230486 · Informationsbrief
Informationsbrief - Kanalerneuerung Julius-Vorster-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230486
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 01.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Julius-Vorster-Straße Kanalerneuerung Julius-Vorster-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal in der Julius-Vorster-Straße erneuern. Der Baubeginn ist für den 13.03.2023 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung der Straße mit dem Zusatz „Anlieger frei bis Baustelle“ erforderlich. Entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert. Zunächst wird der Kanal im Abschnitt von der Simonstraße bis in Höhe des Hauses Julius-Vorster- Straße 11 in grabenloser Bauweise mit einem Schlauchliner saniert. Dabei handelt es sich um tageweise Einsätze von Sanierungsfahrzeugen. Nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgt dann die Erneuerung des Restabschnittes bis zur Kinkelstraße in einer offenen Bauweise als Wanderbaustelle. Da die Arbeiten in offener Bauweise organisatorisch nicht direkt nach Abschluss der Linerarbeiten beginnen können, werden Sie über den Beginn dieser Arbeiten nochmals mit einem gesonderten Schreiben informiert. Straßenausbaubeiträge: Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind. Bauzeit: Die grabenlosen Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich einen Zeitraum von etwa 4 Wochen benötigen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Uwe Burdack, Telefon 0228 - 77 35 16 uwe.burdack@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Annekatrin Hudec, Telefon 0228 - 77 26 68 annekatrin.hudec@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn. Bonn, im März 2023 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de