230445-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwicklung des Heckelsbergplatzes zu einem urbanen, durchgrünten Stadtareal
Kerndaten
- Nummer
- 230445-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230445-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Entwicklung des Heckelsbergplatzes zu einem urbanen, durchgrünten Stadtareal Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung eine städtebaulich verträgliche Nach- verdichtung im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung im Bereich des He- ckelsbergplatzes. Wie bereits in einer früheren Stellungnahme (DS-Nr. 211693- 01 ST) dargestellt, eignet sich der Heckelsbergplatz zumindest teilweise auf- grund seiner zentralen Lage im Beueler Zentrum sowie der bisherigen Minder- nutzung als Parkplatz und der bereits nahezu vollständigen Versiegelung für eine flächenschonende, klimaangepasste wohnbauliche Entwicklung. Die Ver- waltung hat hierzu bereits erste Ansätze im Rahmen des Antrags „Wohnen über Parken“ (DS-Nr. 220021) erarbeitet. Bei der Recherchearbeit zum Heckelsbergplatz stellte sich bereits heraus, dass die anliegenden Grundstücke eine Vielzahl an Eigentümer*innen aufweisen und die vorhandenen, vom Heckelsbergplatz aus erschlossenen, privaten Stellplät- ze überwiegend bauordnungsrechtlich notwendig sind. Durch diese Umstände wird die Umsetzung der Forderung, die Erschließungsanlagen im Einverneh- men mit den Eigentümer*innen zu reduzieren, deutlich erschwert. Die Verwaltung ist dennoch bestrebt, eine mit den Eigentümer*innen und An- wohnenden einvernehmliche Lösung für eine städtebaulich verträgliche, qua- litätvolle und durchgrünte Nachverdichtung zu finden. Einen Beitrag dazu wird sicherlich auch der vorgesehene städtebauliche Wettbewerb als Qualifizie- rungsverfahren leisten können. Für eine bauliche Entwicklung wäre in jedem Fall die Aufstellung eines Bebau- ungsplans erforderlich. Grundlage hierfür bildet das Ergebnis des durchzu- führenden städtebaulichen Wettbewerbs. Zunächst ist jedoch ein Ratsbe- schluss (Zielbeschluss) über die grundsätzliche wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes einzuholen. Bei Annahme des Antrags durch die Bezirks- vertretung Beuel wird vorab geprüft, ob die Projektträgerschaft durch die VE- BOWAG übernommen werden kann. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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