230462 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Tempo 30 auf der Ippendorfer Allee zwischen den Einmündungen Stationsweg und Im Acker
Kerndaten
- Nummer
- 230462
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230462 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 24.02.2023 Bürgerantrag: Tempo 30 auf der Ippendorfer Allee zwischen den Einmündungen Stationsweg und Im Acker Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ergänzend wird ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW mit dem Ziel der Einführung der Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 auch für den Abschnitt der Ippendorfer Allee zwischen den Einmündungen Stationsweg und Im Acker gestellt. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Buergerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 1 Bonn, den 24.02.2023 Stadt Bonn Bürgermeisterin/Ratsbüro/Straßenverkehrsamt per Mail Tempo 30 auf der Ippendorfer Allee zwischen „Stationsweg“ und „Im Acker“ Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dörner, wie der Homepage der Stadtverwaltung zu entnehmen ist, sind für die Ippendorfer Alle erst ab dem Bereich ab Hausnummer 80 bis Einmündung Ferdinandstraße zukünftig durchgängig „Tempo 30“ vorgesehen. Wie aus der Politik zu erfahren war, sei der Bereich der Hausnummern Ippendorfer Allee 36-68 hinsichtlich der gemessenen Lärmpegel nicht ausreichend, auch dort auch Tempo 30 anzuordnen. Mittlerweile sei es aufgrund eines Widerspruches der Bezirksvertretung jedoch vorgesehen, im Zeitraum von 22:00 – 06:00 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 auch für den Abschnitt der Allee zwischen Stationsweg und Acker anzuordnen. Es wird stark angezweifelt, dass die Lärmbelästigung im Streckenabschnitt zwischen Stationsweg und Acker auf der Ippendorfer Allee auch nach Wegfall der beiden Baustellen (in Höhe Hausnummer 53 und in Höhe Hausnummer 69) nicht ausreicht, um eine zeitlich uneingeschränkte Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 gemäß Straßenverkehrsordnung anzuordnen. Insofern wird auch gemäß Informationsfreiheitsgesetz um Zugang zu den Ihrer Entscheidung zugrunde liegenden Informationen/Unterlagen/Daten der Messungen usw. gebeten, die zu Ihrer Entscheidung geführt haben, im besagten Bereich nicht durchgängig Tempo 30 anordnen zu wollen.Seite 2 von 3 2 An den Tagen, in denen ich im Homeoffice arbeite, muss ich trotz erneuerter Fenster und Haustüre in unserem Haus eine permanente Lärmbelästigung durch vorbeirauschende Autos, Busse, LKW u.a. motorisierte Fortbewegungsmittel ertragen. In der Zeit, wo die Baustellenampel direkt vor dem Haus nicht installiert war, kam es immer dann zu starken Vibrationen, Erschütterungen und dergleichen im Haus, wenn insbesondere Busse oder LKW hier mit 50-60 km/h vorbeiziehen. Eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit würde mit Sicherheit eine Reduzierung dieser gesundheitsschädlichen Lärmbelästigung zu Tages- und zu Nachtzeiten nach sich ziehen. Positiver Nebeneffekt der begehrten Tempo 30 – Einführung wäre auch eine Erhöhung der Sicherheit insbesondere für Kinder und ältere Mitbürger und Mitbürgerinnen. Es ist seit Jahren nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Bonn hier nicht allein aus diesem Grund weitere Schutzvorkehrungen insbesondere für Kinder und ältere Mitmenschen getroffen hat. Ergänzend wird ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW mit dem Ziel der Einführung der Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 auch für den Abschnitt der Ippendorfer Allee zwischen den Einmündungen Stationsweg und Im Acker gestellt. Als Begründung dient dieses Schreiben sowie möglicherweise weiterer ergänzender Argumente, nachdem Sie mir die Zugangsgewährung nach dem Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht haben. Sollten Sie diesbezüglich weitere Unterlagen von mir benötigen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de