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230436 · Beschlussvorlage

Einrichtung von zwei Großtagespflegestellen, verbunden mit der Durchführung der Konzeption Kinderstuben, im Morus Quartier, Bonn Tannenbusch

Nummer
230436
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.03.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230436-01 Einrichtung von zwei Großtagespflegestellen, verbunden mit der Durchführung der Konzeption Kinderstuben im Morus Quartier, Bonn Tannenbusch (DS Nr.: 230 436)

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Beschlussvorlage
öffentlich
230436
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung von zwei Großtagespflegestellen,
verbunden mit der Durchführung der Konzeption
Kinderstuben, im Morus Quartier, Bonn
Tannenbusch
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.03.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund von internen Abstimmungen, auch mit dem Vermieter, konnte die
Vorlage erst jetzt eingereicht werden. Eine kurzfristige Entscheidung ist
notwendig, da bei Zustimmung kurzfristig die Trägerschaft für die Kinderstuben
ausgeschrieben werden muss, um einen Start zum neuen Kindergartenjahr zu
ermöglichen.
Beschlussvorschlag
Der Einrichtung von zwei Großtagespflegestellen, verbunden mit der Durch-
führung des Konzeptes „Kinderstuben“, sowie der Bereitstellung der im Finan-
zierungsplan dargestellten Mittel wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Trägerschaft im Rahmen eines Ausschrei-
bungsverfahrens zu vergeben.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget des Amtes 51 enthal-
ten und entsprechen den Regelungen des § 82 GO NRW (vorläufige Haus-
haltsführung).
Begründung
In Bonn-Tannenbusch wurden auf dem ehemaligen Areal des Tannenbusch-
Centers vier Wohn- und Geschäftshäuser errichtet. Bauträgerin ist die Absolut
Wohnbau GmbH. Die Absolut Wohnbau GmbH hat sich im städtebaulichen
Vertrag Nr. 6223-2 vom 30.09.2019 mit der Stadt Bonn dazu verpflichtet,
Teilflächen des Plangebietes ausschließlich für Anlagen für soziale Zwecke –
Kinderbetreuung – vorzusehen und zwei Wohneinheiten des Gesamtvorhabens
für zwei Großtagespflegestellen einzurichten.
In Großtagespflegestellen werden bis zu 9 Kinder im Rahmen der Kinderta-
gespflege durch zwei Kindertagespflegepersonen betreut. Im Unterschied zuSeite 1 von 6
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einer Kita erfolgt die Betreuung der Kinder in der Kindertagespflege in einem
familienähnlichen Rahmen. Ein weiteres Merkmal ist, dass die Kinder einer
Kindertagespflegeperson persönlich und pädagogisch zugeordnet werden
müssen. Daraus ergibt sich eine Aufteilung von 5 bzw. 4 Kinder zu den beiden
Kindertagespflegepersonen. Eine Durchmischung der beiden Gruppen ist auf-
grund der zuvor erwähnten Zuordnung ausgeschlossen.
In Bonn-Tannenbusch leben überwiegend Menschen unterschiedlichster Natio-
nalitäten, die besondere Unterstützung durch Angebote für eine gelingende
gesellschaftliche Integration bedürfen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Ver-
waltung vor, dass die beiden o. g. Großtagespflegestellen als Kinderstuben
eingerichtet werden.
Kinderstuben sind ein frühzeitiges und niederschwelliges Angebot für Kinder im
Alter bis zu vier Jahren insbesondere aus neuzugewanderten Familien oder
Familien in herausfordernden Lebenslagen. Sie sind ein Angebot für Kinder,
deren altersgemäße Entwicklung gefördert werden soll, die einen sozialpäd-
agogischen Unterstützungsbedarf haben und/oder deren Muttersprache nicht
Deutsch ist. In diesen wohnortnahen Großtagespflegestellen betreuen drei Kin-
dertagespflegepersonen (inklusive einer sozialpädagogischen Fachkraft)
höchstens neun Kinder.
Im Ruhrgebiet sind die Kinderstuben bereits etabliert. Die Stadt Dortmund be-
treibt mittlerweile 17 Kinderstuben im Stadtgebiet.
Folgende Schwerpunkte beinhaltet das Konzept Kinderstuben:
1. Individuelle Förderung von Kindern
Der gute Betreuungsschlüssel ermöglicht eine hohe Differenzierung bei der
Planung und Durchführung der Bildungsangebote. Insgesamt wird das Ziel ei-
ner altersgemäßen Entwicklung in den Entwicklungsbereichen Grob- und
Feinmotorik, Sprache, Kognitive Entwicklung, soziale Kompetenz und emotio-
nale Kompetenz angestrebt.
2. Stärkung der Eltern und ihrer Erziehungskompetenz
Die Eltern werden über Einzelberatungs- und Gruppenangebote in die pädago-
gische Arbeit einbezogen und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Um El-
tern hierfür zu gewinnen, ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Kinder-
tagespflegeperson und Eltern wichtig. Durch das wohnortnahe und nieder-
schwellige Angebot werden Eltern und Kinder an Gruppenangebote herange-
führt.
3. Übergang in eine Kindertagesstätte
Die Kindertagespflegepersonen unterstützen die Eltern bei der Suche nach
einem Platz und begleiten beim Übergang in die Kita. Dazu stellen sie zu den
im Umfeld liegenden Kitas Kooperationen her.
4. Fachberatung und KonzeptumsetzungSeite 2 von 6
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Die Fachberatung des Netzwerks Kindertagespflege Bonn unterstützt die Kin-
dertagespflegepersonen bei pädagogischen Fragen und durch Beratungs- und
Krisengespräche.
Die Konzeptumsetzung wird durch RuhrFutur begleitet. RuhrFutur ist eine ge-
meinsame Bildungsinitiative, die von der Stiftung Mercator, dem Land Nord-
rhein-Westfalen, dem Regionalverband Ruhr, sechs Städten und Kreise sowie
sieben Hochschulen getragen wird. Einen besonderen Schwerpunkt legt Ruhr-
Futur auf das Handlungsfeld „Frühkindliche Bildung“ und begleitet in diesem
Rahmen die Implementierung, Durchführung und Fortentwicklung des Konzep-
tes Kinderstuben. Weitere Infos sind zu finden unter: htt-
ps://www.ruhrfutur.de/kinderstuben
5. Finanzierung
Üblicherweise erhalten Kindertagespflegepersonen durch die Stadt Bonn eine
Förderpauschale auf der Grundlage eines individuellen Betreuungsbedarfes.
Bei der Durchführung des Konzeptes Kinderstuben handelt es sich jedoch um
ein einmaliges Angebot, welches in dieser Form noch nicht in Bonn durchge-
führt wird. Wegen der besonderen Kombination aus Betreuungsleistung und
zusätzlicher Elternarbeit (Durchführung von Gruppenveranstaltungen sowie der
Unterstützung bei allgemeinen Problemlagen) wird die Vergabe an einen Trä-
ger der Jugendhilfe und Gewährung einer Projektförderung favorisiert.
Die Trägerschaft wird in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben.
Da es sich hier um ein Bonner Modellprojekt handelt wird vorgeschlagen, dass
für die Implementierungsphase von mindestens zwei Jahren eine 100%-ige
Projektförderung gewährt wird. Nach einer ersten Durchführungsphase von
zwei Jahren wird der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie über die Erfah-
rungen und Ergebnisse durch die Vorlage eines ausführlichen Sachberichts
informiert.
Die Etablierung von Kinderstuben wird durch die Auridis Stiftung finanziell un-
terstützt. (Die Auridis Stiftung fördert öffentliche Träger und private Organisa-
tionen, die mit ihren Angeboten und Leistungen das Aufwachsen von Kindern
nachhaltig verbessern.) Für die Einrichtung einer Kinderstube stellt die Auridis
Stiftung einmalig 4.000,00 Euro zur Verfügung. Sollten sofort zwei Kinderstu-
ben eröffnet werden, wird die Anschubfinanzierung auf 10.000,00 Euro erhöht.
Für den Betrieb beider Kinderstuben entstehen Gesamtkosten in Höhe von
jährlich 450.957,50 Euro.
Zum Vergleich betragen die Kosten für zwei Großtagespflegestellen jährlich
267.720,00 Euro.
Gründe für die Kostendifferenz sind:
Für den Betrieb von zwei Großtagespflegestellen wird eine Förderpauschale
auf der Grundlage der individuell vereinbarten Betreuungszeit gewährt. Bei der
Kostenberechnung wurde von einer durchschnittlichen Förderpauschale von
879,00 Euro pro Kind und Monat ausgegangen. Zusätzlich werden die hälftigen
Beträge zur Sozialversicherung gewährt. Die Betreuung der insgesamt 18 Kin-Seite 3 von 6
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der erfolgt durch vier Kindertagespflegepersonen.
Demgegenüber sollen die zwei geplanten Kinderstuben durch einen Träger der
freien Jugendhilfe mit angestelltem Personal betrieben werden. Das Konzept
Kinderstuben sieht für die Betreuung von 18 Kindern insgesamt 6 Fachkräfte (2
soz. Päd. Fachkräfte und 4 Kindertagespflegepersonen) mit entsprechender
tariflicher Vergütung vor. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Gewährung
von Sach- und Overheadkosten an den Träger, der auch die Fachberatung
sicherstellt.
Eine Betreuung der 18 Kinder in der Gruppenform II c in einer Kindertagesein-
richtung würde zu Kosten in Höhe von 428.795,28 Euro (18 Kindpauschalen á
23.821,96 €) zuzüglich Mietkosten führen, so dass die Einrichtung der Kinder-
stuben nur zu unwesentlichen Mehrkosten im Vergleich zu Kitaplätzen führt.
Das oben beschriebene umfangreiche Betreuungskonzept für Kinder unter 3
Jahren mit integrierter intensiver Elternarbeit für besonders belastete Familien
stellt eine Besonderheit bei der gesellschaftlichen Integration wie auch der Teil-
habe am Arbeitsmarkt dar und rechtfertigt daher die Mehrausgaben.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.01 Förderung von Kindern in
Tagespflege
1.06.01.02 Förderung von Kindern in Tages-
pflege
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (08/23-
12/23)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
187.898,96 € 151000601/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
21.789,00 € 151000601/
611000
631000
Haushaltsbelastung
jährlich
166.109,96 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
450.957,50 € 151000601/
731000
2024
Einzahlungen /
Erträge
52.293,00 € 151000601/
611000
631000
Haushaltsbelastung
jährlich
398.664,50 €Seite 4 von 6
Seite 5
Anlage/n
1 230436 Kosten Kinderstube Morus Quartier 09.02.2023 (öffentlich)Seite 5 von 6
09.02.2023
I. Darstellung der Kosten für den Betrieb von 2 Kinderstuben im "Morus-Quartier" Bonn-Tannenbusch G. Kratz/51-21
1. Personalkosten:
Kosten Planstelle: Summe: Vergleich:
4 Kindertagespflegepersonen S 2 47.500,00 € 190.000,00 €
2 soz. Päd. Fachkraft S 8a 56.350,00 € 112.700,00 € Betreuung von 18
0,5 Fachberatung S 12 69.100,00 € 34.550,00 € Kindern unter 3 Jahren
in Kita, Gruppenform II c
Zwischensumme 337.250,00 €
5% Sachkosten von PK 16.862,50 €
10% Overheadkosten von PK 33.725,00 €
Summe: 387.837,50 €
2. Mietkosten Kindpauschale:
Miete (inkl. Nebenkosten) 2.000,00 € je Kinderstube und Monat 48.000,00 €
23.821,96 €
3. Sachkosten
Sachkosten pro Kind und Monat 70,00 € 15.120,00 € für 18 Kinder
4. Gesamtkosten 450.957,50 € 428.795,28 €
Die Auridis-Stiftung gewährt eine einmalige Starthilfe von 10.000,00 Euro für zwei Kinderstuben 10.000,00 € zuzüglich Mietkosten
5. Gesamtkosten im ersten Jahr 440.957,50 €
II. Darstellung der Kosten für zwei Großtagespflegestellen im Morus Quartier:
(4 Kindertagespflegepersonen betreuen insgesamt 18 Kinder)
1. Förderung pro Kind bei 40 Std. Betreuung pro Monat: 879,00 €
18 Kinder 15.822,00 € jährlich: 189.864,00 €
2. Vor- und Nachbereitung pro Kind und Monat: 33,50 €
18 Kinder 603,00 € jährlich: 7.236,00 €
Gesamt: 197.100,00 €
Die Berechnung der SV-Beträge erfolgt abzüglich Betriebskostenpauschale
Betriebspauschale 64.800,00 €
132.300,00 €
pro KTP u. Monat:
3. Unfallversicherung 100% 123,00 € 492,00 € 123,00 €
4. Altersvorsorge 50% 18,60% 12.303,90 € 256,33 €
5. Krankenversicherung 50% 15,80% 10.451,70 € 217,74 €
6. Pflegeversicherung 50% 3,40% 2.249,10 € 46,86 €
Kosten für zwei Vertretungskräfte 23.550,00 €
7. Mietkosten incl. Nebenkosten: pro GTP monatlich 2.000,00 € 48.000,00 €
8. Gesamtkosten im Jahr 294.146,70 €
Zuzüglich der anteiligen Kosten für die Fachberatung
(in Finanzierung Netzwerk enthalten)
Zusatzkosten der beiden Kinderstuben im Vergleich zu zwei Großtagespflege 146.810,80 €
230436 Kosten Kinderstube Morus Quartier 09.02.2023Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 01:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de