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230486 · Informationsbrief

Informationsbrief - Kanalerneuerung Julius-Vorster-Straße

Nummer
230486
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
01.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und
Anwohner der Julius-Vorster-Straße
Kanalerneuerung Julius-Vorster-Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal in der Julius-Vorster-Straße erneuern. Der
Baubeginn ist für den 13.03.2023 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom
Rat am 09.11.2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung der Straße
mit dem Zusatz „Anlieger frei bis Baustelle“ erforderlich. Entsprechende Umleitungen werden
ausgeschildert.
Zunächst wird der Kanal im Abschnitt von der Simonstraße bis in Höhe des Hauses Julius-Vorster-
Straße 11 in grabenloser Bauweise mit einem Schlauchliner saniert. Dabei handelt es sich um
tageweise Einsätze von Sanierungsfahrzeugen. Nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgt dann die
Erneuerung des Restabschnittes bis zur Kinkelstraße in einer offenen Bauweise als
Wanderbaustelle. Da die Arbeiten in offener Bauweise organisatorisch nicht direkt nach Abschluss
der Linerarbeiten beginnen können, werden Sie über den Beginn dieser Arbeiten nochmals mit
einem gesonderten Schreiben informiert.
Straßenausbaubeiträge:
Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die
Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb
nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind.
Bauzeit:
Die grabenlosen Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich einen Zeitraum von etwa 4 Wochen
benötigen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen
im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3
Uwe Burdack, Telefon 0228 - 77 35 16
uwe.burdack@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Annekatrin Hudec, Telefon 0228 - 77 26 68
annekatrin.hudec@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen
Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn.
Bonn, im März 2023
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de