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230514 · Beschlussvorlage

Entfernung des Naturdenkmals 2.4.21 - Schwarzpappel - auf dem Grundstück Hohe Str. 11, Bonn - Tannenbusch, Elsa-Brändström-Schule und Paulus-Schule

Nummer
230514
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 31.05.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230514
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Entfernung des Naturdenkmals 2.4.21 -
Schwarzpappel - auf dem Grundstück Hohe Str. 11,
Bonn - Tannenbusch, Elsa-Brändström-Schule und
Paulus-Schule
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 31.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Entfernung des Naturdenkmals 2.4.21 – Schwarzpappel – auf dem
Grundstück der Elsa-Brändström-Schule / Paulus-Schule, Hohe Str. 11, Bonn –
Tannenbusch, wird zugestimmt.
Begründung
Die beiden Grundschulen Elsa-Brändström-Schule und Paulus-Schule teilen
sich ein gemeinsames Schulgelände in Bonn Tannenbusch. Aus einer Bedarfs-
analyse zum Raumprogramm der Schulen ergab sich der zusätzliche Bedarf
einer von beiden Schulen gemeinsam genutzten Mensa, einem Bewegungs-
raum und 5 Klassenräumen. Dieses Raumprogramm soll in einem Neubau
verwirklicht werden.
Die Planung zum Bauvorhaben stammt bereits aus dem Jahre 2020. Im Rah-
men des Bauvorhabens müssen zwei Schwarzpappeln – ebenfalls Naturdenk-
male 2.4 – gefällt werden; der Fällung dieser Bäume hat der Naturschutzbeirat
am 25.08.2020 – Drucksachen-Nr. 201423 – bereits einstimmig zugestimmt.
Das Bauvorhaben wurde bisher nicht umgesetzt. Mit dem Neubau der o. a.
Gebäude soll nun in diesem Jahr begonnen werden.
Nach Prüfung der Leitungsführungen der Fernwärme hat sich herausgestellt,
dass im Rahmen dessen ein weiteres Naturdenkmal Nr. 2.4.21 – Schwarzpap-
pel – entfernt werden muss. Der Baum wurde durch den städtischen
Baumsachverständigen überprüft und befindet sich aktuell in einem befriedi-
genden Zustand, hat allerdings mit einem Alter von 70 – 80 Jahren bereits sei-
nen Zenit erreicht.
Bei einer Änderung der Leitungsführung zugunsten des Naturdenkmals wären
zwei weitere, jüngere Bäume betroffen und würden geschädigt. Wegen der nur
noch kurzen Lebenserwartung des Naturdenkmals wird ein Erhalt der beidenSeite 1 von 4
Seite 2
jüngeren Bäume als sinnvoller erachtet und vorgezogen.
Eine Leitungsführung über das Schulhofgelände kommt nicht in Betracht, da
dort bereits zu viele Leitungsquerungen existieren. Das Einbringen der starren,
vorgefertigten Elemente wäre nur über erhebliche Mehrkosten zu realisieren
und würde in der Ausführung den Schulbetrieb unverhältnismäßig einschrän-
ken.
Die Kosten für die Entfernung des Naturdenkmals wie auch die Ersatzpflanzung
sind in der Gesamtmaßnahme enthalten.
Anlage/n
1 Foto ND_2.4.21 (öffentlich)
2 Bauvorhaben Hohe Str. 11 (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 21:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de