230449-01 · Große Anfrage
BBB-Anfrage zum Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 230449-01
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 28.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 230449-01 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 28.02.2023 BBB-Anfrage zum Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie lauten die von der Bezirksregierung im Gespräch am 15.12.2022 der Stadt gegenüber gemachten Vorgaben im Rahmen der Haushaltseinbringung im Einzelnen und welche davon wurden bisher wie im aktuellen Haushaltsentwurf berücksichtigt? 2. Ist der von der Bezirksregierung Köln beauflagte Verwendungszweck „Coronapandemie und kriegsbedingte Mehrbelastungen“ hinsichtlich des im Haushaltsjahr 2021 entstandenen Überschusses so zu verstehen, dass dieser zur Reduzierung der Isolierungsbeträge, die als außerordentliche Erträge im Haushalt ausgewiesen sind, verwendet werden muss und wenn ja, in welchem Haushaltsjahr? 3. Liegen aus Sicht der Oberbürgermeisterin entsprechend den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) in seinem Bericht zum Jahresabschluss 2021 „Mit dem Schreiben vom 04.05.2022 bestätigte die Bezirksregierung Köln, dass aus diesem Grund aus Sicht der Kommunalaufsicht eine Verpflichtung zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht mehr gegeben ist. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass mit der Haushaltsaufstellung 2023/2024 keine neuen, HSK-begründen den Tatsachen gem. § 76 GO NRW (z. B. aus der mittelfristigen Ergebnisplanung, § 84 GO NRW) erwachsen.“ sog. „HSK-begründende Tatsachen“ insbesondere mit Blick auf § 84, Satz 2 GO NRW vor, die eine Fortschreibung des HSK erforderlich machen? 4. Mit Blick auf die Ausführungen des RPA in seinem Bericht zum Jahresabschluss 2021 „Trotz Auslaufens der HSK-Pflicht werden die Konsolidierungsbemühungen stetig fortgesetzt, um die Bundesstadt Bonn angesichts neuer Herausforderungen (Ukraine-Konflikt, Energiepreissteigerungen) dauerhaft leistungsfähig zu erhalten und die kontinuierliche Reduzierung des Eigenkapitals zu stoppen.“Seite 1 von 2 Seite 2 fragt die BBB-Fraktion: Wie sehen die Konsolidierungsbemühungen im Detail aus und wie und von welcher Fachdienststelle werden diese nachgehalten und dokumentiert? Begründung Ergibt sich aus der Lektüre der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2021. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de