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230479-03 · Antrag

BBB-Antrag: Freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger ab dem Kita-Jahr 2023/2024

Nummer
230479-03
Art
Antrag
Veröffentlicht
23.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.10.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230479 Freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger ab dem Kita-Jahr 2023/2024

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Antrag
öffentlich
230479-03
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Johannes Schott
26.09.2023
BBB-Antrag: Freiwillige Übernahme der
gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der
Kindertagesstätten freier Träger ab dem Kita-Jahr
2023/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Ausschuss für Kinder, Jugend
und Familie sowie dem Rat zu deren nächsten Sitzungen gemäß
Beschlussfassung zu DS 230479, Ziffer 3, letzter Satz eine Beschlussvorlage
vorzulegen, die eine Reduzierung der freiwilligen Übernahme der gesetzlichen
Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger und der
Kindertagespflege in Höhe der Mehraufwendungen durch die landesseitige
Anhebung der Kindspauschalen vorsieht.
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 unter DS 230479 folgende Ziffer 3
beschlossen:
„3. Die Finanzierung der gesetzlichen Trägeranteile erfolgt zunächst im
mehrstufigen Verfahren für die nächsten beiden Kita-Jahre 2023/2024 und
2024/2025. Auf Basis einer Evaluation soll über eine angepasste Fortführung
rechtzeitig vor den Planungen für das Kita-Jahr 2025/2026 entschieden
werden. Sollten sich zwischenzeitlich in der gesetzlichen
Finanzierungssystematik grundlegende Änderungen ergeben, so ist die
Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen.“
Aus Sicht der BBB-Fraktion ist diese freiwillige Leistung um den tatsächlichen
Mehraufwand (ca. 3,8 Mio. + 1,6 Mio. Euro, laut Angabe der OB vom
25.09.2023) zu kürzen, der der Stadt Bonn durch die zeitversetzte Anpassung
der Kindspauschalen (Änderung der gesetzlichen Finanzierungssytematik)
durch das Land entsteht.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de