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230449-01 · Große Anfrage

BBB-Anfrage zum Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021

Nummer
230449-01
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
28.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 15.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230449 Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021

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Große Anfrage
öffentlich
230449-01
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
28.02.2023
BBB-Anfrage zum Jahresabschluss der
Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie lauten die von der Bezirksregierung im Gespräch am 15.12.2022 der
Stadt gegenüber gemachten Vorgaben im Rahmen der Haushaltseinbringung
im Einzelnen und welche davon wurden bisher wie im aktuellen
Haushaltsentwurf berücksichtigt?
2. Ist der von der Bezirksregierung Köln beauflagte Verwendungszweck
„Coronapandemie und kriegsbedingte Mehrbelastungen“ hinsichtlich des im
Haushaltsjahr 2021 entstandenen Überschusses so zu verstehen, dass dieser
zur Reduzierung der Isolierungsbeträge, die als außerordentliche Erträge im
Haushalt ausgewiesen sind, verwendet werden muss und wenn ja, in welchem
Haushaltsjahr?
3. Liegen aus Sicht der Oberbürgermeisterin entsprechend den Ausführungen
des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) in seinem Bericht zum Jahresabschluss
2021
„Mit dem Schreiben vom 04.05.2022 bestätigte die Bezirksregierung Köln, dass
aus diesem Grund aus Sicht der Kommunalaufsicht eine Verpflichtung zur
Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024
nicht mehr gegeben ist. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass mit der
Haushaltsaufstellung 2023/2024 keine neuen, HSK-begründen den Tatsachen
gem. § 76 GO NRW (z. B. aus der mittelfristigen Ergebnisplanung, § 84 GO
NRW) erwachsen.“
sog. „HSK-begründende Tatsachen“ insbesondere mit Blick auf § 84, Satz 2
GO NRW vor, die eine Fortschreibung des HSK erforderlich machen?
4. Mit Blick auf die Ausführungen des RPA in seinem Bericht zum
Jahresabschluss 2021
„Trotz Auslaufens der HSK-Pflicht werden die Konsolidierungsbemühungen
stetig fortgesetzt, um die Bundesstadt Bonn angesichts neuer
Herausforderungen (Ukraine-Konflikt, Energiepreissteigerungen) dauerhaft
leistungsfähig zu erhalten und die kontinuierliche Reduzierung des
Eigenkapitals zu stoppen.“Seite 1 von 2
Seite 2
fragt die BBB-Fraktion: Wie sehen die Konsolidierungsbemühungen im Detail
aus und wie und von welcher Fachdienststelle werden diese nachgehalten und
dokumentiert?
Begründung
Ergibt sich aus der Lektüre der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes
zum Jahresabschluss 2021.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de