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230458 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von EC-Cash-Terminals für die Stadtverwaltung

Nummer
230458
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
02.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230458
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur
Beschaffung von EC-Cash-Terminals für die
Stadtverwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung zur
Beschaffung von 134 EC-Cash-Terminals wird zugestimmt
Begründung
Derzeit sind bei der Bundesstadt Bonn 132 stationäre EC-Cash-Terminals im
Einsatz. Alle Terminals sind über die Fa. Payone GmbH angemietet. Grundlage
der Mietverträge ist ein Rahmenvertrag, der 2019 mit der Fa. Ingenico, heute
Payone GmbH, über eine Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen wurde. Die
Vertragslaufzeit für alle Terminals endet zum 30.06.2023.
Die Ausschreibung erfolgt entsprechend dem aktuellen Bedarf über eine Menge
von 129 stationären Terminals und 5 mobilen Terminals. Eine Option, innerhalb
der Vertragslaufzeit weitere Terminals mit durch den Rahmenvertrag
begrenzter Laufzeit nachordern zu können, ist im Leistungsverzeichnis
vorgesehen.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung, welche für den
Weiterbetrieb von bargeldlosen Zahlungen in den Fachbereichen erforderlich
ist.
Zur Kalkulation der Schätzkosten wurden auf Basis der aktuellen Kosten –
monatliche Mietkosten für EC-Cash-Terminals und Transaktionskosten des
Jahres 2022 für die Buchungen - vorgenommen.
Diese ergibt Mietkosten für die EC-Cash-Terminals in Höhe von jährlich 27.000
Euro sowie Transaktionskosten in Höhe von jährlich 26.000 Euro. Auf die
Vertragslaufzeit von 4 Jahren ergibt dies zu erwartende Gesamtkosten von
netto 212.000 Euro bzw. 252.280 Euro brutto.
Die Mietkosten für die EC-Cash-Terminals fallen in der städtischen IT an, dieSeite 1 von 2
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Transaktionskosten werden durch die die Zahlungsterminals nutzenden
Fachämter getragen.
Geplant ist eine öffentliche Ausschreibung mit dem Ziel, einen Rahmenvertrag
zur Anmietung der EC-Cash-Terminals über eine Laufzeit von 48 Monaten
abzuschließen.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget des Amtes 10
enthalten. Die Beschaffung von EC-Cash-Terminals für die Stadtverwaltung ist
zwingend erforderlich und entspricht somit den Vorgaben des § 82 GO NRW
(vorläufige Haushaltsführung).
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB x UVgO VgV 01.07.2023 – 30.06.2027 252.280 Euro
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
01.01.26 IT 545100 1029990
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja nein ja nein freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de