230479-03 · Antrag
BBB-Antrag: Freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger ab dem Kita-Jahr 2023/2024
Kerndaten
- Nummer
- 230479-03
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 23.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 230479-03 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Johannes Schott 26.09.2023 BBB-Antrag: Freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger ab dem Kita-Jahr 2023/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dem Rat zu deren nächsten Sitzungen gemäß Beschlussfassung zu DS 230479, Ziffer 3, letzter Satz eine Beschlussvorlage vorzulegen, die eine Reduzierung der freiwilligen Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger und der Kindertagespflege in Höhe der Mehraufwendungen durch die landesseitige Anhebung der Kindspauschalen vorsieht. Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 unter DS 230479 folgende Ziffer 3 beschlossen: „3. Die Finanzierung der gesetzlichen Trägeranteile erfolgt zunächst im mehrstufigen Verfahren für die nächsten beiden Kita-Jahre 2023/2024 und 2024/2025. Auf Basis einer Evaluation soll über eine angepasste Fortführung rechtzeitig vor den Planungen für das Kita-Jahr 2025/2026 entschieden werden. Sollten sich zwischenzeitlich in der gesetzlichen Finanzierungssystematik grundlegende Änderungen ergeben, so ist die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen.“ Aus Sicht der BBB-Fraktion ist diese freiwillige Leistung um den tatsächlichen Mehraufwand (ca. 3,8 Mio. + 1,6 Mio. Euro, laut Angabe der OB vom 25.09.2023) zu kürzen, der der Stadt Bonn durch die zeitversetzte Anpassung der Kindspauschalen (Änderung der gesetzlichen Finanzierungssytematik) durch das Land entsteht.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de