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230440-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzung der Beschlüsse aus dem Jahr 2021

Nummer
230440-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 21.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230440 Umsetzung der Beschlüsse aus dem Jahr 2021

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230440-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Umsetzung der Beschlüsse aus dem Jahr 2021
Beratungsfolge
Integrationsrat 21.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. und 2.
In Anbetracht der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat (BMI) bei der Novellierung des Gesetzes zur Regelung des
Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten wandte sich die
Geschäftsstelle am 09.09.2022 mit der Anfrage an das zuständige BMI-Referat
„Beamten- und Laufbahnrecht“, ob der Referatsleiter oder eine Vertretung an
der o.g. Veranstaltung teilnehmen und dabei die Gesetzesänderung erläutern
könne.
Mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 teilte das BMI mit, dass es seitens des
Ministeriums nicht möglich sei, von ihm erarbeitete Gesetzentwürfe zu
erläutern. „Insoweit dient in erster Linie die – im vorliegenden Fall sehr
ausführliche – Gesetzesbegründung dazu, die Beweggründe für den
Gesetzentwurf und die Inhalte der einzelnen Regelungen zu erläutern (vgl.
hierzu Bundestagsdrucksachen 19/26839, 19/28836)“, so das BMI. Zudem sei
aus Sicht des BMI das Gesetz in der Fachliteratur sehr ausführlich besprochen
worden, so dass auch dort umfassende Informationen zur Verfügung stehen
würden.
Eine andere Lösung für eine vertiefte Befassung mit dem Gesetz konnte
seitens der Geschäftsstelle noch nicht gefunden werden.
Zu 3.
Die Umsetzung des Beschlusses ist Aufgabe der Geschäftsstelle. Die
Kommunikation mit dem BMI wurde mit der Leitung des Amtes für Integration
und Vielfalt abgestimmt.
Zu 4.
Einen konkreten Zeitpunkt zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu
„Intensivierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ kann seitens der
Geschäftsstelle aktuell nicht genannt werden. Angesichts dessen, dass
zunächst einmal die Zusammenstellung dieser Arbeitsgruppe geklärt werden
müsste, könnte diese aus Sicht der Geschäftsstelle spätestens im 3. Quartal
2023 eingerichtet werden.
Ferner waren aufgrund von Lockdowns und Kontaktbeschränkungen die letztenSeite 1 von 2
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Jahre keine Meetings und Sitzungen vor Ort im Alten Rathaus möglich.
Nachdem spätestens seit Februar 2023 keine verbindlichen Regelungen zum
Infektionsschutz mehr bestehen, ist nun vieles wieder möglich.
Diesbezüglich weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass sich die Einrichtung
einer Arbeitsgruppe in der Regel (auch mit Blick auf die Praxis in anderen
Integrationsräten) nach den integrationspolitischen Herausforderungen der
jeweiligen Kommune sowie den Interessen der Integrationsratsmitglieder
richtet. Insofern werden die Größe der Arbeitsgruppe und ihre Leistung vom
Integrationsrat festgelegt. Selbst wenn es sich hierbei um informelle Treffen
handelt, sollten diese strukturiert und zielorientiert ablaufen.
Die Geschäftsstelle des Integrationsrates führt verschiedene Maßnahmen der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den Integrationsrat und die Vorsitzende
des Integrationsrates durch (siehe Stellungnahme der Verwaltung zur GA
„Zuständigkeiten der Geschäftsstelle des Integrationsrates, Öffentlichkeitsarbeit
und bestehende Handlungsbedarfe“ DS 230441).
Anlage/n
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