch für das Innovation Greenhouse erwartet. Die Genehmigungsfähigkeit scheitert laut unterer Wasserbehörde an der Vielzahl bereits vorhandener Anlagen in der Umgebung (z.B. Bonner Bogen, Polizeipräsidium, T-Mobile), die bereits die Grundwassertemperatur stark erwärmen. Diese Wärmepumpen werden fast ganzjährlich zur Kühlung der Bürogebäude genutzt, da diese sich durch Menschen, technische Geräte und Sonneneinstrahlung in Verbindung mit leistungsfähiger Wärmedämmung bereits stark selbst aufheizen. Eine Unterbringung der notwendigen Brunnen auf dem eng bebauten, dreieckförmigen Grundstück des IGH ist zudem kaum möglich. Die Anbindung an das bestehende Geothermiesystem am Bonner Bogen ist laut Vorhabenträgerin aufgrund der Entfernung des geplanten Gebäudes zur Energiezentrale im Hotel Kameha technisch zu aufwändig und auch nicht umsetzbar, da die maximal zulässige Gesamtfördermenge durch die bestehende Bebauung und die vorhandene Brunnenanlage ausgeschöpft ist. Der unverhältnismäßig hohe technische Aufwand für eine Anbindung war bereits bei der Projektierung des Hauses der freien Berufe (direkt an das Vorhaben angrenzender Bestandsbau der Vorhabenträgerin) einSeite 6 von 49 Seite 7 Ausschlusskriterium. Es folgten im Planverfahren zwei öffentliche Auslegungen des Bebauungsplanentwurfs gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB. Zu Beschlusspunkt I Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde bereits über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die Behandlung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte entsprechend dem Beschluss des Rates am 09.12.2021 (DS-Nr.: 211593). Auf eine erneute Wiedergabe wird verzichtet und auf die Verwaltungsvorlage verwiesen. Zu Beschlusspunkt II Die erste öffentliche Auslegung des daraufhin ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfs fand in der Zeit vom 12.01.2022 bis 07.03.2022 statt. In diesen Zeitraum inkludiert war der sich aus §13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ergebende Zeitraum zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung, die bei dem hier erfolgten Verzicht auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB erforderlich ist. Während der ersten Offenlage wurden sieben Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Aus der Öffentlichkeit wurden während der Offenlage keine Stellungnahmen eingebracht. Die bei der Verwaltung während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Beschlussvorlage zur erneuten Offenlage wiedergegeben und mit einem Abwägungsvorschlag versehen, welcher am 27.10.2022 (DS-Nr. 221251) im Rat beschlossen wurde. Zu Beschlusspunkt III Während der erneuten Offenlage wurden sieben Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Aus der Öffentlichkeit wurden während der Offenlage keine Stellungnahmen eingebracht. Für die bei der Verwaltung während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind unter Beschlusspunkt III Abwägungsvorschlage aufgeführt. Folgende Stellungnahmen gingen während der erneuten Offenlage ein: 1.: Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes mit Mail vom 22.12.2022 seitens der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland ist mit Schreiben vom 07.03.2022 eine Stellungnahme zu vorbezeichneter Bauleitplanung abgegeben worden. Die darin gegebenen Anregungen, Hinweise und Bedingungen sind auch im Rahmen des vorliegenden Verfahrensschrittes weiter zu beachten.Seite 7 von 49 Seite 8 Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes mit Mail vom 07.03.2022 die Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) ist für den Betrieb und die Unterhaltung der südlich des Plangebietes verlaufenden A562, Abschnitt 3/ Anschlussstelle Bonn-Ramsdorf zuständig. Seitens der Straßenbauverwaltung weise ich darauf hin, dass eine leistungsfähige und sichere Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz bei Realisierung des o.a. Vorhabens in jedem Fall sicherzustellen ist. Sämtliche Kosten für erforderliche Straßenumbau- und Verkehrssteuerungsmaßnahmen gehen dabei zu Lasten der Stadt Bonn. In der Begründung zum Bebauungsplanverfahren unter Kap. 2.2 wird erwähnt, dass die Leistungsfähigkeit des als Kreisverkehr ausgebauten Knotenpunktes Landgrabenweg/Josef-Schumpeter-Allee/ AS Bonn-Ramsdorf (Östlicher Anschluss an die A 562) bereits heute schon an "diversen" Ästen im Bereich von QSV E oder F liegt. Rückstaulängen bis auf die Hauptfahrbahn der A 562 treten nach Aussage im Bericht jedoch i. d. R. nicht auf. Aus der dem Verfahren beiliegenden Verkehrsuntersuchung sind diese Angaben nicht ersichtlich, da sich diese Untersuchung hauptsächlich auf das innerörtliche Verkehrskonzept bezieht. Die Leistungsfähigkeit zu dem westlichen Anschluss an die A 562 wird nicht erwähnt. Da für uns aus den Unterlagen nicht ersichtlich ist woraus sich die Angaben zur Leistungsfähigkeit ableiten, ist für uns ein verkehrstechnischer Nachweis über die Anschlussstelle Bonn Ramsdorf (westliche und östliche Anbindung an den Landgrabenweg) einschließlich der A 562 im Bereich der Anschlussstelle nach dem HBS-Verfahren erforderlich. Eine abschließende Stellungnahme der Straßenbauverwaltung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder ggfls. erforderlich werdende Maßnahmen bzgl. der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden können. Der Straßenbauverwaltung sind erforderlich werdende externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mitzuteilen, um Planungskollisionen auszuschließen. 2.: Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit Schreiben vom 22.12.2022 Leider wurden unsere Kritikpunkte (Stellungnahme vom 06. März 2022) – auf die wir weiterhin verweisen - nicht aufgenommen. Durch den nun in den Bebauungsplan neu aufgenommenen Wintergarten wird die Problematik des Vogelschlags noch verschärft. Wir weisen nochmals insbesondere auf die Notwendigkeit hin, dass zur Vermeidung von Vogelschlag ausschließlich anerkannte hoch wirksame Markierungen, wie sie in der - kürzlich aktualisierten - Broschüre der Schweizerischen Vogelwarte Sempach1 publiziert sind, zurSeite 8 von 49 Seite 9 Anwendung kommen dürfen. Die auch in der zweiten Offenlage als Möglichkeit dargestellte Abweichung von diesem Standard lehnen wir ab, da damit eine Aufweichung artenschutzrechtlicher Verpflichtungen und das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind. Die Auflagen, die sich gemäß der o.a. Broschüre ergeben, sind konkret und verbindlich im Genehmigungsverfahren zu formulieren. Stellungnahme des BUND mit Schreiben vom 06.03.2022 wir bedanken uns für die erneute Beteiligung im o.a. Verfahren und nehmen wie folgt Stellung: Zu Begründung, 2.3.2 Klima I Luft: Der Planungsraum ist praktisch vollständig versiegelt und weist bei sommerlichen, austauscharmen Hochdruckwetterlagen tagsüber eine extreme Wärmebelastung auf, nachts tritt mit einer Temperaturabweichung von bis zu 6 K zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt auf. Dieser bioklimatisch kritischen Situation ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzutreten. Leider ist aus der Begründung nicht ersichtlich, daß die Stadt Bonn der zusätzlichen Versiegelung und damit einhergehenden Verstärkung der negativen Effekte mit adäquaten Maßnahmen (Flächenentsiegelung und Begrünung im Bonner Bogen) entgegentreten möchte. Selbst die im bisher gültigen B-Plan (8120-15 Konrad-Zuse-Platz) festgesetzte Dachbegrünung wurde auf den Dachflächen des Parkhauses nicht umgesetzt. Wir erwarten daher, dass angesichts der extremen Versiegelung des Plangebietes und seiner Umgebung (Bonner Bogen) die im B-Plan (S. 18) aufgeführte geplante Begrünung der Flachdächer als verpflichtend festgesetzt und die Umsetzung überprüft wird. Zu Begründung, 2.3.3 Flora I Fauna I Artenschutz: Das geplante Gebäude wird einen sehr hohen Anteil massiv spiegelnder Fassaden aufweisen. Dadurch kann ein Tötungsrisiko sowohl für „planungsrelevante“ als auch für „nicht planungsrelevante“ Vogel-arten an Glasscheiben des Neubaus nicht ausgeschlossen werden. Dies betrifft sowohl die heimischen Brutvogelarten als auch Nahrungsgäste, Durchzügler und Wintergäste. Um zu vermeiden, daß die strengen Maßstäbe, die an einen wirksamen, den gesetzlichen Ansprüchen genügenden Schutz vor Vogelschlag anzuwenden sind, in der Praxis umgangen werden, sind in der Baugenehmigung genaue Vorgaben zu formulieren. Die in den einschlägigen Werken publizierten, quantifizierten und damit nachvollziehbaren, und auch in der Begründung (S. 20/21) als verbindlich aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sind daher in der Genehmigung textlich exakt vorzugeben. Eine Abweichung von den Festsetzungen und der Beachtung des Leitfadens unter Hinweis auf gutachterlichen Nachweis adäquater Maßnahmen ist strikt abzulehnen, da durch den entstehenden Ermessensspielraum die gesetzlichen Ansprüche an den Artenschutz aufgeweicht werden.Seite 9 von 49 Seite 10 3.: Stellungnahme der DB Immobilien mit Schreiben vom 05.12.2022 die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit beigefügte Stellungnahme zum Bauvorhaben „Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes 6-geschossig mit Cafeteria“ als Stellungnahme zu o.g. Vorhaben „zweiter Entwurf des Bebauungsplan Nr. der Bundesstadt Bonn Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)“. Wir weisen hiermit neben den in der Stellungnahme bereits aufgenommenen für einen Bebauungsplan gültigen Hinweisen bereits jetzt, bzw. auf Grund des vorliegenden Bauantrages auch auf weitere einzuhaltende Punkte hin. Die beigefügte Anlage „142706 Stellungnahme“ (siehe Stellungnahme Nr. 3a) ist Bestandteil dieser Stellungnahme 3a.: Stellungnahme der DB AG Immobilien mit Schreiben vom 02.11.2022 die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen zu o.g. Bauanfrage folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der Bauanfrage bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die nachfolgenden Auflagen und Hinweise beachtet werden: Einfriedung Der Bauherr muss außerhalb der Grenzbebauung auf der Eigentumsgrenze zur DB Netz AG einen ≥2 m hohen Zaun aus Doppelstabmatten errichten. Oberleitungsanlagen Eine Zustimmung des Anlageverantwortlichen ist gegeben, wenn der Vorhabenträger den Schutzabstand zwischen dem geplanten Verwaltungsgebäude und den geplanten Oberleitungsanlagen von ≥5,00 m schriftlich bestätigt. Der Antragsteller muss sich hierfür an folgende Ansprechpartner wenden: DB Netz AG, Infrastrukturprojekte West, Hermann- Pünder-Str. 3, 50679 Köln, Projektingenieur Herr Jorg Weydandt (Joerg.Weydandt@deutschebahn.com), Tel.-Nr. 0221/14171117 sowie DB Netz AG, Bezirksleiter Oberleitung Köln, Brügelmannstr. 16-18, 50679 Köln, Herr Gerd Glesmann (gerd.glesmann@deutschebahn.com) , Tel.-Nr. 0221/14140400. Schall- und Erschütterungsschutz Für das geplante 6-geschossigen Büro- und Verwaltungsgebäudes besteht kein Anspruch auf aktiven oder passiven Schallschutz aus dem Projekt “3-/4- gleisiger Ausbau Troisdorf – Bonn-Oberkassel“ und auf Maßnahmen gegen Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können.Seite 10 von 49 Seite 11 Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine planfestgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer der Flächen sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. Berücksichtigung von Eisenbahnlasten Druck und Sog Bei Hochbauten in unmittelbarer Nachbarschaft von Bahntrassen sind Lasten aus Druck und Sog zu berücksichtigen, in diesem Fall bei einer planfestgestellten Bahnanlage. Ausbreitung von Eisenbahnverkehrslasten im Boden In Abhängigkeit des Gebäudeabstandes zum Gleis ist beim Standsicherheitsnachweis die Ausbreitung von vertikalen Eisenbahnlasten zu berücksichtigen. Hier können die Lasten nach Bild 1 (siehe Anlage zur Vorlage) angesetzt werden. Baulärm Bei der Umsetzung des Projektes “3-/4-gleisiger Ausbau Troisdorf – Bonn- Oberkassel“ kommt es zu Baulärm und zu erheblichen Staubentwicklungen, auch an Wochenenden, an Feiertagen und nachts. Der Bauherr für das geplante 6-geschossige Büro -und Verwaltungsgebäude hat keine Schadensersatzansprüche gegenüber der DB Netz AG. Geländeverlauf an der Eigentumsgrenze Das Gelände des Nachbargeländes (des Bauherrn) muss - sofern dort ein Gefälle vorgesehen ist – in Richtung der Karl-Duwe-Straße verlaufen. Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen nicht auf oder über Bahngrund abgeleitet werden. Sie sind ordnungsgemäß in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Die Abstandsflächen gemäß LBO (z.B. § 6 BauO NRW usw.) sowie sonstige baurechtliche und nachbarrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein und Abstandflächen auf Eigentumsflächen der Deutschen Bahn AG übertragen werden müssen, so ist vor Baubeginn zwingend ein kostenpflichtiger Gestattungsvertrag abzuschließen. Sollten daraus Baulasten resultieren, so müssen für die Abstandsflächen separate Flurstücke auf Kosten des Antragstellers gebildet werden. Die zu prüfenden Unterlagen sind durch den Antragsteller unter DBSImm-KLN- Baurecht@deutschebahn.com einzureichen. Bei der Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn (zum Beispiel Beleuchtungen von Parkplätzen, Leuchtwerbung aller Art, etc.) ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen. Bei Bauausführungen unter Einsatz von Bau- / Hubgeraten (z.B. (Mobil-) Kran,Seite 11 von 49 Seite 12 Bagger etc.) ist das Überschwenken der Bahnfläche bzw. der Bahnbetriebsanlagen mit angehängten Lasten oder herunterhängenden Haken verboten. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch den Bau einer Überschwenkbegrenzung sicher zu stellen. Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. dessen Rechtsnachfolger zu tragen. Das Aufstellen eines Kranes hat auf der gleisabgewandten Seite oder in Absprache zu erfolgen. Das Betreten von Bahnanlagen ist nach § 62 EBO grundsätzlich untersagt und bedarf daher im Einzelfall einer Genehmigung. Auch dürfen hier keine Geräte oder Materialien gelagert werden. Bei notwendiger Betretung für die Bauausführung muss der Bauherr bei der DB Netz AG rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen. In keinem Falle dürfen die Bahnanlagen ohne Genehmigung der DB Netz AG betreten werden. Alle hieraus entstehenden Kosten müssen vom Antragsteller getragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf oder im unmittelbaren Bereich von DB Liegenschaften jederzeit mit dem Vorhandensein betriebsnotwendiger Kabel, Leitungen oder Verrohrungen gerechnet werden muss. Auf oder im unmittelbaren Bereich von DB Liegenschaften muss jederzeit mit dem Vorhandensein betriebsnotwendiger Kabel, Leitungen oder Verrohrungen gerechnet werden. Sollten innerhalb der Arbeiten unbekannte Rohre oder Kabel aufgefunden werden, so sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die Störstelle der DB Netz AG unter AVE.NL.WEST@deutschebahn.com zu informieren. Schon heute können wir Ihnen mitteilen, dass der angefragte Bereich ein U- Kanal mit Streckenfernmeldekabel der DB Netz AG enthält. Ein Grenzabstand von >2m zur Kabeltrasse muss gewährleistet sein. Fernmeldekabel der DB Netz dürfen nicht überbaut werden und müssen jederzeit zum Zwecke der Inspektion, Wartung und Instandsetzung frei zugänglich sein. Einzelheiten entnehmen Sie bitte beigefügten Lageplanausschnitt. Bei anfallenden Arbeiten an der Bahnlinie und im Grenzbereich ist vor Beginn der Baumaßnahme eine örtliche Einweisung durch einen Mitarbeiter der DB Kommunikationstechnik notwendig (Übergabe Kabelmerkblatt der DB AG). Die Forderungen des Kabelmerkblattes der DBAG sind einzuhalten. Bitte teilen Sie uns schriftlich (mindestens 15 Arbeitstage vorher und unter Angabe unserer Bearbeitungs-Nr. 2022029265 bzw. der Bahnstrecken- Nummer und der Bahn-Kilometrierung) den Termin (Datum, Uhrzeit, Treffpunkt) zur Kabeleinweisung mit: DB Kommunikationstechnik GmbH Dokumentationsservice Süd Gutschstraße 4 76137 KarlsruheSeite 12 von 49 Seite 13 E-Mail:DB.KT.Trassenauskunft-TK@deutschebahn.com Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die DB Kommunikationstechnik GmbH für die Beschädigung an Telekommunikationsanlagen, die auf übermittlungsbedingte Planungenauigkeit zurückzuführen sind, keine Haftung übernimmt. Im Falle von Ungenauigkeiten oder Zweifel an der Plangenauigkeit darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden, bevor diese durch die DB Kommunikationstechnik GmbH ausgeräumt sind. Sollten Sie bei den Bauarbeiten auf in den Plänen nicht angegebene TK-Kabel oder TK-Anlagen stoßen, informieren Sie uns bitte unverzüglich. Dies Gültigkeit der Betreiberauskunft bezieht sich ausschließlich für den Zeitraum von 24 Monaten. Für Vorhaben außerhalb dieses Zeitraumes ist die Betreiberauskunft erneut einzuholen. Dies gilt ebenso für Maßnahmen außerhalb des in der Zeichnung genau abgegrenzten Bereiches. Allgemeiner Hinweis: Die parallel an das Grundstuck angrenzenden Strecke 2324 wird derzeit ein- bis zweigleisig für die S-Bahn S13 ausgebaut und ist bereits in Teilabschnitten gebaut. Nach Inbetriebnahme der Strecke wird der Verkehr dort stark zunehmen. Beim Bau des Hauses ist die Schallzunahme und die erweiterte Streckeninfrastruktur zwingend zu berücksichtigen.Der Bau des Bürogebäudes darf nicht zu einer Verhinderung der für die Mobilitätswende erforderlichen Mehrverkehre und der dafür notwendigen Infrastrukturausbauten führen! Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 4.: Stellungnahme des Landesbüro Naturschutzverbände mit Mail vom 22.12.2022 für die LNU Bonn verweise ich auf unsere unten stehende Stellungnahme vom 7.3. d.J. Ergänzend ist zu bemerken: - Beim Überflutungsnachweis wurde auch in der zweiten Fassung nur der Niederschlag auf der Fläche selbst betrachtet und nicht das bedeutend höhere Wasservolumen, das der Ankerbach erfahrungsgemäß liefert. - Durch den geplanten Wintergarten wird die in der Artenschutzprüfung thematisierte Gefahr des Vogelschlags verschärft. Dennoch wurde keine ergänzende Bewertung vorgenommen. Das ist nachzuholen. Maßnahmen zur Vermeidung, die sich daraus ergeben, sind verbindlich in den baurechtlichen Genehmigungen festzulegen. Dabei sollte nicht alleine auf "vogelsichere" Fenster rekurriert werden. Es ist auch zu prüfen, ob eine veränderte Anordnung der Bauelemente und Erhalt bestehender Großgehölze dem Vogelschutz in dieser Hinsicht dienlich sein könnten. 5. Stellungnahme des Landesbüro Naturschutzverbände mit Mail vom 07.03.2022Seite 13 von 49 Seite 14 Wir begrüßen zunächst, dass an Stelle eines weiteren Parkhauses eine zukunftsfähigere Bebauung geplant ist. Dennoch ist die fortschreitende Versiegelung in unmittelbarer Nähe des Ankerbachsystems kritisch zu bewerten. Folgende Punkte schlagen wir vor, zu überprüfen: - Die Begrünung der Dachflächen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es sollte erwogen werden, auch die ohnehin aus Lärmschutzgründen fensterlose Fassade zur Bahn hin als grüne Wand zu gestalten. - Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmen zum Vogelschutz an den Glasflächen als Auflage fest-geschrieben werden. Darüber hinaus sind Nisthilfen für Höhlenbrüter in die Fassaden zu integrieren. - Auf Grund eines Fundes des Feuersalamanders am 26.12.21 (wurde der UNB gemeldet) in unmittelbarer Nähe der überplanten Fläche halte ich die Aussage der Gutachter, dass das Gelände keine Lebensräume für planungsrelevante Amphibien vorhält, für nicht stichhaltig, auch wenn der Feurersalamander selbst noch nicht zu den planungsrelevanten Arten im engeren Sinne gehört. Eine Neubewertung unter diesem Aspekt erscheint geboten. - Der Überflutungsnachweis sollte auf den Abfluss des Ankerbaches bei Starkregen Rücksicht nehmen. Dabei sind auch die Ereignisse vom 14.7.2021 zu berücksichtigen. Berechnungen auf Basis der dreißig-jährigen Hochwässer erscheinen vor diesem Hintergrund problematisch. 6.: Stellungnahme der Stadtwerke Bonn mit Mail vom 07.12.2022 namens und im Auftrag der Bonn Netz GmbH, der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH und der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH teilen wir Ihnen folgendes mit: Stellungnahme Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH/ Bereich Fahrwege: Aufgrund der Entfernung der Maßnahme zu unseren Anlagen, besteht für den Bereich Fahrwege keine Betroffenheit. Stellungnahme Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH/ Bereich Planung (PV/P):Die an das Baugrundstück angrenzende Heinrich-Konen-Straße und der Konrad- Zuse-Platz werden von der Buslinie 606 befahren, in unmittelbarer Nähe befindet sich auch die Bushaltestelle „Konrad-Zuse-Platz“. Die genannten Haltestelle muss dauerhaft barrierefrei erreichbar sein. Wir weisen vorsorglich auf den Flächenbedarf der aufgeführten Haltestellen hin. Sollten aus unvermeidlichen Gründen Veränderungen der Haltestellenfläche stattfinden müssen, sind diese frühzeitig mit uns abzustimmen. In diesem Bereich muss mit der normalen Geräuschentwicklung aus dem Busbetrieb gerechnet werden. Wir gehen davon aus, dass die Belange des ÖPNV ausreichend Beachtung finden und wir bei drohenden Störungen und Behinderungen desSeite 14 von 49 Seite 15 Betriebsablaufes sowie baulichen Veränderungen unserer Betriebsanlagen frühzeitig informiert werden und eventuelle Kosten Bestandteil der Baumaßnahmen sind. Stellungnahme Bonn Netz GmbH/ Bereich Strom: Da das vorhandene Parkhaus, das Bauprojekt Greenhouse sowie das Steakhaus als eine Versorgungseinheit zu betrachten ist, muss die zukünftige Stromversorgung über eine kundeneigene Trafostation erfolgen. Hierfür ist eine Fläche von ca. 20 m² für eine C-Station einzuplanen. Siehe auch Stellungnahme vom 02.03.2022. Nach Inbetriebnahme der neuen kundeneigenen Trafostation wird der Niederspannungsanschluss des Parkhauses zurückgebaut. Stellungnahmen Bonn Netz GmbH/ Bereich Straßenbeleuchtung: Keine Bedenken, keine Ergänzung zur Stellungnahme vom 02.03.2022. Stellungnahme Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH/ Bereich Fernwärme: Es bestehen keine Bedenken. Stellungnahme Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH/ Bereich Gas/Wasser: Keine Bedenken, keine Ergänzung zur Stellungnahme vom 02.03.2022. Stellungnahme Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH/ Bereich Gas/Wasser/Anlagen: Der Bebauungsplan weist ein Grundstück am Konrad-Zuse-Platz aus. Hier soll das bestehende Gebäude erweitert werden. Gegen die geplante Bebauung bestehen von Seiten der BonnNetz bzw. EnW für den Bereich Gas und Wasser Anlagen, kathodischer Korrosionsschutz (KKS), Messanlagen keine Bedenken. Vorhandene Versorgungsanlagen Wasser, Gas In der Heinrich-Konen-Straße ist eine Anlage der Gas- oder Wasserversorgung (KKS- Messanlagen), (ober- und unterirdisch) vorhanden. Weitere Anlagen der Gas- oder Wasserversorgung (Schacht, Gebäude, KKS, Messanlagen), (ober- oder unterirdisch) sind im Bereich der vorgesehenen Bebauung nicht vorhanden, bzw. nicht betroffen. Geplante Versorgungsanlagen Wasser, Gas Im Bereich der vorgesehenen Bebauung sind derzeit keine Anlage für die Gas- oder Wasserversorgung (Schacht, Gebäude, KKS, Messanlagen), (ober- oder unterirdisch) (ober- und unterirdisch) vorgesehen. Rückbau vorhandener Versorgungsleitungen Wasser, Gas In der Karl-Duwe-Straße wurden auf Grundlage des Bebauungsplanes 8120-16 (2009) innerhalb des Straßenausbaus Karl-Duwe-Straße Versorgungleitungen Gas und Wasser zur Erschließung der vorgesehenen Bebauung neu hergestellt.Seite 15 von 49 Seite 16 Die vorgesehen Bebauung ist bisher nicht umgesetzt. BonnNetz bittet um Information zum Bestand des Bebauungsplanes 8120-16. Zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene ist beabsichtigt die Versorgungsleitung Wasser in der Karl-Duwe-Straße stillgelegt, stillgelegt wird auch die Gasleitung. Das Gebäude Karl-Duwe-Straße 9 wird weiterhin mit Trinkwasser versorgt. Im Anhang finden Sie die benannte Stellungnahme vom 02.03.2022. Stellungnahme der Stadtwerke Bonn mit Mail vom 02.03.2022 namens und im Auftrag der Bonn Netz GmbH, der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH und der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH teilen wir Ihnen folgendes mit: Stellungnahme FW: Aufgrund der Entfernung der Maßnahme zu unseren Anlagen besteht keine Betroffenheit für den Bereich Fahrwege. Stellungnahme Gas/ Wasser: Gegen den, zu erstellenden Bebauungsplan bestehen von Seiten der BonnNetz bzw. Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH für den Bereich Gas und Wasser keine Bedenken Vorhandene Versorgungsanlagen Wasser, Gas Eine Wasserversorgungsleitung ist in der Karl-Duwe-Straße vorhanden. Das betreffende Gebiet liegt im Versorgungsgebiet der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH. Eine Gasversorgungsleitung ist in der Karl-Duwe-Straße vorhanden. Das betreffende Gebiet liegt im Versorgungsgebiet der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH. Versorgung des Gebietes mit Gas und Wasser Die Versorgung mit Wasser kann nach AVBWasserV über einen Anschluss erfolgen. Gebäudekomplexe, auch eigenständige Gebäude auf einem Grundstück bzw. einer Einheit unterschiedlicher Nutzung und Eigentümer werden über einen gemeinsamen Netzanschluss versorgt. An der Übergabestelle sind mehrere Zählpunkte möglich. Die Versorgung mit Gas kann nach NDAV über einen Anschluss erfolgen. Gebäudekomplexe, auch eigenständige Gebäude auf einem Grundstück bzw. einer Einheit unterschiedlicher Nutzung und Eigentümer werden über einen gemeinsamen Netzanschluss versorgt. An der Übergabestelle sind mehrere Zählpunkte möglich. Löschwasserbereitstellung Die erforderliche Löschwasserbereitstellung aus dem öffentlichen Versorgungsnetz richtet sich nach der überwiegenden Bauart bzw. nach demSeite 16 von 49 Seite 17 derzeit gültigen Bebauungsplan. Die Löschwasserbereitstellung für die vorgesehene Bebauung ist möglich. Für die Löschwasserbereitstellung ist derzeit der Grundschutz mit 96 m³/h für das Grundstück sicher-gestellt. Die Grundschutzmenge steht über die Hydranten im öffentlichen Versorgungsnetz zur Verfügung. Die Dimensionierung des Trinkwassernetzes erfolgt für neue und zu erneuernde Leitungen nach dem jeweiligen Trinkwasserbedarf. In Kerngebieten des Stadtgebietes und der Stadtbezirke kann über die, nach Trinkwasserbedarf dimensionieren Leitungen, der Löschwasserbedarf für den Grundschutz bereitgestellt werden. In Randgebieten resultiert daher langfristig (über 2050 hinaus) keine gesicherte Bereitstellung. Grundschutz und Objektschutz Löschwasser über Hausanschluss (Wandhydranten Typ F, Sprinkleranlagen, Hydranten u. ä.) Eine Löschwasserbereitstellung für den Objektschutz über einen Hausanschluss erfolgt nicht. Die Dimensionierung erfolgt nach dem Trinkwasserbedarf. Auf besondere Anfrage und nach Prüfung der Kapazitäten kann möglicherweise eine Bereitstellung von Löschwasser für den Objektschutz erfolgen. Stellungnahme Strom / Anlagen: Für das Bauprojekt „Greenhouse“ ist im Bereich des Bebauungsplanes zur Karl-Duwe-Straße hin ein Standort für eine Trafostation einzuplanen. Stellungnahme Straßenbeleuchtung: In den an das Plangebiet angrenzenden Straßen befinden sich Anlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Inwieweit diese Einrichtungen von der geplanten Maßnahme betroffen sind, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Eine Umlegung bzw. Versetzung von Anlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung sowie die Errichtung einer provisorischen Beleuchtung ist für den Erschließungsträger kostenpflichtig und muss frühzeitig mit der Bonn- Netz GmbH (T / N-S) abgestimmt werden. Gemäß Beleuchtungsvertrag zwischen der Stadt Bonn und den Stadtwerken Bonn (SWB) sind die SWB (Bonn-Netz GmbH / T / N-S) für die Planung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Bonn verantwortlich. Sollte sich im Zuge des Planungsprozesses heraus- stellen, dass der Bau einer neuen, öffentlichen Beleuchtungsanlage erforderlich ist, müssen wir frühzeitig an der weiteren Planung beteiligt werden. Die Festlegung von Leuchten-Standorten sowie die Auswahl von Leuchten und Masten muss in Rücksprache mit uns erfolgen. In diesem Zusammenhang weise ich nochmal darauf hin, dass es für das Stadtgebiet Bonn je nach Anwendung festgelegte Leuchten-Typen gibt. Stellungnahme Fernwärme: Es bestehen keine Bedenken.Seite 17 von 49 Seite 18 Stellungnahme Verkehrsplanung: Die Joseph-Schumpeter-Allee wird derzeit durch die Buslinie 606 befahren. Im Bereich des Plangebietes befindet sich die Haltestelle Konrad-Zuse-Platz. Im weiteren Verlauf befährt diese Buslinie die Heinrich-Konen-Straße, die in ihrem Querschnitt sehr beengt ist, sodass ein Begegnungsverkehr dort nicht auf der gesamten Länge stattfinden kann. Aus diesem Grund ist der Linienweg in diesem Bereich von weiteren Einschränkungen frei zu halten. Wenn sich im Rahmen der weiteren Planung herausstellt, dass Behinderungen für den ÖPNV nicht vermieden werden können, müssen diese frühestmöglich aber spätestens vier Wochen vor Baubeginn final mit uns abgestimmt sein, damit die Auswirkungen auf den ÖPNV von uns geprüft und notwendige betriebliche Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet und kommuniziert werden können. Wir gehen davon aus, dass die Belange des ÖPNV ausreichend Beachtung finden und wir bei drohen-den Störungen und Behinderungen des Betriebsablaufes sowie baulichen Veränderungen unserer Betriebsanlagen frühzeitig informiert werden und eventuelle Kosten Bestandteil der Baumaßnahme sind. Wir weisen vorsorglich auf den Flächenbedarf der aufgeführten Haltestelle hin. Sollten aus unvermeidlichen Gründen Veränderungen der Haltestellenfläche stattfinden müssen, sind auch diese frühzeitig mit uns abzustimmen. In diesem Bereich muss mit der normalen Geräuschentwicklung aus dem Busbetrieb gerechnet werden. Zu Beschlusspunkt III. 2 Mit der Ausweisung einer zusätzlichen eingeschossig überbaubaren Fläche an der Nordostseite des bestehenden Gebäudes wurden auch die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Gefahr des Vogelschlags und deren Vermeidung geprüft. Der Wintergarten soll im Bereich der bereits von Schirmen überdachten Terrasse errichtet werden. Bäume und sonstige Großgehölze werden hierfür nicht gerodet. Die Erdgeschossfassade weist im Bereich des geplanten Anbaus bereits bodentiefe Fenster und insgesamt einen hohen Glasanteil auf. Lediglich die Seitenwände des geplanten Wintergartens werden zusätzlich errichtet. Mit den empfohlenen Maßnahmen zum Vogelschutz an den neu zu errichtenden Glasflächen ist dem Belang des Artenschutzes weitreichend und in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Der Anregung zur planungsrechtlichen Festsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Vogelschlag ist im vorliegenden Plan bereits mit Ziffer 5 der textlichen Festsetzungen gefolgt. Dies geschieht aus grundsätzlichen Überlegungen auch in diesem Bereich, in dem an den bestehenden Gebäuden der Planveranlasserin in unmittelbarer Nachbarschaft kein signifikantes Risiko für Vogelschlag festzustellen ist. Es ist rechtssystematisch geboten, den Grundstückseigentümer nicht zu einer bestimmten Maßnahme zu zwingen, wenn das Ziel auch mit anderen Maßnahmen erreicht werden kann. Daher ist die im Plan eröffnete Möglichkeit der Abweichung aufgrund eines gutachterlichen Nachweises für den Rechtsbestand der Festsetzung erforderlich.Seite 18 von 49 Seite 19 Im konkreten Vorhaben plant die Vorhabenträgerin, Solarzellen in die Gläser der Fassaden zu integrieren. Hierdurch verändert sich der visuelle Eindruck der Fassade auch für Vögel. U.a. für diesen Anwendungsfall kann keine schematische Vorgabe von Maßnahmen nach einer nicht als Norm eingeführten Handlungsempfehlung im Plan festgesetzt werden. Für die Umsetzung dieser kombinierten Solar- und Glasfassade wurde eine gutachterliche Stellungnahme durch ein Landschaftsplanungsbüro angefertigt, in welcher die Geeignetheit der Maßnahme in Bezug auf die Vermeidung von Vogelschlag nachgewiesen wird. Diese Stellungnahme ist dieser Vorlage beigefügt. Die Originale der eingereichten Stellungnahmen und eine Liste mit den Namen derjenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eine Stellungnahme abgegeben haben, liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Beuel, dem Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen sowie des Rates eine Viertelstunde vor und während den Sitzungen zur Einsicht bereit. Gleiches gilt auch für die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Nr. eingegangenen Stellungnahmen (Beschlusspunkt I) und die dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Gutachten und Stellungnahmen. Zu Beschlusspunkt III.4 Der Anregung, die Bauelemente anders anzuordnen wird nicht gefolgt, da sich die Erweiterung nur an der geplanten Stelle sinnvoll anordnen lässt und andere Standorte zur Vermeidung des Vogelschlags keine Vorteile bringen. Eine Beseitigung von Großgehölzen wird durch diesen Bebauungsplan nicht ausgelöst, ein Großteil der an das Plangebiet angrenzenden Gehölzkulisse muss jedoch voraussichtlich im Zuge der Umsetzung des S-Bahn-Projekts S13 Troisdorf-Oberkassel durch die DB beseitigt werden. Der Überflutungsnachweis betrachtet regelwerkkonform ein 100-jährliches Starkregenereignis. Eine Überflutung durch zusätzlich vom Ankerbach herbeigeführte Wassermassen wird dabei nicht berücksichtigt. Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW zeigt sowohl für das 100-jährliche als auch für ein 500-jährliches Hochwasser jeweils nur eng umgrenzte lineare Überschwemmungsbereiche im unmittelbaren Gewässerverlauf des Ankerbachs, welche das Plangebiet nicht betreffen. Für den Überflutungsnachweis des Baugrundstücks ergeben sich hieraus keine zusätzlich zu berücksichtigenden Wassermengen. Städtebaulicher Vertrag: Zum Bebauungsplan wird vor dem Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträgerin und der Stadt Bonn geschlossen. Darin werden diejenigen Aspekte der Planung vereinbart, die in den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht geregelt werden können. Der Vertrag sieht im wesentlichen folgende Vereinbarungen vor: Das Vorhaben betrifft die Errichtung eines sechsgeschossigen Bürogebäudes mit insgesamt rd. 4.300 qm Brutto-Grundfläche (BGF) Des Weiteren wird im Rahmen des Vorhabens im Erdgeschoss eine öffentlich zugängliche Nutzung in Form einer gastronomischen Nutzung realisiert. Die Gebäudeansichten und derSeite 19 von 49 Seite 20 Lageplan sind ebenfalls Bestandteil des Vertrags. Es wird eine Durchführungsverpflichtung vereinbart, in der die Vorhabenträgerin verpflichtet wird, binnen 6 Monaten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes einen Bauantrag zu stellen und das Vorhaben innerhalb von 24 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung fertigzustellen Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Da ein großer Anteil der Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO2-Emissionen vermieden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Gemäß dem Ratsbeschluss „Energieeffizienzstandards beim Neubau“ vom 22.10.2015 (DS-Nr. 1512547) wird mindestens der KfW-Effizienzhausstandard 55 bezogen auf die Energieeinsparverordnung 2014 (zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013) ausgeführt. Die zur öffentlichen Auslegung am 09.12.2021 vom Rat beschlossene und ausgelegte Planbegründung sieht darüber hinausgehend den KfW-40-Standard für das Innovation Greenhouse vor. Das zu vereinbarende Energiekonzept sieht eine flexible, kaskadenförmig aufgebaute Luft-Wärmepumpe vor, die über eine entsprechend dimensionierte Photovoltaikanlage versorgt wird. Darüber hinaus wird über den Eigenverbrauch produzierter Strom in Speichermedien gespeichert. Die Be- und Entlüftungsanlage erhält eine Wärmerückgewinnung mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 78 %. Primär werden die Büroflächen natürlich gemäß den gesetzlichen Anforderungen be- und entlüftet, was die Installation einer Glas-Doppelfassade erfordert. Der Heiz- und Kühlbedarf wird über intelligent gesteuerte Heiz- und Kühldeckensegel abgedeckt. Verglaste bauliche Anlagen des Vorhabens sollen unter Berücksichtigung von Maßnahmen zum Vogelschutz ausgeführt werden. Hinweise auf geeignete Maßnahmen enthält der Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der schweizerischen Vogelwarte Sempach, der als Anlage zum Vertrag beigefügt und zu beachten ist. Inzwischen wurde das Energiekonzept dahingehend konkretisiert, als dass eine gebäudeintegrierte Solarfassade vorgesehen ist. Besonderheit hierbei ist, dass die Photovoltaikfolien gleichzeitig die Funktion des Vogelschutzes übernehmen. Eine positive Einschätzung der Wirksamkeit in Bezug auf den Vogelschlag wurde durch die gutachterliche Stellungnahme eines Fachbüros abgegeben. Das Energiekonzept wird als Anlage dem städtebaulichen Vertrag beigefügt. Es werden folgende Mobilitätsmaßnahmen verbindlich umgesetzt: - Errichtung einer Carsharing-Station, - Förderung von Fahrgemeinschaften durch Stellplatzvorteile, - gemeinsames Pendler-Portal für das Gesamtgebiet Bonner Bogen, - Bikesharing-Station, Umkleiden mit Spinden und Duschmöglichkeiten sowie eine Do-It-Yourself Fahrradwerkstatt, - Ladeinfastruktur für E-Bikes und Elektroautos,Seite 20 von 49 Seite 21 - Infoanzeigetafeln für ÖPNV. In der Vorlage zum Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung wurde hier noch die Bereitstellung von Jobtickets aufgeführt. Da die Bereitstellung von Jobtickets für die Vorhabenträgerin aufgrund der vorgesehenen teilweise Weitervermietung von Büroräumen an kleine Unternehmen oder Einzelnutzer nicht wie im Mobilitätskonzept vorgesehen umgesetzt werden kann, wird dies nicht mehr in den Vertrag aufgenommen. Der Wegfall der durch das Jobticket prognostizierten Reduktion der Erzeugung von Kfz-Verkehren wird jedoch nach Einschätzung des Gutachtenbüros durch die Einführung des 49-Euro- Deutschlandtickets, welches bundesweit ab dem 01.05.2023 erhältlich ist, mehr als kompensiert werden. Da die Dauerhaftigkeit dieser Maßnahme heute noch nicht abgeschätzt werden kann soll durch ein im städtebaulichen Vertrag vereinbartes Monitoring der Mobilitätsmaßnahmen die mittelfristige Verkehrsentwicklung analysiert und gegebenenfalls mit geeigneten Maßnahmen nachgesteuert werden. Darüber hinaus sind dem Städtebaulichen Vertrag ein Lageplan mit der Freiflächengestaltung und die mit der Stadt abgestimmten Gebäudeansichten beigefügt, womit diese ebenfalls eine Verbindlichkeit erlangen. Der städtebauliche Vertrag liegt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Beuel, des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen sowie des Rates eine Viertelstunde vor und während den Sitzungen zur Einsicht bereit. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Rechtsplan (öffentlich) 3 Begründung zum Satzungsbeschluss (öffentlich) 4 Bild 1 DB Netz Vertikale Eisenbahnlasten (öffentlich)Seite 21 von 49 Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Beuel Ortsteil OberkasselSeite 22 von 49 Fläche für Bahnanlagen Hauptverkehrsleitung Trinkwasser mit Schutzstreifen Bundesstadt Bonn Gemarkung Oberkassel Flur 12 Maßstab 1:500 Bebauungsplan Nr. 6920-2 - 2. Entwurf "Innovation Greenhouse" Planbereich: rechtsrheinische DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße und Karl-Duwe-Straße Allgemeine Darstellungen Nachrichtliche Darstellungen Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit den Anga- ben des Liegenschaftskatasters übereinstimmt. (Stand der Plangrundlage: ___.___.______ Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch Dieser Plan ist gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches durch Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom ___.___.______ zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Bonn, den ___.___.______ Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag Leiterin des Stadtplanungsamtes Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zur Zeit geltenden Fassung. - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 21. Novem- ber 2017 (BGBl. I S. 3786) in der zur Zeit geltenden Fassung. - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenver- ordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990, (BGBl. 1991 I S.58) in der zur Zeit geltenden Fassung. - Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Lan- desbauordnung (BauO NRW 2018) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421), in der zur Zeit geltenden Fassung. Bauliche Nutzung Art Sondergebiet (SO) - Büro und Verwaltung - Grundflächenzahl Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze maximal zulässige Gebäudehöhe im m ü. NHN Maß Sonstige Nutzung Mit Leitungsrecht zu Gunsten der Versor- gungsträger zu belastende Fläche Mit Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belastende Fläche Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Guns- ten des Versorgungsträgers zu belastende Fläche Versorgungsfläche - Umspannstation Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches in der Zeit vom ___.___.______ bis ___.___.______ öffentlich ausgelegen. Bonn, den ___.___.______ Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag Leiterin des Stadtplanungsamtes Dieser Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt. Bonn, den ___.___.______ Oberbürgermeisterin Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusse dieses Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) am ___.___.______ erfolgt. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Plan in Kraft. Bonn, den ___.___.______ Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag Leiterin des Stadtplanungsamtes Bauweise, Begrenzungs-, Baulinien u.ä. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes geschlossene Bauweise Baugrenze Kennzeichnung der Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109 in 71,56 m ü. NHN Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG Für den Planentwurf Bonn, den ___.___.______ Die Oberbürgermeisterin In Vertretung Stadtbaurat Leiterin des Stadtplanungsamtes Durch diesen Plan werden, soweit sie in den Geltungs- bereich dieses Bebauungsplanes fallen, ersetzt: - Bebauungsplan Nr.: 8120-15 (teilweise) Hinweise - Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und der Grünflächen dargestellten Einzelheiten sind unverbindlich - zu diesem Bebauungsplan gehört eine Begründung - zu diesem Bebauungsplan gehört ein städtebaulicher Vertrag - Eine Auskunft zum Bebauungsplan kann über das „Kundenzentrum Geodaten“ der Stadt Bonn, Stadthaus, Berliner Platz, Aufzug 2, Etage 6B erteilt werden. Gemarkungsgrenze Flurgrenze Flurstücksgrenze vorhandenes Gebäude vorhandene Höhe in m ü.NHN Parallelmaß / Streckenmaß rechter Winkel gestreckter Winkel vorhandene Traufhöhe vorhandener Kanaldeckel Ein- und Ausfahrtbereich I Textliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung 1.1 Es ist ein Sondergebiet (SO) - Büro und Verwaltung - gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. 1.2 Das Sondergebiet (SO) - Büro und Verwaltung - dient vorwiegend der Unterbringung von Büro- und Verwaltungseinrichtungen sowie nicht wesentlich störenden Einrichtungen für Forschung und Ent- wicklung. 1.3 Allgemein zulässig sind: - Büro- und Verwaltungsgebäude, - Gebäude und Anlagen für nicht wesentlich störende Einrichtungen für Forschung und Entwicklung, - Parkhäuser. 1.4 Ausnahmsweise zulässig sind: - Schank- und Speisewirtschaften, - Läden, die die dem Verkauf von verzehrfertigen Waren dienen, Kioske - Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke, - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal. 2 Maß der baulichen Nutzung 2.1 Das Maß der baulichen Nutzung ist bestimmt durch die festgesetz- te Grundflächenzahl (GRZ), die Zahl der Vollgeschosse sowie die maximal zulässigen Gebäudehöhen (Hmax.). 2.2 Die im Plan festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) darf durch die Grundflächen von ebenerdigen Terrassen sowie von sonsti- gen baulichen Anlagen nach § 19 (4) Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden. 2.3 Die festgesetzten Gebäudehöhen (Hmax.) sind absolute Höhen in m über Normallhöhennull (m ü. NHN) und berücksichtigen auch die Höhen der technischen Anlagen wie zum Beispiel Fahrschächte, Anlagen für die Nutzung von Solarenergie und / oder Fotovoltaik und dürfen nicht überschritten werden. Die technischen Anlagen und Einrichtungen sind einzuhausen; ausgenommen sind Anlagen für die Nutzung von Solarenergie. 2.4 Als oberer Bezugspunkt für die in der Planzeichnung festgesetzten Gebäudehöhen (Hmax.) wird die Oberkante über dem obersten Ab- schluss der Außenwand von baulichen Anlagen festgesetzt. 3 Flächen für Stellplätze und Garagen 3.1 Stellplätze für Pkw sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 3.2 Abstellanlagen für Fahrräder sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 4. Versorgungsflächen Die im Plan festgesetzte Versorgungsfläche dient der Errichtung einer Mittelspannungs- Umspannstation (Trafo). Ausnahmswei- se kann eine solche Anlage auch an anderer Stelle im Plangebiet zugelassen werden, sofern der Versorgungsträger dem zustimmt. 5 Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 5.1 Innerhalb der mit den Lärmpegelbereichen (LBP) II bis VII gekenn- zeichneten Flächen müssen die Außenbauteile (z.B. Wand, Dach, Fenster, Türen) und Elemente (z.B. Lüftungseinrichtungen, Roll- ladenkästen) von Gebäuden entsprechend der unterschiedlichen Raumarten oder Nutzungen die Anforderungen an die Luftschall- dämmung nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, Teil 1 und Teil 2, Ausgabe Januar 2018 für den entsprechenden Lärmpegel- bereich erfüllen. Tabelle: Zuordnung zwischen Lärmpegelbereichen und maßgebli- chen Außenlärmpegel (Tabelle 7 der DIN 4109) Festgesetzter Lämpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel La I II III IV V VI VII < 55 dB(A) 56 - 60 dB(A) 61 - 65 dB(A) 66 - 70 dB(A) 71 - 75 dB(A) 76 - 80 dB(A) >80 dB(A) Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Quelle: DIN 4109 (01/2018) Die maßgeblichen Lärmpegelbereiche sind in der Planzeichnung gekennzeichnet. 5.2 Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 sind mit Fenstern mit integrierten schallgedämpften Lüftungen oder mit einem fens- terunabhängigem Lüftungssystem auszustatten. 5.3 Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren kann durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden, dass aufgrund der kon- kreten Ausbildung des Baukörpers auch die Anforderungen ei- nes geringeren maßgeblichen Außenlärmpegels ausreichenden Schallschutz gewährleisten. 5.4 Die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Stand 2018) kann wäh- rend der Öffnungszeiten im Amt für Bodenmanagement und Geoin- formation (Kundenzentrum Geodaten) eingesehen werden. Eine Möglichkeit zum Erwerb der DIN 4109 besteht bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. 6 Maßnahmen zum Schutz der Natur (Artenschutz) Verglaste Bauteile sind nur mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15 % zulässig und mittels hochwirksamer Markierungen wie - Vertikale Linien (mind. 5 mm breit bei max. 10 cm Abstand) oder - Horizontale Linien (mind. 3 mm breit bei max. 3 cm Abstand oder mind. 5 mm breit bei max. 5 cm Abstand) oder - Punktraster (mind. 25 % Deckungsgrad bei mind. 5 mm Durch- messer oder mind 15 % Deckungsgrad ab 30 mm Durchmesser) oder mittels der Verwendung von halbtransparenten Materialien für Vögel sichtbar zu machen. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren kann von Maßnahmen nach Satz 1 abgesehen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass mit anderen Maßnahmen gleichwertiger Schutz vor Vo- gelschlag gewährleistet ist. 7 Pflanzgebot Flachdächer sind, mit Ausnahme von Flächen von Dachterrassen, Stellplätzen und deren Zufahrten, Glasdächern, Lichtkuppeln, Technischen Aufbauten und Wartungsgängen – soweit brand- schutztechnische oder sicherheitstechnische Bestimmungen nicht entgegenstehen – intensiv zu begrünen. Die Begrünung ist mindestens als einfach intensive Dachbegrünung mit einer Aufbaudicke von 15-25 cm und einem Abflussbeiwert von Cs=0,3 auszuführen und dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten. 8 Flächen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien Bei der Errichtung von Gebäuden sind Dachflächen statisch so auszulegen und insbesondere mit Leitungsschächten so vorzube- reiten, dass sie für die Aufnahme von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie geeignet sind. Hinweise Artenschutz 1. Bei der Beleuchtung des Geländes sind insektenfreundliche Leuchtmittel mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten zu verwenden. Die Leuchten sollten nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin abstrahlen. 2. Abbruch-, Rodungs- und Fällarbeiten, die Entfernung von Fassadenbe- wuchs, sind ausschließlich außerhalb des Brutzeitraums der Vögel (im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. (29.) Februar) durchzuführen (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Alternativ kann eine Kontrolle auf Brutnester vor Beginn der Rodungsarbeiten durchgeführt werden. Nachweise über die erfolgten Un- tersuchungen sind der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. 3. Zur Vermeidung von Vogelschlag ist bei der Ausführung verglaster Bautei- le über die textliche Festsetzung Nr. 5 hinaus der Leitfaden „Vogelfreund- liches Bauen mit Glas und Licht“ der schweizerischen Vogelwarte Sem- pach, 2012, S. 15ff. auszuführen. Sollte im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden, dass mit anderen Maßnahmen ein gleichwertiger Vogelschutz erzielt wird, so kann vom Leitfaden abgewichen werden. Der Leitfaden kann während der Öffnungszeiten im Amt für Bodenmanage- ment und Geoinformation (Kundenzentrum Geodaten) eingesehen wer- den. 4. Vor Abbruch sind Gebäude fachkundig auf Quartiere von Zwergfledermäu- sen zu untersuchen. Bei Verlust bestehender Quartiere sind saisonal an- gepasste Ersatzquartiere bereitzustellen. 5. In der Winterpause (Mitte November bis Ende Februar) vor Beginn der Baumaßnahmen ist ein Amphibienschutzzaun am Nordost- und am Süd- ostrand des Plangebiets für die gesamte Dauer der Baumaßnahme zu errichten. Die Entfernung von Gehölzen sowie potenziellen Versteckmög- lichkeiten für Reptilien (z.B. Gehölzschnitt, Erdaushub, Schuttablagerun- gen) ist ausschließlich im Winter durchzuführen. 6. Die zu erhaltenden Bäume und Gehölze angrenzend zum Plangebiet sind während der Bauzeit durch Bauzäune abzugrenzen und somit zu schützen. Bodendenkmalpflege Auf die §§ 15 und 16 DSchG NW wird hingewiesen. Demnach sind beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde die Bundesstadt Bonn als Untere Denkmalbehörde oder das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland des LVR, Außenstelle Overath, Gut Eichtal unverzüglich zu informieren. Kampfmittel Empfehlung einer geophysikalischen Untersuchung, da Auswertung einer Teilfläche nicht möglich. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst zusätzlich eine Sicher- heitsdetektion. Ansprechpartner ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf das Dezernat 22 / Gefahrenabwehr, Hafensicherheit, Kampfmittel- beseitigung. Dieser Plan ist gemäß § 10 Baugesetzbuch vom Rat der Stadt Bonn am ___.___.______ als Satzung beschlossen worden. Bonn, den ___.___.______ Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag Stadtbaurat 5 6 . 9 6 5 7 . 5 4 5 6 . 4 6 5 4 . 7 1 5 4 . 6 1 5 4 . 6 4 5 4 . 7 4 5 4 . 7 8 5 6 . 0 5 5 6 . 5 1 5 6 . 6 3 5 6 . 5 1 5 6 . 4 6 5 6 . 5 2 5 6 . 0 0 5 5 . 9 5 5 5 . 9 8 5 6 . 0 5 5 6 . 1 9 5 6 . 8 9 5 6 . 9 0 5 1 .6 6 5 1 .7 5 5 2 . 7 2 5 2 . 5 9 O K M a u e r KD 54.0 2 5 6 . 4 5 5 4 . 2 0 5 4 . 1 2 5 6 . 3 0 5 6 . 1 2 5 4 . 1 3 5 4 . 0 6 53 .9 5 5 4 . 1 6 5 4 . 0 5 KD 54 .06 5 4 . 8 2 5 4 . 7 9 5 5 . 9 9 5 6 . 0 5 5 5 . 9 0 5 6 . 0 0 5 6 . 9 6 56.80 Schacht 5 7 . 0 2 5 6 . 6 5 KD 57.3 5 5 7 . 4 7 O K 5 7 . 3 0 O K 5 6 . 7 7 O K 5 6 . 7 3 U K K D 56.72 KD 56 .76 5 7 . 2 3 U K 5 6 . 9 4 5 6 . 8 6 5 6 . 9 1 5 6 . 8 1 56 .63 5 6 . 6 9 56.6 2 56.92 56 .7 05 6 .69 56.62 56.59 5 6 . 5 8 5 6 . 6 2 5 6 . 4 1 56 .5 3 56 .54 5 6 . 5 0 56 .6 0 56.6 8 5 6 . 6 2 5 6 . 7 8 5 6 . 7 3 5 6 . 7 0 5 6 . 7 0 5 6 . 6 9 5 6 . 6 9 5 6 . 3 9 5 6 . 4 0 5 7 . 1 5 D N 2 50 DN 2 50 D N 250 56.76 56.16 OK Mauer 54.27 Sch ilderbrücke Schacht Wasser 56.84 Bach (verrohrt ) Fahrba hn Fahrb ahn OK Mauer 54.27 56.3 8 P P KD 56.76 KE 5 2, 62 KS 51 ,48 PP P <- g ep lante Z ufahrt P OK Mauer 54.27 Treppe Sch ilderbrücke EFH 56.73 56.45 Bundesbahn (2324) P <- S chu t zs t r ei fe n # 6 ,0 Ein-/Aus fahrt Parkhaus S t ahl D N 60 0 Großgarage 0-13 Ebenen Pflaster vo n Du is b u rg -W e d a u n a ch N ie de rlah ns te i n 57.40 UK B o rd ste i n ( b rei t 0, 22 ) B or ds tei n (b rei t 0, 12 ) Fahrba hn Fahrb ahn Bach KD 56,74 KS 54,57 KD 56,74 K E 5 1,26 KS 51,12 B auw erk Pflaster B e et 56.78 Tre ppe 56.80 BRH 75,06 VI FD KD 57.35 KS 5 3,06 KD 56.72 KS 51 ,32 Karl-Duwe-Straße Konrad-Zuse-Platz Heinrich-Konen-Straße Joseph-Schumpeter-Allee Rheinwerkallee Oberkasseler Ufer Heinrich-Konen-Str 230 227 228 210 188 211 214 192 182 220 213 500 478 221 219 477 510 479 471 508 501 428 483 427 426 519 235 236 237 233 520 452 217 492 191 488 180 Beuel Flur 67 516 239 347 208 229 204 9 9 5 Anschluss BP 8120-13 Anschluss BP 8120-15 Flur 66 Oberkassel Flur 12 LPB III LPB V LPB VI LPB VII LPB IV LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI LPB VII #7,30 -5,00- #6,00 38° VI0,75 #4,50-65,55- SO - Büro und Verwaltung - H 78,00max. G L T 74,25 T 77,40 T 77,40 T=77,40 #1,50 H 81,00max. #8,50 -4,50--40,00--56,50- g L -2,00- -2,50- #8,00 #2,40 #3,50 GFL #4,00 #20,50 H 61,00max. -11,00- SO VI 0,75 #4,50 / -4,50- H 78,00max. LPB V g T 77,40 SO VI 0,75 H 78,00max. L LPB V g G GFLSeite 23 von 49 Bundesstadt Bonn Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ Stadtbezirk Beuel,, Ortsteil Oberkassel Begrüündung zur erneuten öffentlichen AuslegungSeite 24 von 49 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 11 STÄDTEBAULICHE ARBEITSGEMEINSCHAFT BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND SIEDLUNGSWESEN Thomas--Mann--Straßße 4411 · 5533111111 Bonn · TEL..:: 00222288 //222277 223366 1100 · FAX:: 00222288// 222277 223366 1199 Bearbeitung:: Dipl.. Ing.. Ralf Thielecke M..A.. Agnieszka Kosa Inhalt 11 Allgemeine Vorgaben ...................................................................................................................................................................................... 22 11..11 Plangebiet .............................................................................................................................................................................................................................. 22 11..22 Planungsvorgaben .................................................................................................................................................................................................... 22 11..33 Planungsablauf // Planverfahren.............................................................................................................................................................. 33 11..44 Nutzungseignung ........................................................................................................................................................................................................ 55 11..55 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans .................................................................................................................................... 55 11..66 Vorhabenbeschreibung ...................................................................................................................................................................................... 66 11..77 Festsetzungen des Bebauungsplans .............................................................................................................................................. 66 11..77..11 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................................................................................ 66 11..77..22 Maßß der baulichen Nutzung .......................................................................................................................................................... 77 11..77..33 Bauweise und üüberbaubare Grundstüücksfläche .............................................................................................. 88 11..77..44 Grüün-- und Freiflächen // Pflanzgebote .............................................................................................................................. 99 11..77..55 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ...................................................................................................... 99 11..77..66 Verkehrsflächen // Flächen füür den ruhenden Verkehr............................................................................1100 11..77..77 Örtliche Bauvorschriften ....................................................................................................................................................................1100 11..88 Erschließßung ....................................................................................................................................................................................................................1111 11..88..11 Technische Infrastruktur ....................................................................................................................................................................1122 22 Auswirkungen der Planung ................................................................................................................................................................ 1144 22..11 Städtebauliche Auswirkungen ................................................................................................................................................................1144 22..22 Verkehrliche Auswirkungen ........................................................................................................................................................................1144 22..33 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................................................................................................1155 22..33..11 Mensch // Gesundheit ............................................................................................................................................................................1155 22..33..22 Klima // Luft ............................................................................................................................................................................................................1155 22..33..33 Flora // Fauna // Artenschutz ..........................................................................................................................................................1188 22..33..44 Boden // Wasser..............................................................................................................................................................................................2222 22..33..55 Landschaftsbild // Erholung ............................................................................................................................................................2233 22..33..66 Kultur-- und Sachgüüter ..........................................................................................................................................................................2233 22..44 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur ..........................................................................................................................2233 22..55 Bodenordnung,, Kosten und Finanzierung ............................................................................................................................2233 Anhang .......................................................................................................................................................................................................................................... 2244 Auflistung der verwendeten Gutachten ..........................................................................................................................................................2244Seite 25 von 49 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 22 11 Allgemeine Vorgaben 11..11 Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ umfasst das rund 00,,55 ha großße Teilstüück des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.. 88112200--1155 nördlich der Karl--Duwe--Straßße in Bonn Oberkassel.. Es erstreckt sich üüber das Flurstüück 550088 sowie Teilflächen der Flurstüücke 445522 und 448888 ((Bahnanlage)) der Flur 1122 der Gemarkung Oberkassel.. Dieser Bereich umfasst das bestehende Parkhaus P33,, das daran angeschlossene Büürogebäude ((Haus der freien Berufe)) sowie die östlich angrenzende Fläche des geplanten Innovation Greenhouse.. Das Plangrundstüück liegt außßerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins und jeglicher anderen Schutzgebiete.. 11..22 Planungsvorgaben Regionalplan Der Regionalplan füür den Regierungsbezirk Köln;; Teilabschnitt Region Bonn // Rhein--Sieg stellt das Plangebiet und seine Umgebung als allgemeinen Siedlungsbereich ((ASB)) dar.. Entlang der Nordostgrenze des Flurstüücks 550088 ist die rechtsrheinische Schienenstrecke Köln-- Niederlahnstein der DB dargestellt.. Somit entspricht die geplante Nutzung der regionalplanerischen Darstellung.. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan ((FNP)) der Stadt Bonn stellt die Fläche des Plangebietes und seiner näheren Umgebung als Mosaik von Mischbauflächen,, Grüünflächen und Flächen füür Bahnanlagen dar.. Das westlich angrenzende Quartier Bonner Bogen ist als Sonderbaufläche – Büüro und Verwaltung dargestellt.. Auch jenseits der Bahnanlagen schließßen sich Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Büüro und Verwaltung an.. Das Plangrundstüück soll zuküünftig entsprechend der näheren Umgebung als Sondergebiet füür Büüro und Verwaltung festgesetzt werden.. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes ist nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplans entsprechend auf dem Wege der Berichtigung anzupassen ((küünftig:: Sonderbaufläche)).. Füür die verbleibenden Mischgebietsflächen,, die üüberwiegend im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins liegen,, wird der Flächennutzungsplan nachfolgend in einem eigenständigen Verfahren geändert.. Geltendes Planungsrecht Das Plangrundstüück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.. 88112200--1155 aus dem Jahr 22000088 füür das Areal zwischen dem Weg,, der den Ankerbach westlich begleitet,, Konrad--Zuse--Platz,, Heinrich--Konen--Straßße,, DB--Trasse Köln--Niederlahnstein und einer Parallelen ca.. 113300 m süüdöstlich der Rheinwerkallee.. Es erstreckt sich üüber den im rechtskräftigen BP Nr.. 88112200--1155 als Grundstüück J definierten Bereich – die Fläche zwischen der rechtsrheinischen DB--Strecke Köln--Niederlahnstein,, Heinrich--Konen--Straßße und Karl-- Duwe--Straßße.. Der Plan setzt füür das Plangebiet ein Mischgebiet ((MI)) in geschlossener Bauweise mit Zweckbestimmung Parkhaus mit untergeordneten Nutzungen – Einzelhandel und Fitnesscenter fest.. Darüüber hinaus sind mindestens 11..220000 m22 der Dachfläche extensiv zu begrüünen..Seite 26 von 49 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 33 Das Maßß der baulichen Nutzung ist mit einer Grundflächenzahl ((GRZ)) von 00,,66 und maximalen Gebäudehöhe von 7777,,4400 m üü.. NHN sowie Höchstgrenzen füür die Zahl der Vollgeschosse mit VI und bei einer Bauhöhe von etwa 2211 m einem Staffelgeschoss ((BauNVO 11999900)) festgesetzt.. Die üüberbaubaren Grundstüücksflächen sind durch parallel zu der Bahntrasse und der Karl-- Duwe--Straßße verlaufende Baugrenzen bestimmt.. Zur Heinrich--Konen--Straßße und zum Konrad--Zuse--Platz berüücksichtigen die Baugrenzen einen Vorplatz.. Die noch unbebaute Teilfläche des Planbereichs war bislang füür eine Erweiterung des Parkhauses P33 bestimmt.. Eine solche Erweiterung ist jedoch nicht mehr erforderlich.. Mit seinen Festsetzungen steht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.. 88112200--1155 dem städtebaulichen Ziel und der Vorhabenplanung des Innovation Greenhouse als sechsgeschossigem Büürogebäude mit Ladenflächen//Bistro in verschiedenen Punkten entgegen.. Insbesondere die Art der baulichen Nutzung sowie die der Karl--Duwe--Straßße zugewandte Baugrenze und die festgesetzten Nutzungsmaßße erweisen sich als zu eng gefasst.. Daher soll das Planungsrecht den neuen städtebaulichen Zielsetzungen mit der Zulässigkeit einer Sondergebietsnutzung füür Büüro und Verwaltung statt eines Parkhauses mit Einrichtungen füür sportliche Zwecke durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 66992200--22 angepasst werden.. Das bereits realisierte Parkhaus P33 sowie das daran angeschlossene Büürogebäude werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.. Angelehnt an die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.. 88112200--1155 ist im Planbereich durch die Vorhabenträgerin ein Parkhaus mit rund 445500 Einstellplätzen mit vorgelagertem Büürogebäude und gastronomischen und dienstleistungsorientierten Nutzungen im Erdgeschoss errichtet worden.. Die bestehende Nutzung entspricht jedoch hinsichtlich Art und Maßß sowie der Lage der üüberbauten Flächen nicht den Planfestsetzungen des bestehenden Bebauungsplans,, daher soll hier das Planungsrecht der üüber Befreiungen genehmigten Nutzung angepasst werden.. An der ursprüünglichen Festsetzung einer Nutzung füür sportliche Zwecke soll nicht mehr festgehalten werden.. In Verbindung mit dem Vorhaben Innovation Greenhouse ist eine Anhebung der Grundflächenzahl ((GRZ)) füür das Gesamtgrundstüück notwendig.. 11..33 Planungsablauf // Planverfahren Die DevelopVisio Innovation Greenhouse GmbH hat mit Schreiben vom 1188..0077..22001199 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur vorhabenbezogenen Änderung des bestehenden Planungsrechts füür den Teilbereich – Grundstüück J – des Bebauungsplans 88112200-- 1155 gestellt.. Die dort festgesetzte Nutzung „Parkhaus“ wurde auf einer Teilfläche mit einer Stellplatzkapazität von rund 448800 Stellplätzen realisiert.. Insgesamt verfüügt der Bonner Bogen derzeit üüber einen Parkraum von üüber 11..225500 Stellplätzen,, die in den Tiefgaragen P11 und P22 und dem Parkhaus P33 güünstig sowohl füür Kurz-- als auch füür Dauerparker erreichbar sind.. Füür eine Erweiterung besteht kein Bedarf mehr,, da zurzeit laut der Verkehrsuntersuchung11 aus dem Januar 22002200 an den meisten Tagen ((9955 %% der Werktage)) üüber den ganzen Tag in den Tiefgargen P11 und P22 und dem Parkhaus P33 durchschnittlich 222266 freie Stellplätze zur Verfüügung stehen.. Im Hinblick auf die effiziente Auslastung und Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur an diesem Standort sollen anstelle eines weiteren Parkhauses neue Büüro--,, Verwaltungs-- und Forschungsflächen entwickelt werden.. 11 Verkehrsuntersuchung zum „Innovation Greenhouse“ und „Rheinpavillon“ in Bonn,, Januar 22002200,, AachenSeite 27 von 49 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 44 Der Ausschuss füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 2277..1111..22001199 den Zielbeschluss üüber die Entwicklung der Fläche zwischen rechtsrheinischer DB--Strecke Köln--Niederlahnstein,, Heinrich--Konen--Straßße und Karl--Duwe-- Straßße vertagt.. Der Verwaltung wurde der Auftrag erteilt,, die Abweichungen des Vorhabens vom rechtskräftigen Bebauungsplan darzulegen.. In der Sitzung des Ausschusses füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz am 2222..0011..22002200 erfolgte der Zielbeschluss füür die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.. 66992200--22 ((DS--Nr.. 119900339955 und 11990033995511 ST)).. Ziel des Bebauungsplanes Nr.. 66992200--22 ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes als Bestandteil des Büüro-- und Verwaltungsstandorts im rechtsrheinischen Teil von Bonn.. Die Konzentration einer Vielfalt an Branchen und deren ergänzenden Nutzungen hat einen innovativen Arbeitsstandort entstehen lassen.. Eine Intensivierung und Erweiterung des Nutzungsangebots in dieser Lage soll im Rahmen der Stadtteilentwicklung zur Attraktivität des Standortes beitragen.. Diese Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.. 66992200-- 22 umgesetzt.. Da der Bebauungsplan als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem.. §§1133a BauGB aufgestellt wird,, hat der Ausschuss füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz von einer früühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.. §§ 33 ((11)) BauGB abgesehen ((§§ 1133a Abs..33 Satz Nr..22 BauGB)).. Die früühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäßß §§ 44 ((11)) BauGB fand im Zeitraum vom 1177..0022 bis einschließßlich 1133..0033..22002200 statt.. Das Vorhaben des Büürogebäudes dient der Innenentwicklung durch Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung eines bestehenden Areals.. Die füür die Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens zulässige Grundfläche von maximal 2200..000000 m²² nach §§ 1133a Abs.. 11 Nr.. 11 wird nicht üüberschritten.. Eine Pflicht zur Durchfüührung einer Umweltverträglichkeitsprüüfung und der Erstellung eines Umweltberichts liegt nicht vor.. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte füür eine Beeinträchtigung von Natura--22000000--Gebieten ((Vogelschutzgebiet // FFH--Gebiet)).. Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach §§ 5500 Satz 11 des Bundes--Immissionsschutzgesetzes sind nicht zu beachten,, da das Plangebiet weder im relevanten Abstand eines Störfallbetriebes liegt,, noch selber Störfallbetriebe aufnehmen kann.. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüüfung nach §§ 22 Abs.. 44 BauGB und dem Umweltbericht nach §§ 22a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §§ 1100a Abs.. 11 BauGB abgesehen.. Eingriffe in Natur und Landschaft gelten im Sinne des §§ 11a Abs.. 33 Satz 55 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.. Die umweltrelevanten Gesichtspunkte werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ohne formale Vorgaben geprüüft und in die Abwägung eingestellt.. Grundlage der Prüüfung sind die Ziele des Bebauungsplanes sowie die allgemeinen Grundsätze und Ziele füür die einzelnen Schutzgüüter nach den jeweiligen Fachgesetzen.. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wurden im Januar 22002200 eine Verkehrsuntersuchung ((Verkehrsuntersuchung zum „Innovation Greenhouse“ und „Rheinpavillon“ in Bonn,, Januar 22002200)),, eine Artenschutzprüüfung ((ASP Stufe I und II vom 1155..0011..22002211)),, ein Lärmgutachten ((2222..0022..22002211)) sowie ein Überflutungsnachweis ((April 22002200)) erarbeitet.. Obwohl dem Bebauungsplan ein konkretes Vorhaben zugrunde liegt,, wird dieser nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäßß §§ 1122 Baugesetzbuch ((BauGB)) aufgestellt,, da der üüberwiegende Teil des Plangebietes nicht dem Vorhaben Innovation Greenhouse dient und bereits bebaut wurde.. Die Durchfüührung des Vorhabens und seiner Erschließßung unter Beachtung der durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossenenSeite 28 von 49 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 55 Vorgaben füür Bauleitpläne auf Veranlassung eines Vorhabenträgers werden durch einen städtebaulichen Vertrag vor dem Satzungsbeschluss vertraglich sichergestellt.. Hierzu hat sich die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Planungsvereinbarung bereits verpflichtet.. Erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 0022..0011..22002222 bis 0077..0033..22002222 wurden diverse Planänderungen erforderlich.. Zum einen entfiel das Erfordernis füür die Absorptionsklasse der bahnseitigen Fassade.. Zum anderen machte die in der Zwischenzeit weiter vertiefte Gebäudeplanung Korrekturen an den üüberbaubaren Flächen erforderlich.. Durch die Planänderung soll im Bereich der bestehenden Terrasse westlich des Bestandsgebäudes ein fester Wintergarten entstehen.. Dieser soll als ganzjährig nutzbarer Gastraum die derzeit lediglich durch einen Sonnenschutz abgedeckte Terrasse ersetzen.. Eine weitere Änderung geringerer Bedeutung ist ein geänderter Zuschnitt des Baufensters füür das Technikgeschoss und füür die gläserne Atriumabdeckung,, durch den sich die geringe Wahrnehmbarkeit dieser Bauteile vom öffentlichen Raum aus jedoch nicht verändert.. An den tatsächlichen Bedarf angepasst werden zum Teil die Geh--,, Fahr--,, und Leitungsrechte auf den Flächen außßerhalb der üüberbaubaren Grundstüücksflächen.. Zur Sicherstellung der Stromversorgung wird zudem ein Trafostandort festgesetzt.. Nach §§ 44a ((33)) BauGB ist ein Bauleitplan erneut zu beteiligen,, wenn er nach der öffentlichen Auslegung geändert wurde.. Da sich die Betroffenheit der Änderungen nicht eindeutig abgrenzen lässt,, wurde eine erneute Offenlage notwendig.. 11..44 Nutzungseignung Die reale Situation und die Verkehrsuntersuchung zeigen auf,, dass die Erweiterung des Stellplatzangebots im Quartier Bonner Bogen nicht sinnvoll wäre.. Am Standort Bonner Bogen steht den Kurz-- und Dauerparkern Parkraum füür üüber 11..225500 Pkw in zwei Tiefgaragen P11 und P22 sowie einem Parkhaus P33 zur Verfüügung.. Dieser wird einheitlich durch die EcoVisio GmbH22 bewirtschaftetet.. Die durch den Gutachter durchgefüührte Bestandaufnahme kommt zum Ergebnis,, dass im Parkhaus P33 angrenzend an das geplante Büürogebäude von den rund 448800 Stellplätzen 443300 Stellplätze bauordnungsrechtlich keinem Bauvorhaben als notwendige Stellplätze zugeordnet sind.. Somit besteht die Möglichkeit,, die vorhandene Büürofläche mit den untergeordneten Läden-- und Gastronomielokalen zu erweitern und die Nutzung füür sportliche Zwecke zurüückzunehmen,, um den Standort noch attraktiver zu gestalten.. 11..55 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Das Innovation Greenhouse bildet den letzten Baustein der Arrondierung des Konrad--Zuse-- Platzes mit modernen Arbeitsplätzen.. Nach dem küünftigen Ausbau der Trasse füür die S--Bahn-- Linie 1133 und mit dem zugehörigen Bahnhof Oberkassel wird das Gebäude füür die mit der Bahn Ankommenden das „Tor“ zum Gesamtareal Bonner Bogen sein.. Der vorliegende Bebauungsplan dient dem Zweck,, das Planungsrecht füür den vorliegenden Entwurf herzustellen.. Gleichzeitig soll der Standort mit der Errichtung moderner Büüroflächen füür die Nutzung zum Beispiel durch innovative Technologieunternehmen // digitale Startups 22 www..parkenambonnerbogen..comSeite 29 von 49 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 66 gesichert und etabliert werden,, um die enge räumliche Zuordnung und Verknüüpfung mit den benachbarten Einrichtungen dauerhaft sicher zu stellen.. 11..66 Vorhabenbeschreibung Der vorgestellte Entwurf der Ulrich Griebel Planungsgesellschaft mbH,, Köln,, zeigt ein sechsgeschossiges Gebäude mit einer Doppelfassade aus Glas und Holzfenstern zur Karl-- Duwe--Straßße.. Entlang dieser Kante orientieren sich sowohl Großßraum-- als auch konventionell aufgeteilte Büüro-- und Tagungsräume und ein Bistro.. Mit der markanten Spitzform wird auf den Grundstüückszuschnitt reagiert.. Die der Bahnanlage zugewandte Fassade präsentiert sich als geschlossene Wand.. In dem Teil des Gebäudes sind ein Funktionsraum,, Sanitärräume und der Rettungsweg angeordnet.. Das oberste Geschoss hat eine der Karl--Duwe--Straßße zugewandte,, begehbare Terrasse.. Um die Klimaschutzanforderungen zu berüücksichtigen,, ist eine Dachteilfläche mit intensiver Dachbegrüünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen geplant.. Der städtebauliche Vertrag wird eine Verpflichtung zur Installation und zum Betrieb der PV--Anlage enthalten.. Das Gebäude soll barrierefrei von der Karl--Duwe--Straßße aus begehbar sein.. Das im Erdgeschoss liegende Bistro erhält einen separaten Eingang und ist somit füür die Öffentlichkeit zugänglich.. Zudem stellt das Gebäude in dieser Lage eine Abschirmung gegen den Schienenlärm der Bahnanlage füür die süüdlich existierenden bzw.. geplanten Nutzungen dar.. Die benötigten Stellplätze können innerhalb des unmittelbar angrenzenden Parkhaus P33 nachgewiesen werden.. Mit der Realisierung des Vorhabens wird der Raum füür moderne Arbeitsflächen in Form eines Shared Service Centers und einem vielfältigen Angebot an Coworking--Flächen erweitert.. Es wird damit die Kooperation zu bestehenden Unternehmen ermöglicht und der Standort gestärkt.. 11..77 Festsetzungen des Bebauungsplans 11..77..11 Art der baulichen Nutzung Sondergebiet Füür das Plangrundstüück wird ein sonstiges Sondergebiet nach §§ 1111 ((22)) BauNVO mit der Zweckbestimmung „Büüro und Verwaltung“ festgesetzt.. Das Sondergebiet ((SO)) -- Büüro und Verwaltung -- dient vorwiegend der Unterbringung von Büüro-- und Verwaltungseinrichtungen sowie nicht wesentlich störenden Einrichtungen füür Forschung und Entwicklung sowie füür eine Nutzung als Parkhaus,, dessen Stellplatzangebot üüber den Bedarf der Nutzungen im Plangebiet hinausgeht.. Ausnahmsweise zulässig sind Schank-- und Speisewirtschaften,, Läden,, die dem Verkauf verzehrfertiger Waren dienen,, Kioske,, Anlagen füür kulturelle,, sportliche und soziale Zwecke sowie Wohnungen füür Aufsichts-- und Bereitschaftspersonal.. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind dem Hauptzweck des Sondergebietes untergeordnet und sind nur in begrenztem Umfang zulässig.. Der Gebietscharakter muss dabei gewahrt bleiben.. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.. 88112200--1155 war das Grundstüück J als Mischgebiet ((MI)) festgesetzt.. Die Änderung des Bebauungsplanes wird u..a.. notwendig,, weil mit der Realisierung des vorliegenden Vorhabens die Wohnnutzung als wesentlicher Bestandteil eines Mischgebiets ((MI)) nicht mehr umsetzbar ist.. Auch auf dem Grundstüück H22 ((süüdliche Teilfläche des BP Nr.. 88112200--1155,, im Anschluss süüdlich der Karl--Duwe--Straßße)) wurde keine Wohnnutzung realisiert..Seite 30 von 49 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 77 Mit der Festsetzung des Sondergebietes ((SO)) mit Zweckbestimmung Büüro und Verwaltung,, wird sich das Plangrundstüück an die angrenzenden Baugebiete anpassen und diese erweitern.. Das Plangrundstüück in der direkten Lage an der DB Trasse ist aus heutiger Sicht füür eine Wohnnutzung praktisch nicht geeignet.. Einzelhandel Die im Plangebiet zulässigen Nutzungen umfassen keine großßflächigen Einzelhandels-- betriebe.. Großßflächige Betriebe sind innerhalb des bisher füür das Plangebiet und seine nähere Umgebung festgesetzten Mischgebiets ((MI)) grundsätzlich nicht zulässig.. Da im Plangebiet und seiner direkten Umgebung eine Wohnnutzung lediglich in Form von Betrieben des Beherbergungsgewerbes sowie Wohnungen füür Aufsichts-- und Bereitschaftspersonal zulässig sind,, ist die Ansiedlung von großßflächigem Einzelhandel nicht gerechtfertigt.. Das Plangebiet liegt in einer Entfernung von 550000 m zum C--Zentrum Oberkassel.. Eine Versorgung mit den Güütern des täglichen Bedarfs ist damit gegeben.. Zudem sieht das Einzelhandelskonzept der Bundesstadt Bonn vom 1188..0066..22000088 ((geändert am 1133..1122..22001122)),, wonach die der Versorgung der Bevölkerung dienenden Haupt-- und Nebenzentren gestärkt werden sollen,, im Bereich des Plangebietes keinen großßflächigen Einzelhandel vor.. Aber auch nicht--großßflächiger Einzelhandel soll an diesem Standort nur ausnahmsweise und mit beschränktem Angebot zulässig sein und wird deshalb auf solche Läden beschränkt,, die dem Verkauf von verzehrfertigen Waren dienen.. Hierunter ist z..B.. ein Backshop zu verstehen.. Weiter sollen als typische Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs Kioske zulässig sein.. Solche Läden dienen als kleine Versorgungsstüützpunkte füür die Bewohner der näheren Umgebung,, füür Passanten und füür die arbeitende Bevölkerung in der Mittagspause,, ohne dabei eine wesentliche Konkurrenz füür die im Umfeld befindlichen Ortsteilzentren gemäßß dem Einzelhandels-- und Zentrenkonzept der Stadt Bonn darzustellen.. Das angebotene Warensortiment deckt in Umfang und Vielfalt kein vollständiges Nahversorgungsangebot ab,, so dass die Sicherung und die Förderung der zentralen Versorgungsbereiche gewährleistet bleiben.. 11..77..22 Maßß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl ist mit 00,,7755 festgesetzt,, was die üüberbauten und die zu üüberbauenden Flächen innerhalb des Plangrundstüücks berüücksichtigt.. Mit dem Vorhaben wird die füür den Bebauungsplan Nr.. 88112200--1155 festgesetzte Grundflächenzahl ((GRZ)) von 00,,66 üüberschritten.. Der Orientierungswert des §§ 1177 BauNVO von 00,,88 füür sonstige Sondergebiete wird jedoch nicht ausgeschöpft.. Bei der Ermittlung der Grundfläche sind nach §§ 1199 ((44)) Satz 11 BauNVO die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,, Nebenanlagen im Sinne des §§ 1144 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,, durch die das Baugrundstüück lediglich unterbaut wird,, mitzurechnen.. Nach §§ 1199 ((44)) Satz 22 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der in Satz 11 bezeichneten Anlagen bis zu 5500 vom Hundert üüberschritten werden,, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 00,,88.. Im Bebauungsplan können davon abweichende Bestimmungen getroffen werden.. Hier trifft der Bebauungsplan eine solche Abweichung,, indem eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 00,,7755 um 2200 %%,, also auf bis zu 00,,99 zulässt..Seite 31 von 49 Stadt Bonn,, Bebauungsplan Nr.. 66992200--22 „Innovation Greenhouse“ -- Begrüündung 88 Die vorgenannte Überschreitung ermöglicht es,, die Gestaltung des Konrad--Zuse--Platzes üüber das private Grundstüück bis an die Gebäudekante heranzufüühren und den öffentlichen Platz durch eine Gastronomieterrasse zu beleben.. Auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl wird analog zum rechtskräftigen Plan verzichtet,, da die bauliche Nutzung üüber die eng am Vorhaben orientierten Baugrenzen und eine absolut festgesetzte maximale Bauhöhe bereits hinreichend gefasst wird.. Dies ist insofern auch sinnvoll,, als das Parkhaus P33 mit seinen halbgeschossig versetzten Ebenen den wesentlichen Teil des Plangrundstüücks einnimmt.. Vollgeschosse // Gebäudehöhen Die Obergrenze füür die Zahl der Vollgeschosse wird füür das geplante Büüro-- und Verwaltungsgebäude mit VI aus dem rechtskräftigen Plan üübernommen.. Die maximal zulässigen Gebäudehöhen werden in Abstimmung auf das Vorhaben und den Gebäudebestand absolut in m üü.. NHN festgesetzt.. Durch die Begrenzung der Gebäudehöhen auf rund 2211 m üüber vorhandenem Gelände ((7788 m üü.. NHN)) wird die Errichtung zusätzlicher Nicht--Vollgeschosse wirksam ausgeschlossen.. Die technischen Anlagen an der Bahnseite üüberschreiten jedoch die in dem rechtskräftigen BP Nr.. 88112200--1155 festgesetzte Gebäudehöhe.. Entsprechend einer Empfehlung des Ausschusses füür Wohnen,, Planung und Bauen hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 0099..1122..22002211 die öffentliche Auslegung des Bebauungs-- planentwurfs Nr.. 66992200--22 mit der Maßßgabe beschlossen,, dass das Technikgeschoss in seiner Fläche auf ein notwendiges Mindestmaßß reduziert werden soll ((siehe DS--Nr.. 221111559933)).. Im Bebauungsplan sind keine Technikaufbauten außßerhalb der zulässigen Gebäudehöhen vorgesehen.. Die Planung wu
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de