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230506-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Feuerwehrtopf 2023

Nummer
230506-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.05.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230506 CDU-Antrag: Feuerwehrtopf 2023

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230506-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg
Dezernat:
Dez. I
CDU-Antrag: Feuerwehrtopf 2023
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 16.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1:
Steingutbänke entsprechen nicht dem Bonner Standard. Alternativ kann eine
Bank mit Metallfüßen und Holzauflage, wie sie im gesamten Stadtgebiet zu
finden ist, aufgestellt werden. Die Kosten belaufen sich brutto auf ca. 800,- €.
zu 2:
Es scheint sich bei dem unter Pkt. 2 des Antrags genannten Spielplatz am
Kreuzberghang um den Spielplatz im Brandengarten und den dazugehörigen
Bolzplatz zu handeln.
Die Oberfläche des Bolzplatzes besteht aus einem Teppichvlies. Dieses wurde
im September 2021 durch eine Fachfirma im Bereich des Torraumes saniert.
Die Kosten betrugen damals ca. 2.100 €.
Die Prüfung damals hatte ergeben, dass eine Sanierung der Teilbereiche nur
mittelfristig zur Verbesserung des Spielerlebnisses beitragen wird. Um den
Platz langfristig nutzbar zu machen, ist eine Überarbeitung des Unterbaus (der-
zeit Asphalt) notwendig, denn durch die Wurzeln der umstehenden Bäume
kommt es zu Brüchen und Rissen im Asphalt.
Die Sanierung der Bolzplatzfläche (Unterbau und Belag) wird mit Kosten in
Höhe von ca. 60.000 € geschätzt.
Momentan sind für die Umsetzung einer Sanierung des Unterbaus weder die
finanziellen noch die personellen Kapazitäten gegeben.
Bei Annahme des Antrags könnten die vom Feuerwehrtopf zur Verfügung ge-
stellten Mittel gut für die Ausbesserung des Belags (Teppichvlies) in Teilberei-
chen genutzt und damit der Spielwert erhöht werden.
zu 3 a) – c):
Die Mittel aus dem Feuerwehrtopf können grundsätzlich nicht für klassische
Zuschussvergaben zur Unterstützung der Arbeit der Vereine und Initiativen
nach dem satzungsgemäßen Vereinszweck genutzt werden. Eine Finanzierung
dieser Vereinsziele über den Feuerwehrtopf wäre eine nicht zweckentspre-Seite 1 von 2
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chende Vereinssubventionierung, die nicht unter den Gedanken des Feuer-
wehrtopfes fällt. Die Mittel aus dem Feuerwehrtopf wurden mittlerweile von in-
vestiv nach konsumtiv verlagert. Ursächlich hierfür waren die eher konsumtiv
benötigten Mittel z. B. für Projekte von Vereinen, die über deren normalen Ver-
einszweck hinausgingen, etwa Ausbesserungsarbeiten und Beschaffungen.
Die Unterstützung der Ortsfestausschüsse Duisdorf und Lengsdorf und des
Ortsausschusses Brüser Berg aus dem Feuerwehrtopf im Jahr 2021 konnte
nach diesen Vorgaben nur erfolgen, weil Projekte und Beschaffungen benannt
wurden, die auch finanziell über die normale satzungsgemäße Vereinsarbeit
hinausgingen.
zu 3 d) und e):
Der Verwaltung sind keine Anträge der beiden Vereine auf Förderung oder Un-
terstützung der vorgeschlagenen Maßnahmen bekannt. Bei Annahme dieser
Punkte werden die beschlossenen Mittel an den Verein Waldfreunde Duisdorf
e.V. und den Verein Bachfreunde Lengsdorf e.V. dennoch ausgezahlt.
zu 4:
Dieser Punkt hat sich mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Hardtberg in
der Sitzung am 28.03.2023 (230527) erledigt.
Anlage/n
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