230494-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU- Große Anfrage: Schlaglöcher in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230494-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230494-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III CDU- Große Anfrage: Schlaglöcher in Bonn Beratungsfolge Rat 23.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur flächenhaften Instandsetzung besteht ein Sanierungsprogramm, welches sukzessive abgearbeitet und fortgeschrieben wird. Um die Verkehrssiche- rungspflicht zu erfüllen, werden auf diesem Weg prioritär Verkehrsflächen sa- niert, die in schlechtestem Zustand sind. Gleiches gilt für die Beseitigung punktueller Schäden, die ebenfalls abhängig von Ausmaß und Schadenspotential nur sukzessive behoben werden können. Entscheidend sind in der kommunalen Straßenunterhaltung aber nicht nur die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen, sondern auch die Perso- nalstärke, die zur Umsetzung der Programme und zur Beseitigung punktueller Schäden zur Verfügung steht. Dabei ist grundsätzlich festzuhalten, dass die gesamte Unterhaltung defizitär ist. Bei der Aufstellung des Programms zur flächenhaften Sanierung kommt er- schwerend hinzu, dass eine enge Abstimmung mit Versorgungsträgern, der Stadtentwässerung, usw. erforderlich ist, um frisch sanierte Flächen nicht nach kurzer Zeit erneut öffnen zu müssen. Erforderliche oder wirtschaftlich sinnvolle Sanierungen müssen so in vielen Fällen verschoben werden, weil konkurrie- rende Maßnahmen anstehen. Im Zuge der Arbeiten ist stets zu hinterfragen, wie viele zeitgleiche, den Ver- kehrsfluss behindernde Baumaßnahmen in einem Quartier noch einigermaßen verträglich abzuwickeln sind. Vor dem angeführten Hintergrund der Abarbeitung der Kernaufgaben der Straßenunterhaltung kann die Anfrage wie folgt beantwortet werden: 1. Wie viele Schlaglochmeldungen liegen der Verwaltung aktuell vor? Über das aktuell angewandte Schadenskataster kann die konkrete Anzahl nicht herausgefiltert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der offenen Schäden im 5-stelligen Bereich liegt, die sich von als dringlich zu beseitigende aber ohne akute Unfallgefahr eingestufte Schäden über mittelfristig bis langfris- tig zu beseitigende Schäden unterteilen 2. Wie viele Meldungen gehen bei der Verwaltung zum Beispiel im Zeit-Seite 1 von 2 Seite 2 raum einer Woche durchschnittlich ein? Verlässliche Angaben sind nicht möglich, da die Anzahl der Schadensmeldun- gen stark variieren. Es ist allerdings davon auszugehen, dass durchschnittlich 10 akute Unfallgefahren pro Woche in den jeweiligen Bezirken gemeldet wer- den. 3. In welchem Zeitraum können diese nach Eingang der Meldung abgear- beitet werden? Die Meldungen werden kurzfristig nach Eingang geprüft und entsprechend der ersten Einschätzung eingestuft. Bei akuter Unfallgefahr wird die Schadstelle umgehend gesichert. Als dringlich zu beseitigende aber ohne akute Unfallge- fahr eingestufte Schäden werden in der Regel im Zeitraum von 1-30 Tagen abgearbeitet. 4. Werden die Schlaglöcher nach Eingang und/oder nach Priorität abge- arbeitet? Die Bearbeitung erfolgt nach Priorität. 5. Sofern es mehr Meldungen gibt, als von der Verwaltung abgearbeitet werden können, hat die Verwaltung eine konkrete Vorstellung wie man hier Abhilfe schaffen könnte? Abhilfe könnte die Aufstockung des Personals und die Erhöhung der finanziel- len Mittel schaffen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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