230529-001 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 203. Änderung des Flächennutzungsplans „R(H)einwohnen“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich zwischen Landgrabenweg und Himmerichweg Antrag zur Vorlage 230529
Kerndaten
- Nummer
- 230529-001 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 25.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 230529-001 AA Antragsteller/in: Bert Moll Reiner Burgunder Ulrich Gödeke CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn CDU-Änderungsantrag: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 203. Änderung des Flächennutzungsplans „R(H)einwohnen“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich zwischen Landgrabenweg und Himmerichweg Antrag zur Vorlage 230529 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird unter folgenden Gesichtspunkten überprüft und ggf. neu gefasst: - Wegfall eines Vollgeschosses auf den Gebäudeteilen entlang des Himmerichweges, der Eisenbahntrasse und entlang des Telekom Campus, - tatsächlicher Bedarf des Boardinghauses und Abwägung zu wohnbaulicher Nutzung, - tatsächlicher Bedarf einer Kita mit vier oder fünf Gruppen, - Reduzierung der mit Beton versiegelten Flächen und Pflanzung von mindestens 25 weiteren vollkronigen Bäumen und - Überarbeitung des Parkkonzeptes zur Sicherstellung der Vermeidung eines Parksuchverkehrs zulasten der Anwohnerschaft im Bestandsgebiet Himmerichweg, Petersbergweg, Rhenusallee. Begründung Das Bauprojekt wird von der CDU Fraktion zwar grundsätzlich begrüßt. Die vorgelegte Planung enthält weiterhin offene Punkte und Mängel, die vor einer Offenlage behoben werden müssen. Mit der ersten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in 2019 wurde eineSeite 1 von 3 Seite 2 Planung vorgelegt, die entlang des Himmerichweges eine zweigeschossige Bebauung plus Staffelgeschoss vorgesehen hatte. Entlang der Telekom wurden die Gebäudeteile dreigeschossig plus Staffelgeschoss geplant. Entlang der Eisenbahn war ein dreigeschossiger Riegel mit Staffelgeschoss vorgesehen. Bereits an diesem Punkt des B-Plan Verfahrens waren viele Anregungen der Bürgerinnen und Bürger während der Informationsveranstaltung eingegangen, die die Massivität der Bebauung und die einhergehende Versiegelung kritisiert haben. Zudem wurden der Bürogebäuderiegel am Landgrabenweg sowie die nur als 3-zügige Kita ausgewiesene Planung im Plangebiet kritisiert. Die Punkte finden sich im Protokoll wieder. Die gleichen Geschossgrößen / Etagenzahl der Gebäude fanden sich in der Mitteilungsvorlage zum Verfahren in der DRS 220358 (BV Beuel vom 16.03.2022). Zur Offenlage des B-Plan 6820-2 ist festzustellen, dass die Planung nicht entsprechend den Anregungen aus der ersten frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der zweiten Informations-veranstaltung des vergangenen Jahres weiterentwickelt wurde. Durch die Vergrößerung der Sonderfläche Gartenmarkt ist das Plangebiet für den Wohnungsbau verkleinert, dennoch ist die Zahl der Wohneinheiten bei ca. 200 geblieben. Die Gebäude sind in der neu vorgelegten Planung jetzt sogar noch höher ausgefallen. Entlang den Gebäuden der Telekom sind viergeschossige Wohngebäude plus Staffelgeschoss vorgesehen. Ebenso entlang der Eisenbahn. Auch entlang der heutigen Bebauung am Himmerichweg ist die geplante Bebauung um ein Geschoss erhöht worden. Statt einem Bürogebäude findet sich nun ein Gebäude zur Beherbergung mit ca. 200 Einheiten (Boardinghaus). Der Bedarf eines solchen Boardinghauses muss in Abwägung zu einer wohnbaulichen Nutzung dargelegt werden. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Neubebauung die angrenzende Bestandsbebauung der Telekom straßenseitig um 0,77 bis 1,87 Meter überschreitet und rückwärtig sogar um 6,64 Meter. Die hohe, geschlossene Bebauung entlang der Eisenbahntrasse für geförderten Wohnungsbau ist städtebaulich nicht vertretbar. Diese überschreitet im Vergleich zu den hier vorhandenen Firsthöhen der Wohnbebauung am Himmerichweg um 4,91 bis 5,41 Meter. Darüber hinaus wird angemerkt, dass es respektlos ist, geförderten Wohnungsbau an dieser Stelle zu bündeln und in Kauf genommen wird, einseitig eine bestimmte Bevölkerungsgruppe dem Bahnlärm auszusetzen und einem Gebäude zuzuordnen, das gleichsam als „Schallschutz für die freifinanzierten Wohnungen fungiert“. Nach wie vor sind Sinn und Zweck des geplanten Boardinghauses mit 200 Einheiten fraglich. Zum einem gibt es in Luftlinie mehrere familiengeführte Hotelbetriebe, zum anderen wird der Bedarf eines Bordinghauses in Frage gestellt. Der Verzicht auf dieses geplante Gebäude könnte die gesamte Bebauung auflockern und statt der zusätzlichen Geschosse ein weiteres Gebäude für Wohnungen möglich machen. Mehrfach wurde von der CDU-Beuel auf die Unterdeckung von Kitaplätzen im Beueler Süden hingewiesen. Im Gespräch mit dem Vorhabenträger währendSeite 2 von 3 Seite 3 der Bürgerinformation im Herbst 2022 zeigte sich dieser offen für eine höhere Gruppenzahl. Zuletzt hatte die CDU-Beuel gegenüber dem Jugendamt den Wunsch geäußert, die Planung von einer dreizügigen Kita zu einer vier- oder gar fünfzügigen Kita anzupassen. Dies wurde ablehnt. Die Aussage der Koalition, die Planung von R(h)einwohnen würde das „grünste und klimafreundlichste Wohnbauvorhaben“ werden, deckt sich überhaupt nicht mit der vorgelegten Planung und ist eine Irreführung der Bevölkerung. Die Gebäudehöhen und die Massivität der Bebauung sowie die starke Versiegelung der Planfläche aufgrund der unterirdischen TG-Anlagen sowie Zufahrten sind alles andere als klimafreundlich. Auch in Hinblick auf die Kaltluftschneise wird die Gefahr einer Überhitzung des Gebietes sowie Überflutungen bei Starkregenereignissen aufgrund der Nähe zum alten Rheinarm entstehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de