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230509-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Freilaufflächen Hunde Brüser Berg und Duisdorf

Nummer
230509-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.05.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230509 CDU-Antrag: Freilaufflächen Hunde Brüser Berg und Duisdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230509-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Freilaufflächen Hunde Brüser Berg und Duisdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 16.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Erholungsdruck auf die Freiräume im direkten wohnortnahen Umfeld ist im
Ballungsraum Bonn immens. Dadurch, dass Freiflächen in Bonn immer rarer
werden, steigt deshalb der Erholungsdruck auch auf die Schutzgebiete.
Grundsätzlich ist es in Naturschutzgebieten im Bonner Stadtgebiet nach den
textlichen Festsetzungen der Landschaftspläne Ennert, Siegmündung und
Kottenforst verboten, die Wege zu verlassen; Hunde sind nur angeleint
mitzuführen.
In Landschaftsschutzgebieten dürfen Hunde auf den Wegen frei laufen
gelassen werden. Im Wald und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist
jedoch besondere Rücksicht zu nehmen.
Brüser Berg (Streuobstwiesen angrenzend zum Ortsteil Ückesdorf)
Streuobstwiesen bieten gefährdeten und geschützten Pflanzen und Tieren
kostbaren und vielfältigen Lebensraum und tragen zum Erhalt der biologischen
Vielfalt bei. Je älter die Streuobstwiese ist, desto ökologisch wertvoller wird sie.
Von Totholz und Altbäumen oder auch künstlichen Nisthilfen profitieren Vögel,
Bilche, Fledermäuse und Insekten. Durch freilaufende Hund kommt es in der
Brutzeit z.B. von am Boden brütenden Arten zu Störungen des Brutgeschäfts.
Werden die Elternvögel durch freilaufende Hunde vertrieben, geben diese unter
Umständen die Nester mit den Jungen auf, sodass diese verhungern können.
Zudem führen die Hinterlassenschaften der Hunde zu einem stetigen
Nährstoffeintrag. Durch die Hinterlassenschaften kommt es zu einer
Verunreinigung der Streuobstwiese, sowie des Mahdguts und des Obstes, was
beides nicht mehr verwendet werden kann.
Aus naturschutzfachlicher Sicht kann deshalb einer Ausweisung der
Streuobstwiese als Hundefreilauffläche nicht zugestimmt werden.
Auch aus forstlicher Sicht kann einer Ausweisung der Streuobstwiese als
Hundefreilauffläche ebenfalls nicht zugestimmt werden.
Die Streuobstwiese muss jährlich zweimal von den Mitarbeitern der
Stadtförsterei gemäht und die Obstbäume gepflegt werden. Die
Hinterlassenschaften der Hunde erschweren diese Arbeit und Arbeitsgeräte, -
kleidung und Mitarbeiter werden damit kontaminiert. Zudem muss bei einerSeite 1 von 2
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Nutzung als Hundefreilauffläche befürchtet werden, dass die Obstbäume durch
geworfene Gegenstände (z.B. Frisbee, Ball) beschädigt werden und in ihrer
Entwicklung gestört werden.
Duisdorf (Wiese neben der Reitsportanlage Wesselheideweg) und Lengsdorf
Aus Sicht der Grünflächenpflege sollte die einzige größere öffentliche
Grünfläche „Im Pesch“ in Lengsdorf weiterhin der Allgemeinheit
uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Weiterhin grenzt hier unmittelbar die
freie Landschaft an, welche Lengsdorf zu ca. 50 % umschließt, somit liegt diese
stets max. 700 m Luftlinie entfernt. Daher besteht hier kein Bedarf für eine
Hundefreilauffläche.
Die Wiese neben der Reitsportanlage liegt lediglich 500 m von der
Hundefreilauffläche im Derletal entfernt. Die Hanglage ist gut zum Auspowern
und für Trainings der Tiere geeignet. Mit einer projektiven Flächengröße von
2.300 qm und damit einer noch größeren realen Fläche ist die
Hundefreilaufwiese ausreichend groß. Die Verwaltung weist ausdrücklich
darauf hin, dass auch auf Hundefreilaufflächen der §2 Abs. 2 gilt, wonach
Hunde stets so zu führen und beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr
für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Somit darf ein
Hund nur dann freigelassen werden, wenn er ausreichend die Grundbefehle
beherrscht. Daher stellt auch die Straße, welche nicht unmittelbar an die Fläche
angrenzt, sondern von einem gehölzbestandenen steilen Hangbereich, einem
Fußweg sowie eines weiteren Gehölzstreifens abgetrennt ist, keine
Einschränkung für die Nutzung dar.
Daher sollten aus Sicht der Verwaltung an den genannten Stellen aktuell keine
neuen Hundefreilaufflächen errichtet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de