230506-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Feuerwehrtopf 2023
Kerndaten
- Nummer
- 230506-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230506-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg Dezernat: Dez. I CDU-Antrag: Feuerwehrtopf 2023 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 16.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1: Steingutbänke entsprechen nicht dem Bonner Standard. Alternativ kann eine Bank mit Metallfüßen und Holzauflage, wie sie im gesamten Stadtgebiet zu finden ist, aufgestellt werden. Die Kosten belaufen sich brutto auf ca. 800,- €. zu 2: Es scheint sich bei dem unter Pkt. 2 des Antrags genannten Spielplatz am Kreuzberghang um den Spielplatz im Brandengarten und den dazugehörigen Bolzplatz zu handeln. Die Oberfläche des Bolzplatzes besteht aus einem Teppichvlies. Dieses wurde im September 2021 durch eine Fachfirma im Bereich des Torraumes saniert. Die Kosten betrugen damals ca. 2.100 €. Die Prüfung damals hatte ergeben, dass eine Sanierung der Teilbereiche nur mittelfristig zur Verbesserung des Spielerlebnisses beitragen wird. Um den Platz langfristig nutzbar zu machen, ist eine Überarbeitung des Unterbaus (der- zeit Asphalt) notwendig, denn durch die Wurzeln der umstehenden Bäume kommt es zu Brüchen und Rissen im Asphalt. Die Sanierung der Bolzplatzfläche (Unterbau und Belag) wird mit Kosten in Höhe von ca. 60.000 € geschätzt. Momentan sind für die Umsetzung einer Sanierung des Unterbaus weder die finanziellen noch die personellen Kapazitäten gegeben. Bei Annahme des Antrags könnten die vom Feuerwehrtopf zur Verfügung ge- stellten Mittel gut für die Ausbesserung des Belags (Teppichvlies) in Teilberei- chen genutzt und damit der Spielwert erhöht werden. zu 3 a) – c): Die Mittel aus dem Feuerwehrtopf können grundsätzlich nicht für klassische Zuschussvergaben zur Unterstützung der Arbeit der Vereine und Initiativen nach dem satzungsgemäßen Vereinszweck genutzt werden. Eine Finanzierung dieser Vereinsziele über den Feuerwehrtopf wäre eine nicht zweckentspre-Seite 1 von 2 Seite 2 chende Vereinssubventionierung, die nicht unter den Gedanken des Feuer- wehrtopfes fällt. Die Mittel aus dem Feuerwehrtopf wurden mittlerweile von in- vestiv nach konsumtiv verlagert. Ursächlich hierfür waren die eher konsumtiv benötigten Mittel z. B. für Projekte von Vereinen, die über deren normalen Ver- einszweck hinausgingen, etwa Ausbesserungsarbeiten und Beschaffungen. Die Unterstützung der Ortsfestausschüsse Duisdorf und Lengsdorf und des Ortsausschusses Brüser Berg aus dem Feuerwehrtopf im Jahr 2021 konnte nach diesen Vorgaben nur erfolgen, weil Projekte und Beschaffungen benannt wurden, die auch finanziell über die normale satzungsgemäße Vereinsarbeit hinausgingen. zu 3 d) und e): Der Verwaltung sind keine Anträge der beiden Vereine auf Förderung oder Un- terstützung der vorgeschlagenen Maßnahmen bekannt. Bei Annahme dieser Punkte werden die beschlossenen Mittel an den Verein Waldfreunde Duisdorf e.V. und den Verein Bachfreunde Lengsdorf e.V. dennoch ausgezahlt. zu 4: Dieser Punkt hat sich mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Hardtberg in der Sitzung am 28.03.2023 (230527) erledigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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