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230498-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag zur Verlegung der Straßenprostitution

Nummer
230498-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.04.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230498 BBB-Antrag zur Verlegung der Straßenprostitution

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230498-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Antrag zur Verlegung der Straßenprostitution
Beratungsfolge
Hauptausschuss 20.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat bereits umfassend geprüft, wohin das derzeit in der Immen-
burgstraße eingerichtete Verrichtungsgelände nebst dazugehöriger Anbah-
nungszone im Zusammenhang mit der baulichen Umgestaltung und Attrakti-
vitätssteigerung des Gebietes Bonn West verlagert werden kann. Nach jetzigen
Stand kommt hierfür nur das Grundstück in unmittelbarer Nachbarschaft des
VFG-Geländes in der Straße Am Dickobskreuz in Frage, das entsprechend
hergerichtet werden soll. In die Suche eines künftigen Standortes fließt ein,
nach alternativen Liegenschaften zu suchen. Insbesondere werden die Alterna-
tiven, die vor der Errichtung des Verrichtungsgeländes in der Immenburgstraße
geprüft, aber als ungeeignet verworfen wurden, nochmals bewertet.
Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass bereits bei der Standortanalyse für
das Verrichtungsgelände in der Immenburgstraße im Ergebnis nur zwei mögli-
che, geeignete Standorte herausgearbeitet werden konnten. Erste Wahl war
seinerzeit schon das jetzt in den Fokus der Planungen gestellte Areal in der
Straße Am Dickobskreuz, das allerdings aufgrund der damals bestehenden,
inzwischen aber geklärten, Eigentumsverhältnisse noch nicht als Standort reali-
sierbar war. Die zweite Wahl fiel auf das Gelände in der Immenburgstraße, in
der sich das Verrichtungsgelände derzeit befindet.
Unabhängig hiervon sehen die Planungen für das neue Verrichtungsgelände in
der Straße Am Dickobskreuz bereits vor, das künftig die Anbahnung und Ver-
richtung ausschließlich nur noch auf dem von außen nicht einsehbaren Grund-
stück stattfinden und damit die Straßenprostitution nicht mehr auf der öffentli-
chen Straßenverkehrsfläche wahrnehmbar ist. Passant*innen, werden demzu-
folge nicht mehr an sich anbietenden Sexarbeiter*innen vorbeigehen oder vor-
beifahren müssen.
Der Verwaltung sind die Bedenken des THW in Bezug auf den Jugendschutz
bekannt. Diese Bedenken werden in Vorbereitung auf die neben der Verlegung
des Verrichtungsgeländes erforderliche Änderung der Sperrbezirksverordnung
berücksichtigt und geprüft.
Die Verwaltung wird nach abgeschlossener Prüfung eine Beschlussvorlage in
den Rat einbringen, die sowohl die Standortauswahl begründet, als auch Maß-
nahmen z.B. zur Verbesserung des Jugendschutzes vorschlägt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de