230468-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Mietverträge der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230468-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230468-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BBB-Anfrage: Mietverträge der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Großen Anfrage „Mietverträge der Stadt Bonn“ nimmt das SGB wie folgt Stellung: Wunschgemäß stellt die Verwaltung eine Übersicht der angemieteten Gebäude zur Unterbringung von städtischen und nicht-städtischen Einrichtungen zum Stichtag 31.12.2022 im nichtöffentlichen Teil (siehe n.ö. Anlage)zur Verfügung. In Ergänzung weist die Verwaltung darauf hin, dass die monatlichen Anmie- tungskosten zur Unterbringung von städtischen Einrichtungen aufgrund von weiteren Anmietungen ab dem 01.01.2023 zwischenzeitlich um 32.894,00 € gestiegen sind und somit aktuell 1.518.295,80 € (Stand 03.03.2023) betragen. Anlage/n 1 Anmietungen städt. Nutzung (nichtöffentlich) 2 Anmietungen nichtstädt. Nutzung (nichtöffentlich)Seite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de