230477-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Barrierefreie Toilette Pützchens Markt
Kerndaten
- Nummer
- 230477-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230477-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Barrierefreie Toilette Pützchens Markt Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bereits seit mehreren Jahren kommen auf Pützchens Markt behindertengerechte Toiletten zum Einsatz. In der Vergangenheit war dies ein barrierefreier Toilettenwagen an der Marktschule, der um behindertengerechte Dixi-Toiletten auf dem Veranstaltungsgelände ergänzt wurde. Bei Pützchens Markt 2023 werden erstmals zwei barrierefreie Toilettenwagen auf der Kirmes aufgestellt. Selbstverständlich prüfen die zuständigen Kolleg*innen im Vorfeld auch immer, ob es bei diesem Thema neue, im Sinne der Gäste verbesserte Lösungen gibt und ob diese zum Einsatz kommen können. Daher ist der Stadt Bonn auch der im Bürgerantrag benannte Toiletten-Container bekannt. Ein Einsatz kann in diesem Jahr jedoch nicht umgesetzt werden. Dies liegt einerseits daran, dass mit den Toilettenwagen bereits eine andere und bewährte Lösung eingeplant wird. Andererseits ist der Gestaltungsplan für Pützchens Markt 2023 bereits erstellt und beschlossen, sodass ein Einfügen weiterer Aufbauten zu erheblichen Verschiebungen auf dem gesamten Platz führen würde. Die Toilettenwagen durch die Container zu ersetzen ist aufgrund unterschiedlicher Maße ebenfalls nicht möglich. Hinzu kommt der erhebliche logistische und finanzielle Aufwand, um die in München stationierte „Toilette für Alle“ in Bonn einsetzen zu können. Die Verwaltung ist weiter auf der Suche nach einer sowohl für die Besucher von Pützchens Markt bestmöglichen als auch logistisch und finanziell optimal umsetzbaren Lösung. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de