230509-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Freilaufflächen Hunde Brüser Berg und Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 230509-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230509-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Freilaufflächen Hunde Brüser Berg und Duisdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 16.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Erholungsdruck auf die Freiräume im direkten wohnortnahen Umfeld ist im Ballungsraum Bonn immens. Dadurch, dass Freiflächen in Bonn immer rarer werden, steigt deshalb der Erholungsdruck auch auf die Schutzgebiete. Grundsätzlich ist es in Naturschutzgebieten im Bonner Stadtgebiet nach den textlichen Festsetzungen der Landschaftspläne Ennert, Siegmündung und Kottenforst verboten, die Wege zu verlassen; Hunde sind nur angeleint mitzuführen. In Landschaftsschutzgebieten dürfen Hunde auf den Wegen frei laufen gelassen werden. Im Wald und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist jedoch besondere Rücksicht zu nehmen. Brüser Berg (Streuobstwiesen angrenzend zum Ortsteil Ückesdorf) Streuobstwiesen bieten gefährdeten und geschützten Pflanzen und Tieren kostbaren und vielfältigen Lebensraum und tragen zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Je älter die Streuobstwiese ist, desto ökologisch wertvoller wird sie. Von Totholz und Altbäumen oder auch künstlichen Nisthilfen profitieren Vögel, Bilche, Fledermäuse und Insekten. Durch freilaufende Hund kommt es in der Brutzeit z.B. von am Boden brütenden Arten zu Störungen des Brutgeschäfts. Werden die Elternvögel durch freilaufende Hunde vertrieben, geben diese unter Umständen die Nester mit den Jungen auf, sodass diese verhungern können. Zudem führen die Hinterlassenschaften der Hunde zu einem stetigen Nährstoffeintrag. Durch die Hinterlassenschaften kommt es zu einer Verunreinigung der Streuobstwiese, sowie des Mahdguts und des Obstes, was beides nicht mehr verwendet werden kann. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann deshalb einer Ausweisung der Streuobstwiese als Hundefreilauffläche nicht zugestimmt werden. Auch aus forstlicher Sicht kann einer Ausweisung der Streuobstwiese als Hundefreilauffläche ebenfalls nicht zugestimmt werden. Die Streuobstwiese muss jährlich zweimal von den Mitarbeitern der Stadtförsterei gemäht und die Obstbäume gepflegt werden. Die Hinterlassenschaften der Hunde erschweren diese Arbeit und Arbeitsgeräte, - kleidung und Mitarbeiter werden damit kontaminiert. Zudem muss bei einerSeite 1 von 2 Seite 2 Nutzung als Hundefreilauffläche befürchtet werden, dass die Obstbäume durch geworfene Gegenstände (z.B. Frisbee, Ball) beschädigt werden und in ihrer Entwicklung gestört werden. Duisdorf (Wiese neben der Reitsportanlage Wesselheideweg) und Lengsdorf Aus Sicht der Grünflächenpflege sollte die einzige größere öffentliche Grünfläche „Im Pesch“ in Lengsdorf weiterhin der Allgemeinheit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Weiterhin grenzt hier unmittelbar die freie Landschaft an, welche Lengsdorf zu ca. 50 % umschließt, somit liegt diese stets max. 700 m Luftlinie entfernt. Daher besteht hier kein Bedarf für eine Hundefreilauffläche. Die Wiese neben der Reitsportanlage liegt lediglich 500 m von der Hundefreilauffläche im Derletal entfernt. Die Hanglage ist gut zum Auspowern und für Trainings der Tiere geeignet. Mit einer projektiven Flächengröße von 2.300 qm und damit einer noch größeren realen Fläche ist die Hundefreilaufwiese ausreichend groß. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass auch auf Hundefreilaufflächen der §2 Abs. 2 gilt, wonach Hunde stets so zu führen und beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Somit darf ein Hund nur dann freigelassen werden, wenn er ausreichend die Grundbefehle beherrscht. Daher stellt auch die Straße, welche nicht unmittelbar an die Fläche angrenzt, sondern von einem gehölzbestandenen steilen Hangbereich, einem Fußweg sowie eines weiteren Gehölzstreifens abgetrennt ist, keine Einschränkung für die Nutzung dar. Daher sollten aus Sicht der Verwaltung an den genannten Stellen aktuell keine neuen Hundefreilaufflächen errichtet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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