230501 · Mitteilungsvorlage
Sanierungsbedarf Stadthaus: Aktueller Sachstand, März 2023
Kerndaten
- Nummer
- 230501
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230501 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Dez. I Sanierungsbedarf Stadthaus: Aktueller Sachstand, März 2023 Beratungsfolge Rat 23.03.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Zuletzt hat die Verwaltung dem Rat mit der Mitteilungsvorlage zum Sachstand Stadthaus (DS-Nr.220721-01) berichtet. Seitdem befinden sich die beteiligten Akteure Dezernat I, SGB sowie der externe Sachverständige weiterhin in regelmäßigem Austausch. Nachfolgend informiert die Verwaltung über die zwischenzeitlichen Entwicklungen bzw. aktuellen Sachstände: 1. Stand bauliche Status-quo-Erhebung des Stadthauses Die Status-quo-Erhebung umfasst die Prüfung der Hauptbestandteile des Gebäudes auf Erhaltungswürdigkeit und Sanierbarkeit. Sofern bautechnische Erkenntnisse gegen den Erhalt des Gebäudes sprechen sollten, wären diese fachtechnisch darzulegen und zu bewerten. Für die technische Substanzerkundung sind Ingenieurbüros für folgende Themenkomplexe beauftragt: · Rohbau · Brandschutz · Schadstoffe · Technische Anlagen · Fassade Nach ersten Erkenntnissen sind in den Parkgeschossen weitere Bauteil- und Baustoffuntersuchungen erforderlich. Die Dokumentation der einzelnen Ergebnisse zieht einen erhöhten Zeitbedarf nach sich und ist daher voraussichtlich für Mitte 2023 vorgesehen. Nach Vorlage aller Gutachten werden die Ergebnisse durch einen externenSeite 1 von 3 Seite 2 Berater zu einem Gesamtbild / -fazit zusammengefügt und in einer abschließenden (Entscheidungs-) Vorlage aufgearbeitet sowie mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen versehen. Die Einreichung der Vorlage ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen. Das Gutachten wird Angaben zum Kostenrahmen sowie zum Zeithorizont der möglichen Sanierung beinhalten, um als Entscheidungsgrundlage für die Zukunft des Stadthauses fungieren zu können. 2. Brandschutzklappen Damit die aus bauordnungsrechtlicher Sicht zwingend erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen hinsichtlich der Brandschutzklappen im Stadthaus weiterhin möglich sind, müssen diese, in den 1970er Jahren verbauten Elemente, sukzessive getauscht werden. In allen Büroetagen – mit Ausnahme des D-Turms – ist der Austausch von ca. 400 Brandschutzklappen bereits erfolgt. Damit die Prüffähigkeit der Brandschutzklappen sichergestellt ist, müssen gemäß des erstellten Sanierungskonzeptes ca. 300 weitere in den Untergeschossen vorhandene Brandschutzklappen (UG3 bis 2. OG) ebenfalls ausgetauscht werden. Diese befinden sich überwiegend in den Technikbereichen. Die Gesamtmaßnahme ist durch ein Ingenieurbüro in acht funktionale Bereiche unterteilt worden. In den einzelnen Bauabschnitten kann es zu temporären Einschränkungen im Betriebsablauf kommen, die durch einen optimierten Planungsprozess möglichst geringgehalten werden sollen. Einzelheiten hierzu werden mitgeteilt, sobald die jeweilige konkrete Planung vorliegt. Für den ersten Sanierungsbereich, der nach jetzigem Kenntnisstand u. a. temporäre Auswirkungen auf den Betrieb des Ratssaales mit sich bringt, hat die detaillierte Planung in Abstimmung zwischen Dezernat I, Amt 10, dem SGB und den Fachingenieuren bereits begonnen.Im weiteren Planungsverlauf wird in Abstimmung mit sämtlichen Planungsbeteiligten und unter Beachtung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem ersten Sanierungsabschnitt, die Reihenfolge der anderen Maßnahmen festgelegt und fortlaufend abgearbeitet. Die Maßnahme ist für das 3. Quartal 2023 geplant. 3. Unterstützungsmaßnahmen der Stadthausstützen Damit die Standsicherheit des Stadthauses weiter sichergestellt ist und das Gebäude bis mindestens 2026/2027 weiter genutzt werden kann, müssen einzelne Stahlbetonstützen auf den Parkdecks 1 und 2 abgestützt werden. Die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen von 16 Bestandsstützen auf P2 sind bereits abgeschlossen. Aktuell werden 22 weitere Stützen auf P1 bearbeitet, diese Arbeiten werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 fertiggestellt.Seite 2 von 3 Seite 3 Im Rahmen des letzten Monitorings sind zusätzlich sechs weitere Stützen, zu den bereits 38 identifizierten Stützen, benannt worden, die ebenfalls unterstützt werden müssen. Dies wird im Zuge der laufenden Baumaßnahme erfolgen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine temporäre Unterstützung zur Sicherung der Standsicherheit, eine Sanierung der Stahlbetonstützen ist nicht Teil der Maßnahme. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de