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230462 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Tempo 30 auf der Ippendorfer Allee zwischen den Einmündungen Stationsweg und Im Acker

Nummer
230462
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.02.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.09.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 134,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230462-02 ST Tempo 30 auf der Ippendorfer Allee zwischen den Einmündungen Stationsweg und Im Acker
  2. 230462-01 ST Tempo 30 auf der Ippendorfer Allee zwischen den Einmündungen Stationsweg und Im Acker

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230462
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
24.02.2023
Bürgerantrag: Tempo 30 auf der Ippendorfer Allee
zwischen den Einmündungen Stationsweg und Im
Acker
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ergänzend wird ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW mit dem Ziel der
Einführung der Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30
auch für den Abschnitt der Ippendorfer Allee zwischen den Einmündungen
Stationsweg und Im Acker gestellt.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Buergerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
1
Bonn, den 24.02.2023
Stadt Bonn
Bürgermeisterin/Ratsbüro/Straßenverkehrsamt
per Mail
Tempo 30 auf der Ippendorfer Allee zwischen „Stationsweg“ und „Im Acker“
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dörner,
wie der Homepage der Stadtverwaltung zu entnehmen ist, sind für die Ippendorfer Alle erst ab dem
Bereich ab Hausnummer 80 bis Einmündung Ferdinandstraße zukünftig durchgängig „Tempo 30“
vorgesehen.
Wie aus der Politik zu erfahren war, sei der Bereich der Hausnummern Ippendorfer Allee 36-68
hinsichtlich der gemessenen Lärmpegel nicht ausreichend, auch dort auch Tempo 30 anzuordnen.
Mittlerweile sei es aufgrund eines Widerspruches der Bezirksvertretung jedoch vorgesehen, im
Zeitraum von 22:00 – 06:00 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 auch für den
Abschnitt der Allee zwischen Stationsweg und Acker anzuordnen.
Es wird stark angezweifelt, dass die Lärmbelästigung im Streckenabschnitt zwischen Stationsweg und
Acker auf der Ippendorfer Allee auch nach Wegfall der beiden Baustellen (in Höhe Hausnummer 53
und in Höhe Hausnummer 69) nicht ausreicht, um eine zeitlich uneingeschränkte Senkung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 gemäß Straßenverkehrsordnung anzuordnen.
Insofern wird auch gemäß Informationsfreiheitsgesetz um Zugang zu den Ihrer Entscheidung zugrunde
liegenden Informationen/Unterlagen/Daten der Messungen usw. gebeten, die zu Ihrer Entscheidung
geführt haben, im besagten Bereich nicht durchgängig Tempo 30 anordnen zu wollen.Seite 2 von 3
2
An den Tagen, in denen ich im Homeoffice arbeite, muss ich trotz erneuerter Fenster und Haustüre in
unserem Haus eine permanente Lärmbelästigung durch vorbeirauschende Autos, Busse, LKW u.a.
motorisierte Fortbewegungsmittel ertragen. In der Zeit, wo die Baustellenampel direkt vor dem Haus
nicht installiert war, kam es immer dann zu starken Vibrationen, Erschütterungen und dergleichen im
Haus, wenn insbesondere Busse oder LKW hier mit 50-60 km/h vorbeiziehen. Eine Senkung der
Höchstgeschwindigkeit würde mit Sicherheit eine Reduzierung dieser gesundheitsschädlichen
Lärmbelästigung zu Tages- und zu Nachtzeiten nach sich ziehen.
Positiver Nebeneffekt der begehrten Tempo 30 – Einführung wäre auch eine Erhöhung der Sicherheit
insbesondere für Kinder und ältere Mitbürger und Mitbürgerinnen. Es ist seit Jahren nicht
nachvollziehbar, dass die Stadt Bonn hier nicht allein aus diesem Grund weitere Schutzvorkehrungen
insbesondere für Kinder und ältere Mitmenschen getroffen hat.
Ergänzend wird ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW mit dem Ziel der Einführung der Anordnung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 auch für den Abschnitt der Ippendorfer Allee zwischen
den Einmündungen Stationsweg und Im Acker gestellt. Als Begründung dient dieses Schreiben sowie
möglicherweise weiterer ergänzender Argumente, nachdem Sie mir die Zugangsgewährung nach dem
Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht haben.
Sollten Sie diesbezüglich weitere Unterlagen von mir benötigen, bitte ich um entsprechende
Mitteilung.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de