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230524-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum BBB-Antrag DS 230524-02: Zielbeschluss zum Stadtbaumkonzept

Nummer
230524-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 14.03.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230524 Zielbeschluss zum Stadtbaumkonzept

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230524-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum BBB-Antrag DS 230524-02:
Zielbeschluss zum Stadtbaumkonzept
Beratungsfolge
Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Bei Maßnahmen in der Baumersatzpflanzung hat es bisher keine besondere
Vorabinformationen in die Bürgerschaft gegeben. Demgegenüber wurden bei
der ersten Maßnahme nach dem Baumkonzept die unmittelbaren Anlieger der
betreffenden Straßen durch ein Einwurf-Schreiben in den Briefkasten über die
anstehende Baumaßnahme informiert. Die Verwaltung hat wahrgenommen,
dass dies bei einer Neupflanzung in bislang baumlosen Straßen offenbar nicht
ausreicht und ein größerer Informationsbedarf in der Anwohnerschaft besteht.
Bei den künftigen Maßnahmen nach dem Baumprogramm wurde darum
folgende Vorgehensweise festgelegt:
1. Die Planung und Vorbereitung der Maßnahme erfolgt wie bisher.
2. Die zuständige BV wird mit einer Vorlage über die Maßnahme
informiert. Sie nimmt die Planung im ersten Schritt zu Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage eine Bürgerinformation
durchzuführen.
3. Die Verwaltung führt eine Bürgerinformation zur geplanten
Neupflanzung von Bäumen mit den unmittelbar betroffenen Anliegern
durch.
4. Die BV wird über die Bürgerinformation informiert und fasst den
erforderlichen Beschluss über die Einleitung des Vergabeverfahrens.
5. Das Vergabeverfahren wird durchgeführt und die Baumaßnahme
umgesetzt.
Zu 2. und 3.:
Kündigt die Stadt Bonn den geschlossenen Bauvertrag, ohne dass der Grund
vom Auftragnehmer zu vertreten ist, so steht dem Auftragnehmer der
entgangene Gewinn aus diesem Vertrag zu. Die Höhe dieses entgangenen
Gewinns wäre auf der Grundlage der Urkalkulation für das Angebot zu
ermitteln. Angaben zur Höhe dieses Betrags können derzeit nicht gemacht
werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Im Rahmen des Bonner Baumkonzepts wurden die statistischen Bezirke nach
Kriterien verglichen, die im Strukturdatenatlas der Stadt Bonn
(Bevölkerungsdichte, besiedelte Fläche, Arbeitslosenquote) oder aufgrund
anderer Untersuchungen (Klimabewertung bei Tag und bei Nacht) bereits
vorliegen oder mit überschaubarem Aufwand ermittelt werden können
(baumlose Straßen). Es ist nur mit extrem hohem Aufwand möglich, das
gesamte Stadtgebiet hinsichtlich aller vorhandenen Bäume und verschatteten
Flächen zu untersuchen und die statistischen Bezirke unter diesen Kriterien zu
vergleichen. Hierzu müssten alle auf den privaten Grundstücken stehenden
Bäume in Höhe und Kronenbreite erfasst und kartiert werden, was sehr
langwierig und teuer wäre. Dabei handelt es sich aber auch um keine statische
Situation. Gerade aufgrund der Klimaveränderung sterben viele Bäume ab.
Nicht überall werden neue Bäume gepflanzt, sodass dieses System sich
schnell verändert.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Baumkonzept unverändert zu lassen
und bei der Umsetzung wie hier erläutert vorzugehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de