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230501 · Mitteilungsvorlage

Sanierungsbedarf Stadthaus: Aktueller Sachstand, März 2023

Nummer
230501
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,8 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230501
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat I
Dezernat:
Dez. I
Sanierungsbedarf Stadthaus: Aktueller Sachstand,
März 2023
Beratungsfolge
Rat 23.03.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Zuletzt hat die Verwaltung dem Rat mit der Mitteilungsvorlage zum Sachstand
Stadthaus (DS-Nr.220721-01) berichtet. Seitdem befinden sich die beteiligten
Akteure Dezernat I, SGB sowie der externe Sachverständige weiterhin in
regelmäßigem Austausch.
Nachfolgend informiert die Verwaltung über die zwischenzeitlichen
Entwicklungen bzw. aktuellen Sachstände:
1. Stand bauliche Status-quo-Erhebung des Stadthauses
Die Status-quo-Erhebung umfasst die Prüfung der Hauptbestandteile des
Gebäudes auf Erhaltungswürdigkeit und Sanierbarkeit.
Sofern bautechnische Erkenntnisse gegen den Erhalt des Gebäudes sprechen
sollten, wären diese fachtechnisch darzulegen und zu bewerten.
Für die technische Substanzerkundung sind Ingenieurbüros für folgende
Themenkomplexe beauftragt:
· Rohbau
· Brandschutz
· Schadstoffe
· Technische Anlagen
· Fassade
Nach ersten Erkenntnissen sind in den Parkgeschossen weitere Bauteil- und
Baustoffuntersuchungen erforderlich. Die Dokumentation der einzelnen
Ergebnisse zieht einen erhöhten Zeitbedarf nach sich und ist daher
voraussichtlich für Mitte 2023 vorgesehen.
Nach Vorlage aller Gutachten werden die Ergebnisse durch einen externenSeite 1 von 3
Seite 2
Berater zu einem Gesamtbild / -fazit zusammengefügt und in einer
abschließenden (Entscheidungs-) Vorlage aufgearbeitet sowie mit einem
Vorschlag zum weiteren Vorgehen versehen.
Die Einreichung der Vorlage ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen.
Das Gutachten wird Angaben zum Kostenrahmen sowie zum Zeithorizont der
möglichen Sanierung beinhalten, um als Entscheidungsgrundlage für die
Zukunft des Stadthauses fungieren zu können.
2. Brandschutzklappen
Damit die aus bauordnungsrechtlicher Sicht zwingend erforderlichen
wiederkehrenden Prüfungen hinsichtlich der Brandschutzklappen im Stadthaus
weiterhin möglich sind, müssen diese, in den 1970er Jahren verbauten
Elemente, sukzessive getauscht werden. In allen Büroetagen – mit Ausnahme
des D-Turms – ist der Austausch von ca. 400 Brandschutzklappen bereits
erfolgt.
Damit die Prüffähigkeit der Brandschutzklappen sichergestellt ist, müssen
gemäß des erstellten Sanierungskonzeptes ca. 300 weitere in den
Untergeschossen vorhandene Brandschutzklappen (UG3 bis 2. OG) ebenfalls
ausgetauscht werden. Diese befinden sich überwiegend in den
Technikbereichen. Die Gesamtmaßnahme ist durch ein Ingenieurbüro in acht
funktionale Bereiche unterteilt worden. In den einzelnen Bauabschnitten kann
es zu temporären Einschränkungen im Betriebsablauf kommen, die durch einen
optimierten Planungsprozess möglichst geringgehalten werden sollen.
Einzelheiten hierzu werden mitgeteilt, sobald die jeweilige konkrete Planung
vorliegt.
Für den ersten Sanierungsbereich, der nach jetzigem Kenntnisstand u. a.
temporäre Auswirkungen auf den Betrieb des Ratssaales mit sich bringt, hat die
detaillierte Planung in Abstimmung zwischen Dezernat I, Amt 10, dem SGB und
den Fachingenieuren bereits begonnen.Im weiteren Planungsverlauf wird in
Abstimmung mit sämtlichen Planungsbeteiligten und unter Beachtung der
gewonnenen Erkenntnisse aus dem ersten Sanierungsabschnitt, die
Reihenfolge der anderen Maßnahmen festgelegt und fortlaufend abgearbeitet.
Die Maßnahme ist für das 3. Quartal 2023 geplant.
3. Unterstützungsmaßnahmen der Stadthausstützen
Damit die Standsicherheit des Stadthauses weiter sichergestellt ist und das
Gebäude bis mindestens 2026/2027 weiter genutzt werden kann, müssen
einzelne Stahlbetonstützen auf den Parkdecks 1 und 2 abgestützt werden.
Die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen von 16 Bestandsstützen auf P2
sind bereits abgeschlossen. Aktuell werden 22 weitere Stützen auf P1
bearbeitet, diese Arbeiten werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2023
fertiggestellt.Seite 2 von 3
Seite 3
Im Rahmen des letzten Monitorings sind zusätzlich sechs weitere Stützen, zu
den bereits 38 identifizierten Stützen, benannt worden, die ebenfalls unterstützt
werden müssen. Dies wird im Zuge der laufenden Baumaßnahme erfolgen.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine temporäre Unterstützung zur
Sicherung der Standsicherheit, eine Sanierung der Stahlbetonstützen ist nicht
Teil der Maßnahme.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de