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230494-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU- Große Anfrage: Schlaglöcher in Bonn

Nummer
230494-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230494 CDU- Große Anfrage: Schlaglöcher in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230494-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
CDU- Große Anfrage: Schlaglöcher in Bonn
Beratungsfolge
Rat 23.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur flächenhaften Instandsetzung besteht ein Sanierungsprogramm, welches
sukzessive abgearbeitet und fortgeschrieben wird. Um die Verkehrssiche-
rungspflicht zu erfüllen, werden auf diesem Weg prioritär Verkehrsflächen sa-
niert, die in schlechtestem Zustand sind.
Gleiches gilt für die Beseitigung punktueller Schäden, die ebenfalls abhängig
von Ausmaß und Schadenspotential nur sukzessive behoben werden können.
Entscheidend sind in der kommunalen Straßenunterhaltung aber nicht nur die
zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen, sondern auch die Perso-
nalstärke, die zur Umsetzung der Programme und zur Beseitigung punktueller
Schäden zur Verfügung steht. Dabei ist grundsätzlich festzuhalten, dass die
gesamte Unterhaltung defizitär ist.
Bei der Aufstellung des Programms zur flächenhaften Sanierung kommt er-
schwerend hinzu, dass eine enge Abstimmung mit Versorgungsträgern, der
Stadtentwässerung, usw. erforderlich ist, um frisch sanierte Flächen nicht nach
kurzer Zeit erneut öffnen zu müssen. Erforderliche oder wirtschaftlich sinnvolle
Sanierungen müssen so in vielen Fällen verschoben werden, weil konkurrie-
rende Maßnahmen anstehen.
Im Zuge der Arbeiten ist stets zu hinterfragen, wie viele zeitgleiche, den Ver-
kehrsfluss behindernde Baumaßnahmen in einem Quartier noch einigermaßen
verträglich abzuwickeln sind.
Vor dem angeführten Hintergrund der Abarbeitung der Kernaufgaben der
Straßenunterhaltung kann die Anfrage wie folgt beantwortet werden:
1. Wie viele Schlaglochmeldungen liegen der Verwaltung aktuell vor?
Über das aktuell angewandte Schadenskataster kann die konkrete Anzahl nicht
herausgefiltert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der offenen
Schäden im 5-stelligen Bereich liegt, die sich von als dringlich zu beseitigende
aber ohne akute Unfallgefahr eingestufte Schäden über mittelfristig bis langfris-
tig zu beseitigende Schäden unterteilen
2. Wie viele Meldungen gehen bei der Verwaltung zum Beispiel im Zeit-Seite 1 von 2
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raum einer Woche durchschnittlich ein?
Verlässliche Angaben sind nicht möglich, da die Anzahl der Schadensmeldun-
gen stark variieren. Es ist allerdings davon auszugehen, dass durchschnittlich
10 akute Unfallgefahren pro Woche in den jeweiligen Bezirken gemeldet wer-
den.
3. In welchem Zeitraum können diese nach Eingang der Meldung abgear-
beitet werden?
Die Meldungen werden kurzfristig nach Eingang geprüft und entsprechend der
ersten Einschätzung eingestuft. Bei akuter Unfallgefahr wird die Schadstelle
umgehend gesichert. Als dringlich zu beseitigende aber ohne akute Unfallge-
fahr eingestufte Schäden werden in der Regel im Zeitraum von 1-30 Tagen
abgearbeitet.
4. Werden die Schlaglöcher nach Eingang und/oder nach Priorität abge-
arbeitet?
Die Bearbeitung erfolgt nach Priorität.
5. Sofern es mehr Meldungen gibt, als von der Verwaltung abgearbeitet
werden können, hat die Verwaltung eine konkrete Vorstellung wie man
hier Abhilfe schaffen könnte?
Abhilfe könnte die Aufstockung des Personals und die Erhöhung der finanziel-
len Mittel schaffen.
Anlage/n
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