230440-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzung der Beschlüsse aus dem Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 230440-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230440-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Umsetzung der Beschlüsse aus dem Jahr 2021 Beratungsfolge Integrationsrat 21.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. und 2. In Anbetracht der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) bei der Novellierung des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten wandte sich die Geschäftsstelle am 09.09.2022 mit der Anfrage an das zuständige BMI-Referat „Beamten- und Laufbahnrecht“, ob der Referatsleiter oder eine Vertretung an der o.g. Veranstaltung teilnehmen und dabei die Gesetzesänderung erläutern könne. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 teilte das BMI mit, dass es seitens des Ministeriums nicht möglich sei, von ihm erarbeitete Gesetzentwürfe zu erläutern. „Insoweit dient in erster Linie die – im vorliegenden Fall sehr ausführliche – Gesetzesbegründung dazu, die Beweggründe für den Gesetzentwurf und die Inhalte der einzelnen Regelungen zu erläutern (vgl. hierzu Bundestagsdrucksachen 19/26839, 19/28836)“, so das BMI. Zudem sei aus Sicht des BMI das Gesetz in der Fachliteratur sehr ausführlich besprochen worden, so dass auch dort umfassende Informationen zur Verfügung stehen würden. Eine andere Lösung für eine vertiefte Befassung mit dem Gesetz konnte seitens der Geschäftsstelle noch nicht gefunden werden. Zu 3. Die Umsetzung des Beschlusses ist Aufgabe der Geschäftsstelle. Die Kommunikation mit dem BMI wurde mit der Leitung des Amtes für Integration und Vielfalt abgestimmt. Zu 4. Einen konkreten Zeitpunkt zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu „Intensivierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ kann seitens der Geschäftsstelle aktuell nicht genannt werden. Angesichts dessen, dass zunächst einmal die Zusammenstellung dieser Arbeitsgruppe geklärt werden müsste, könnte diese aus Sicht der Geschäftsstelle spätestens im 3. Quartal 2023 eingerichtet werden. Ferner waren aufgrund von Lockdowns und Kontaktbeschränkungen die letztenSeite 1 von 2 Seite 2 Jahre keine Meetings und Sitzungen vor Ort im Alten Rathaus möglich. Nachdem spätestens seit Februar 2023 keine verbindlichen Regelungen zum Infektionsschutz mehr bestehen, ist nun vieles wieder möglich. Diesbezüglich weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass sich die Einrichtung einer Arbeitsgruppe in der Regel (auch mit Blick auf die Praxis in anderen Integrationsräten) nach den integrationspolitischen Herausforderungen der jeweiligen Kommune sowie den Interessen der Integrationsratsmitglieder richtet. Insofern werden die Größe der Arbeitsgruppe und ihre Leistung vom Integrationsrat festgelegt. Selbst wenn es sich hierbei um informelle Treffen handelt, sollten diese strukturiert und zielorientiert ablaufen. Die Geschäftsstelle des Integrationsrates führt verschiedene Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den Integrationsrat und die Vorsitzende des Integrationsrates durch (siehe Stellungnahme der Verwaltung zur GA „Zuständigkeiten der Geschäftsstelle des Integrationsrates, Öffentlichkeitsarbeit und bestehende Handlungsbedarfe“ DS 230441). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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