230514 · Beschlussvorlage
Entfernung des Naturdenkmals 2.4.21 - Schwarzpappel - auf dem Grundstück Hohe Str. 11, Bonn - Tannenbusch, Elsa-Brändström-Schule und Paulus-Schule
Kerndaten
- Nummer
- 230514
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230514 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Entfernung des Naturdenkmals 2.4.21 - Schwarzpappel - auf dem Grundstück Hohe Str. 11, Bonn - Tannenbusch, Elsa-Brändström-Schule und Paulus-Schule Beratungsfolge Naturschutzbeirat 31.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Entfernung des Naturdenkmals 2.4.21 – Schwarzpappel – auf dem Grundstück der Elsa-Brändström-Schule / Paulus-Schule, Hohe Str. 11, Bonn – Tannenbusch, wird zugestimmt. Begründung Die beiden Grundschulen Elsa-Brändström-Schule und Paulus-Schule teilen sich ein gemeinsames Schulgelände in Bonn Tannenbusch. Aus einer Bedarfs- analyse zum Raumprogramm der Schulen ergab sich der zusätzliche Bedarf einer von beiden Schulen gemeinsam genutzten Mensa, einem Bewegungs- raum und 5 Klassenräumen. Dieses Raumprogramm soll in einem Neubau verwirklicht werden. Die Planung zum Bauvorhaben stammt bereits aus dem Jahre 2020. Im Rah- men des Bauvorhabens müssen zwei Schwarzpappeln – ebenfalls Naturdenk- male 2.4 – gefällt werden; der Fällung dieser Bäume hat der Naturschutzbeirat am 25.08.2020 – Drucksachen-Nr. 201423 – bereits einstimmig zugestimmt. Das Bauvorhaben wurde bisher nicht umgesetzt. Mit dem Neubau der o. a. Gebäude soll nun in diesem Jahr begonnen werden. Nach Prüfung der Leitungsführungen der Fernwärme hat sich herausgestellt, dass im Rahmen dessen ein weiteres Naturdenkmal Nr. 2.4.21 – Schwarzpap- pel – entfernt werden muss. Der Baum wurde durch den städtischen Baumsachverständigen überprüft und befindet sich aktuell in einem befriedi- genden Zustand, hat allerdings mit einem Alter von 70 – 80 Jahren bereits sei- nen Zenit erreicht. Bei einer Änderung der Leitungsführung zugunsten des Naturdenkmals wären zwei weitere, jüngere Bäume betroffen und würden geschädigt. Wegen der nur noch kurzen Lebenserwartung des Naturdenkmals wird ein Erhalt der beidenSeite 1 von 4 Seite 2 jüngeren Bäume als sinnvoller erachtet und vorgezogen. Eine Leitungsführung über das Schulhofgelände kommt nicht in Betracht, da dort bereits zu viele Leitungsquerungen existieren. Das Einbringen der starren, vorgefertigten Elemente wäre nur über erhebliche Mehrkosten zu realisieren und würde in der Ausführung den Schulbetrieb unverhältnismäßig einschrän- ken. Die Kosten für die Entfernung des Naturdenkmals wie auch die Ersatzpflanzung sind in der Gesamtmaßnahme enthalten. Anlage/n 1 Foto ND_2.4.21 (öffentlich) 2 Bauvorhaben Hohe Str. 11 (öffentlich)Seite 2 von 4 Page 1/1Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de